FINANZEN nach Heirat!?!?!

Hallo zusammen

Im März heiraten mein Partner 43 und ich 39. Für uns Beide ist es die 1. Ehe, Kinder haben wir noch keine.

Wir haben nicht vor, einen Ehevertrag zu schließen, obwohl ich ein schuldfreies Einfamilienhaus besitze, in dem wir gemeinsam wohnen. Alle Möbel und Gegenstände gehören mir, mein Partner ist lediglich mit seinen pers. Dingen bei mir eingezogen.
Dies ist für uns Beide kein Problem.

Nun aber meine Frage: außer der Festlegung der zukünftigen Steuerklasse, was ändert sich finanziell nach der Heirat bzw. WO muss man WAS melden/beantragen/ändern??? (außer Begünstigungen von Lebensversicherungen usw.)

Wird man bei der STEUERERKLÄRUNG nach der Heirat automatisch zusammen veranlagt oder kann man das weiterhin getrennt machen und getrennt halten??? Wenn ja, wie???

Werden tatsächlich z. B. Freistellungsaufträge bei Banken/Versicherungen dann in einen Topf geworfen oder wie kann man das schön getrennt halten??

Mein Partner besitzt zwar viele Fahrzeuge, aber ansonsten keine Sparkonten oder ähnliche Vermögenswerte.
Ich dagegen bin sehr gut abgesichert, habe Sparverträge und Gelder angelegt und wäre natürlich daran interessiert, dass diese Vermögensgegenstände nicht einfach so hälftig an ihn gehen bzw. dass er nicht die Hälfte davon beanspruchen kann. Auch möchte ich nicht, dass er finanzielle Nachteile hat, weil er z. B. automatisch an meinen Freistellungsaufträgen bzw. Zinserträgen (negativ) beteiligt wird.
WAS IST HIER ZU TUN bzw. ZU BEACHTEN???

Wir heiraten aus Liebe, daher möchten wir eigentlich keinen Ehevertrag beim Notar schließen.

Ich habe im Internet immer wieder gelesen, man solle sich gegenseitig absichern z. B. gegen Berufsunfähigkeit. Dies geht bei uns beiden jedoch nicht, da wir beide chronische Krankheiten haben und bisher von den Versicherungen für BU-Versicherungen abgelehnt wurden. Ich möchte mir heute aber auch gar nicht die Frage stellen, was ist, wenn er oder ich aus gesundheitl. Gründen einmal nicht mehr arbeiten kann…

Mir geht es nun um grundsätzliche Fragen siehe oben. Ich bin dankbar über Infos/Hilfestellungen, was hier zu beachten ist, wo man was beantragt bzw. meldet.

Ich danke im Voraus für konkrete Hilfestellungen!!!

hallo,

antworten der einfachheit halber im text.

saludos, borito

Wir haben nicht vor, einen Ehevertrag zu schließen, obwohl ich
ein schuldfreies Einfamilienhaus besitze, in dem wir gemeinsam
wohnen. Alle Möbel und Gegenstände gehören mir, mein Partner
ist lediglich mit seinen pers. Dingen bei mir eingezogen.
Dies ist für uns Beide kein Problem.

kann aber ein problem werden. informiert euch bei einer beratungsstelle oder einem fachanwalt für familienrecht. ihr müßt keinen vertrag schließen, aber es kann sinnvoll sein, zumindest einige aspekte vorher genau zu besprechen (z.b. versorgungsausgleich, unterhaltsregelungen im falle einer scheidung/trennung etc.). verträge schließt man nicht für das zusammenkommen, sondern für die trennung.

Nun aber meine Frage: außer der Festlegung der zukünftigen
Steuerklasse, was ändert sich finanziell nach der Heirat bzw.

steuerklasse könnt ihr 3/5 oder 4/4 beantragen. wenn ihr nichts beantragt, wird daraus automatisch 4/4.
ihr könnt aber, wenn ihr deutlich unterschiedlich verdient, einmal jährlich (im november für das folgejahr) beim fa beantragen, daß eure steuerlast anteilig gem. eures jeweiligen verdienstes berechnet wird. dann hat keiner einen nach- oder vorteil.

