Bindung an Beweise
Hi !
Regeln zu Beweisen, Indizien etc. gelten im FG-Verfahren analog zu anderen Gerichtsordnungen. Im Rahmen des Beweiswürdigung obliegt es allerdings dem Gericht (und nicht der Gegenseite) diese in die weiteren Überlegungen einzubeziehen oder zu verwerfen.
Möglicherweise sollte man, wenn man als Anwalt einer ganz anderen Fachrichtung mal vor dem FG landet, sich zumindest im Vorfeld mal mit einen Fachanwalt für Steuerrecht zusammensetzen. Zumindest erschiene mir aber die Anschaffung eines FGO-Kommentars sinnvoll.
Habe bisher schon häufiger bemerkt, dass sich Anwälte mit Schwerpunkt Straßenverkehrs-, Miet-, Versicherungs- aber auch (Jugend-)Strafrecht verwundert am Kopf kratzen, wie die Prozesse vor dem FG geführt werden. Seien es Telefonanrufe der Richter/Berichterstatter bei der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung oder eben die eigenständige Überprüfung von Tatsachen mit entsprechenden Schlußfolgerungen.
Dies hängt einfach damit zusammen, dass im Steuerrecht sehr stark darauf abgestellt wird, wie etwas tatsächlich ist/war und nicht wie es möglicherweise gemeint war/ist.
BARUL76
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