was genau meinst du mit Personal Computer? Aufwendungen für Computerzubehör und ähnliches sollten natürlich nicht auf ein Personalkonto sondern auf ein entsprechendes Aufwandskonto wie Computerzubehöroder EDV Material je nach deinem Kontenplan. Alles was nicht als GWG zählt, oder als GWG über die 150 Euro Grenze fällt, muss natürlich aktiviert werden. Ein Computer gehört daher ins Anlagevermögen.
Ob ein Buchungssatz positiv, neutral oder negativ auf den Erfolg wirkt, hängt natürlich von den einzelnen Konten ab und wie sie geschlüsselt sind. Eine Aufwandsmehrung vermindert das EK und den Erfolg, eine Ertragerhöhung bewirkt das Gegenteil.
Hoffe, die Antwort hilft dir irgendwie weiter, ansonsten versuche mal die Frage noch weiter zu konkretisieren.
bei einem Computer hängt es von den Anschaffungskosten ab, wie er gebucht wird. (Ich nehme an, es ist ein Rechner fürs Büro?) Wenn der Kaufpreis über 1.000 € netto liegt, wird er ins Anlagevermögen gebucht. Wenn der Preis zwischen 150-1.000 € liegt wird er auf GWG (Geringweretige Wirtschaftsgüter) gebucht.
Welchen Kontenrahmen benutzen Sie denn?
Löhne werden auf die Lohnkonten gebucht. Da es eine notwendige Betriebsausgabe ist, erscheint er im Unternehmenserfolg negativ. Bei fast jeder Buchhaltungssoftware kann man eine BWA erstellen. (Eine Betriebswirtschaftliche Auswertung). Anhand dieser BWA kann man genau feststellen, wie hoch in dem angegebenen Zeitraum der Verlust/Gewinn ist. Es werden auch detailiert alle Ausgaben und Einnahmen aufgeführt, die z.B. für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung relevant sind. Neutrale Erträge oder Aufwendungen erscheinen hier nicht.
Ein neutraler Aufwand sind z.B. Zinsen für ein Darlehen o.ä.
Neutraler Ertrag ist der Ertrag, der nicht aus dem ordentlichen (=regelmäßigen) betrieblichen Leistungsprozeß stammt, also keinen Leistungscharakter hat.
Hinweis:
Man gliedert den neutralen Ertrag in:
betriebsfremden Ertrag (Ertrag aus Finanzanlagen),
außerordentlichen Ertrag (Gewinn bei Maschinenverkauf über Buchwert),
periodenfremden Ertrag (Steuerrückzahlung).
ist der Ertrag, der nicht der gewöhnlichen betrieblichen Leistung zuzurechnen ist. Wie der neutrale Aufwand kann er außerordentlich, betriebsfremd oder periodenfremd sein.
(Dies ist ein Auszug aus einem Wirtschaftslexikon, falls etwas unverständlich ist, einfach noch mal fragen.)
Darf ich fragen, was für einen Betrieb Sie eröffnet haben und mit welchem Programm Sie arbeiten? Dann kann ich vlt. noch genauer helfen.