WO muss man WAS melden/beantragen/ändern??? (außer
Begünstigungen von Lebensversicherungen usw.)

ggfs. namen bei ausweisen. alle bank- und versicherungsverbindungen. freistellungsaufträge (müssen dann zusammen erfolgen). begünstigte bei versicherungen ändern. versicherungsbedingungen prüfen (z.b. private haftpflicht - 2 sind unnötig) etc.

Wird man bei der STEUERERKLÄRUNG nach der Heirat automatisch
zusammen veranlagt

wenn ihr nichts anderes angebt - ja.

oder kann man das weiterhin getrennt machen
und getrennt halten??? Wenn ja, wie???

ihr könnt das jedes jahr auf´s neue entscheiden. wird bei der steuererklärung im mantelbogen angegeben, ob getrennte oder gemeinsame veranlagung. i.a. macht gemeinsame veranlagung sinn.

Werden tatsächlich z. B. Freistellungsaufträge bei
Banken/Versicherungen dann in einen Topf geworfen ja
oder wie
kann man das schön getrennt halten??

gar nicht

Mein Partner besitzt zwar viele Fahrzeuge, aber :ansonsten
keine Sparkonten oder ähnliche Vermögenswerte.
Ich dagegen bin sehr gut abgesichert, habe Sparverträge und
Gelder angelegt und wäre natürlich daran interessiert, dass
diese Vermögensgegenstände nicht einfach so hälftig an ihn
gehen bzw. dass er nicht die Hälfte davon beanspruchen kann.
Auch möchte ich nicht, dass er finanzielle Nachteile hat, weil
er z. B. automatisch an meinen Freistellungsaufträgen bzw.
Zinserträgen (negativ) beteiligt wird.
WAS IST HIER ZU TUN bzw. ZU BEACHTEN???alles, was der jeweilige partner in die ehe einbringt, gehört auch ihm allein nach der trennung. alles was während der ehe angeschafft oder erwirtschaftet wird, gehört beiden zu gleichen teilen, es sei denn, es ist anders geregelt/vereinbart (s.o.)

Wir heiraten aus Liebe, daher möchten wir eigentlich keinen
Ehevertrag beim Notar schließen.

das eine schließt das andere nicht aus, im gegenteil. solange ihr euch liebt und zusammenbleibt, solange wird euch der vertrag nicht stören.
liebt ihr euch nicht mehr oder wollt/könnt nicht mehr zusammenleben, dann werdet ihr dankbar für einen vertrag sein.
so ein vertrag soll ja keinen benachteiligen, sondern nur eventualitäten regeln.

Ich habe im Internet immer wieder gelesen, man solle sich
gegenseitig absichern z. B. gegen Berufsunfähigkeit. Dies geht
bei uns beiden jedoch nicht, da wir beide chronische
Krankheiten haben und bisher von den Versicherungen für
BU-Versicherungen abgelehnt wurden. Ich möchte mir heute aber
auch gar nicht die Frage stellen, was ist, wenn er oder ich
aus gesundheitl. Gründen einmal nicht mehr arbeiten kann…

mußt du auch nicht - solange ihr verheiratet seid und/oder solange ihr eine lebensgemeinschaft bildet, ist jeder von euch gesetzlich verpflichtet, den anderen zu unterstützen (bei krankheit, arbeitslosigkeit, etc.)

Hallo,

da ist zu viel zu beantworten. Empfehle Ehevertrag mit eingehender Beratung.

Gruß
Hans-Walter

Hallo,
da kann ich wenig dazu sagen, wir haben noch nicht geheiratet, obwohl wir Kinder haben.
Mein Schwager ist Notar und der kennt sich gut aus und der rät immer einen Ehevertrag zu machen, besonders wenn man keine Kinder hat. Du hast eine klare Aufstellung gemacht, was wer besitzt, dann ist da mit dem Ehevertrag schnell gemacht. Da weiss dann jeder wie er dran ist.
Grüsse

tut mir leid, aber deine fragen könnte dir am besten ein finanzbeamter beantworten, soweit sie deinen vermögensbestand und sonstige finanzielle fragen betrifft. bei den vermögensteilen die du in deiner zuschrift aufführst,würde ich dir aber doch dringend ratenentweder einen ehevertrag abzuschließen oder dir sonstwie rechtliche hilfe und beratung zu verschaffen. merke : es gibt keine ehe, die ewig hält !!
trotzdem viel glück !!

