Hallo zusammen,
folgende Szenarien, könnt ihr mir sagen ob ich da richtig liege?
A) Person1 hat eine eigene Wohnung. Dann heiratet Person1 und es wird zusammen ein Haus gekauft (Anteil bei Finanzierung
des Hauses 80/20 )
Dann kommt es zur Scheidung. Was steht Person2 zu?
Haus oder Wert des Hauses zu 50% ? (Da Wohnung Person1 vorher hatte, gehört sie weiterhin ihm)
B) Person1 hat eine eigene Wohnung. Dann heiratet Person1, es wird die Wohnung von Person1 verkauft und
dafür ein Haus finanziert (Anteil bei Zahlung des Hauses 95/5 )
Dann kommt es zur Scheidung. Was steht Person2 zu?
Haus oder Wert des Hauses zu 50% ? (Obwohl Person1 es zu 95% selbst finanziert hat?)
Wie ist es mit weiteren finanziellen Werten, wenn es von Person1 hautsächlich finanziert wurde?
Wie ist es mit dem (gemeinsammen?) Geld, wenn Person1 3 mal mehr verdient als Person2?
Vielen Dank
Hi,
hilfreich für eine Beantwortung der Fragen wäre zunächsteinmal der Güterstand:
Gesetzlich (Zugewinngemeinschaft)
Gütergemeinschaft
Gütertrennung
?
Gruß
Tina
Hallo,
also wenn man im Ehevertrag nichts vereinbart, ist es eine Zugewinngemeinschaft, oder?
Meine Fälle beruhen auf Ehevertrag ohne extra Vereinbarungen.
Weitere Frage: Was muss im Vertrag vereibart werden, damit jeder nur das bekommt, was auch nur ihm gehört? Gütertrennung? Wie würde es hier mit meinen beiden Fällen aussehen?
Vielen Dank
Hi,
also wenn man im Ehevertrag nichts vereinbart, ist es eine
Zugewinngemeinschaft, oder?
ja.
Meine Fälle beruhen auf Ehevertrag ohne extra Vereinbarungen.
Einen Ehevertrag macht man doch wegen der extra Vereinbarungen, sonst bräucht man doch keinen.
Weitere Frage: Was muss im Vertrag vereibart werden, damit
jeder nur das bekommt, was auch nur ihm gehört? Gütertrennung?
Bei Gütertrennung sind die Vermögenswerte getrennt. Ein Link hierzu:
http://www.finanztip.de/d/familienrecht/Guetertrennu…
Wenn hier aber erst ein Vertrag geschlossen werden soll, empfiehlt es sich ein paar Euronen in die Hand zu nehmen und einen Anwalt aufzusuchen. Denn was bei einer Scheidung ganz toll sein kann, ist vielleicht beim Tod des Ehegatten für den Überlebenden ungünstig.
Ebenso sollte man berücksichtigen, wie es aussieht wenn ein Partern wegen der Kinder zu Hause bleiben muß.
Gruß
Tina