Hallo,
ich habe eine Ausbildung zum Bankkaufmann absolviert. Diese habe ich im Jan’04 erfolgreich abgeschlossen. Da ich nun angefangen hab zu studieren, suche ich nun eine Nebenbeschäftigung. Darf ich mit meiner Ausbildung belibig bei Finanzdienstleistern arbeiten? Ich meine, dass dort ein neues Gesetz rausgekommen ist, dass diese Personengruppe gewisse Nachweise über eine Ausbildung bringen muss. Kennt sich da jmd genauer aus? Danke euch!
Hallo,
du meinst die EU-Vermittlerrichtlinie.
3 wichtige Punkte:
- Berufshaftpflichtversicherung muss jeder vorweisen können.
- öffentlich anerkannte Ausbildung und
- Das Arbeiten mit Beratungsprotokollen werden zur Pflicht.
Wann das alles genau kommen wird und was beispielsweise eine „öffentlich anerkannte Mindestausbildung“ sein wird ist noch nicht 100%ig klar.
Fraglich ist auch noch, inwiefern das jeder Mitarbeiter einer Agentur, Maklers oder eines Vertriebes vorweisen muss. Es wird wahrscheinlich die eine oder andere Dachlösung geben.
Das Vorweisen einer Ausbildung wird wahrscheinlich als Letztes zur Pflicht, die anderen zwei Punkte werden wahrscheinlich früher umgesetzt. Hilfreiche Seite ist beispielsweise www.vermittlerprotokoll.de.
Viele Grüße
Laber