Finanziell ruiniert weil schwanger in Krankheit?

Hallo,
ich bin seit Mai 2011 aufgrund einer psychischen Erkrankung AU. Habe mehrere Reha´s durch. Seit Mitte Juni 2011 beziehe ich Krankengeld. Jetzt bin ich schwanger geworden. Ich bin verheiratet, Mein Mann hat einen Vollzeit-Job, ist einem unehelichen Kind unterhalts-verpflichtet. Mein heutiger Besuch bei der Arge nahm mir sämtliche Vorfreude auf mein zukünftiges Familienleben. Laut der Arge steht mir kein ALG I zu, sondern nur der Mindestsatz Elterngeld (300,–€). Ich muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen nach dem Mutterschutz, dass heisst für mich - ich muss kündigen und mich bei der Arge melden. Aber da gibts ja nach dem Mutterschutz auch noch das Kind. Ein Krippenplatz sprengt jedoch schon die Kosten des Elterngeldes - somit kann das Kind nicht einfach weggegeben werden. (Verwandschaft wohnt ca 150 km weit weg). Vom Gehalt meines Mannes abzüglich des Unterhalts, Miete und Wasser (Strom wird nicht angerechnet) bleiben uns für 3 Personen ca 400,–€ im Monat - Meine Frage: Hat jemand schon Erfahrung mit dieser Situation? Was bekomme ich wirklich an Unterstützung? Ein Eintritt in die Arbeitswelt ist für mich momentan gesundheitlich nicht möglich.

Ich danke Ihnen herzlichst für ein Auskunft.
Wenn Sie noch Fragen haben, dann schreiben Sie mich bitte gern an.

Hier geht einiges durcheinander. Elterngeld gibt es nur, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht oder maximal mit einer 75% Stelle oder sich in Elternzeit befindet. Also darf bzw. muss man nicht kündigen!

Steht man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung (hat als gekündigt), dann kann man sogar ALGI erhalten!

Hier gibt es also in dem Fall ganz klar Elterngeld und man geht in Elternzeit!

Hallo,

Sie haben nach der Schwangerschaft Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag. Hier werden die 300 € Elterngeld auch nicht angerechnet.

Am Besten mal im Internet in einem Wohngeld-Rechner ausrechnen lassen, ob Sie berechtigt sind. z.B. geldsparen.de

Sollten Sie für Wohngeld und Kinderzuschlag zu wenig Einnahmen haben, steht ihnen Hartz4 zu. Klingt nicht schön, aber ist besser als verhungern.

Die örtlichen Jugendämter haben für Menschen in ihrer Situation Beratungsstellen und helfen auch, die Anträge auszufüllen und alle benötigten Unterlagen zusammen zu finden. Eventuell bekommen Sie auch finanzielle Unterstützung vom Jugendamt.

Ich hoffe, ich kontte Ihnen wenigstens etwas weiter helfen.

Grüße
Caddy

Hallo,

vielen Dank für die schnellen Antworten.
Die Situation raubt mir echt den Schlaf.

Bezüglich Hartz IV sagte mir die Arge, dass mir der Satz nicht zusteht, da mein Mann Geld verdient, welches angerechnet wird. ALG I soll mir ebenfalls nicht zustehen, da ich Krankengeld beziehe seit einem Jahr und dieses nicht als Einkommen zählt.

Der Weg zum Jugendamt ist ein guter Tip - ich werde mir einen Termin bei den ÖRA besorgen und mich auch dort mal beraten lassen. Sobald ich Ergebnisse habe, werde ich Sie mal hier ins Forum posten.

Nochmals Danke für die schnellen Antworten

Hallo icebird2511,

ALG1 bekommen Sie nur wenn Sie auch arbeiten möchten und können. Hartz4 wäre evtl. noch eine Option - kommt allerdings auf den Verdienst Ihres Mannes an.

