Hallo,
angenommen man klagt vor einem Finanzgericht und verliert den Prozess. Kann dann seitens der Behörden (Finanzamt/ Finanzgericht) direkt der Spieß umgedreht werden und eine Anzeige wegen versuchter Steuerhinterziehung erfolgen?
Danke
Klaus
Hallo,
angenommen man klagt vor einem Finanzgericht und verliert den Prozess. Kann dann seitens der Behörden (Finanzamt/ Finanzgericht) direkt der Spieß umgedreht werden und eine Anzeige wegen versuchter Steuerhinterziehung erfolgen?
Danke
Klaus
Wenn im finanzgerichtlichen Verfahren Tatsachen bekannt werden, die auf eine Strafbarkeit des Steuerpflichtigen hindeuten, dann ja.
Alleine der Umstand, dass man ein finanzgerichtliches Verfahren verliert und verschiedene Rechtsauffassungen exisistieren, sicher nicht.
Ausserdem wäre selbst bei einer Strafbarkeit auch noch die Verjährung zu prüfen.