Diese Fragen sind sehr komplex. Für die Beantwortung brauch man Zeit und noch einiges Hintergrundwissen. Auch in deinem Ort gibt es Stellen, die dir diese Fragen konkret beantworten-Gemeindeamt, Finanzamt, Makler etc.)

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Blondie,

die Bemerkung in Deiner Zusammenfassung hat mir am besten gefallen: „Wir heiraten aus Liebe“. Da kann ich Euch nur beglückwünschen.

Der Gesetzgeber hat sich schon einiges einfallen lassen, um auch die finanziellen Angelegenheiten zu fördern.

Mit der Heirat kommt ihr automatisch in die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, alles, was an Vermögenswerten in die Ehe eingebracht wird, wird im Falle einer „Auseinandersetzung“ brüderlich geteilt. Theoretisch wärst Du im Nachteil. Da ein Ehevertrag als Alternative für Euch nicht in Frage kommt, musst Du das akzeptieren.

Steuern:

Selbstverständlich kann jeder getrennt besteuert werden. Formloser Antrag beim Finanzamt ist ausreichend; falls Steuerberater vorhanden, kann er sich drum kümmern. Die Änderung der Steuerklassen ist aber auch von Euren Einkünften abhängig. Finanzämter müssen kostenlos Auskünfte geben; daher empfehle ich (falls kein Steuerberater vorhanden) ein Gespräch mit dem Finanzamt zu führen.

Zinsabschlagsteuer:

Als Eheleute habt ihr den doppelten Freibetrag im Vergleich zu Ledige. Hierzu empfehle ich überschlägig zu rechnen, wie viel Erträge ihr pro Jahr bei den Geldanlagen bei Banken und Versicherungen erzielen werdet. Dementsprechend würde ich Teilfreistellungsaufträge erteilen. Geht leider nur als Eheleute.

Ggfls. vielleicht an ein Testament denken, bei der Ihr Euch gegenseitig einsetzt. Da genügt ein handschriftliches Testament, den Ihr gemeinsam unterschreiben müsst.

Vollmachten bei Banken und Versicherungen nicht vergessen. Entweder generelle Vollmacht oder nur für den Todesfall.

Aufpassen bei größeren Anschaffungen oder bei Kreditbelastungen des einzelnen: Normalerweise verlangen die Banken separate Unterschriften des Ehegatten, wenn ein Ehegatte für eine Anschaffung ein Darlehen aufnimmt. Meistens wird es jedoch vergessen. z. B. Ehegatte erwirbt ein neues Auto ohne Wissen seiner Partnerin; dafür hat er ein Bankdarlehen aufgenommen. Ehegatte ist irgendwann einmal pleite; da muss die Ehegattin den Kopf dafür hinhalten (wegen Zugewinngemeinschaft), gleiche Rechte; gleiche Pflichten.

Leider kommt ihr wirklich nicht weit mit Berufsunfähigkeitsversicherungen; helfen kann allenfalls eine Risikolebensversicherung auf Gegensetigikeit, da teilweise auch chronische Krankheiten in den Gesundheitsfragen akzeptiert werden. Gilt leider nur für den Todesfall. Vielleicht mal bei der eigenen Krankenkasse fragen, ob Zusatztarife zum Abschluss möglich sind.

Alternativ ein „Türchen“ offenlassen durch Ergänzung von Sachwerte: z. B. Einliegerwohnung im eigenen Haus. Für den Fall der Fälle könnt Ihr die Wohnung vermieten und Ihr hättet ein zusätzliches Einkommen.

Generell vielleicht über die Anschaffung von Immobilien als Alternative für Versicherungen nachdenken. Klar, müsst Ihr dafür ein Darlehen aufnehmen; aber durch die momentane Zinssituation am Kapitalmarkt und bei einem „Schnäppchenkauf“ einer Immobilie zur Vermietung kann man durchaus Überschüsse für den eigenen Geldbeutel erwirtschaften.

Ich hoffe, dass Du mit diesen Tipps ein Stückchen weitergekommen bist. Viel Glück.

Thomas