Für die Betreuung unter 3-jähriger gibt es eine Zuschuß vom Bund. Zu beantragen beim zuständigen Landratsamt. Der Tagesmütterverein o. ä. hilft da auch gerne weiter.

Anspruch auf Elterngeld haben Sie ja, zumindest auf den Mindestsatz von 300€.

Ich wünsche alles Gute und lassen Sie sich die Vorfreude auf den Nachwuchs dadurch nicht vermiesen und kommen Sie schnell wieder auf die Beine.

Gruß Lore

Hallo Lore27,

vielen lieben Dank für die netten Worte. Habe gerade gelesen dass man das Betreuungsgeld ab dem 2. Lebensjahr des Kindes bekommt. 100€. Aber wenn es durch ist werde ich mich noch mal erkundigen. HartzIV wie gesagt bekomme ich nicht, da mein Mann arbeitet. Viele Grüße

Hallo,

ich meine nicht das neue „Betreuungsgeld“, daß es für Eltern gibt die ihr Kind selbst zu Hause betreuen.
100 € sind da, meiner Meinung nach, nur ein Tropfen auf den heißen Stein…
Nein, es gibt Zuschüsse wenn man sein Kind von einer Tagesmutter oder ähnlichem betreuen läßt und zwar nicht zu Knapp. Wir haben anstatt 300€ nur 100€ bezahlt, damit ich 2x die Woche arbeiten gehen konnte.
Und mein Mann verdient auch gut…

Das hat aber noch Zeit. Erstmal muß der kleine Sonnenschein auf die Welt kommen…

Viele Eltern würden ruhiger schlafen wenn es Familien in Deutschland nicht so schwer gemacht werden würde!!!
Ständig ist man nur am Kämpfen…

Ich drück die Daumen, daß alles klappt und es finanziell nicht ganz so schwierig wird!!

Gruß Lore

Hallo, also irgendwie verstehe ich das nicht, man ist doch nach 12 Monaten ausgesteuert von der Krankenkasse.
Kündigen täte ich auf keinen Fall, den dann bekommst eine Sperre von drei Monaten. Und bei Schwangerschaft kann der Betrieb dich sowieso nicht kündigen.
Und wenn du psychisch krank bist, hoffentlich hat das mit deiner Arbeit zu tun, wenn nicht wird es dir schwer fallen ein Baby zu haben. Aber manchmal hilft auch so ein kleines Wesen wieder auf die Beine zu kommen.

Hallo,
also erst mal langsam! Während der Schwangerschaft und Elternzeit musst Du überhaupt nirgendwo kündigen. In den ersten drei Lebensjahren des Kindes kannst Du Elternzeit beantragen und musst dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Alles andere ist Quatsch. Das Elterngeld errechnet sich nach Deinem Einkomemn in den letzten 12 Monaten. Das war im Prinzip nur das Krankengeld und zählt daher als 0€ Erwerbseinkommen. Folglich erhältst Du nach der Geburt nur das Mindestelterngeld von 300€ sowie 184€ Kindergeld. Auf der Seite www.biallo.de/soziales kannst Du zudem prüfen, ob Du Anspruch auf Kinderzuschlag oder Wohngeld hast. Evtl. erhältst Du ja noch Geld aus der Stiftung Hilfe für Mutter und Kind. Dein Partner kann außerdem beim Jugendamt die Unterhaltsverpflichtung prüfen lassen. Durch das neue Kind muss er evtl. weniger zahlen. Reicht das Geld dann immer noch nicht aus, habt Ihr womöglich noch Anspruch auf ergänzende Leistungen durch das Jobcenter. Sobald Du wieder arbeitsfähig bist und auch arbeiten willst kannst Du in Dein bisheriges Arbeitsverhältnis zurück kehren oder Dir was Neues suchen. Du hast dann evtl. wieder Anspruch auf AlG1. Ich hoffe, ich konnte Euch weiter helfen. Ich würde Dir vielleicht auch mal eine kostenlose Beratung in der Schwangerschaftsberatungsstelle in Deiner Nähe empfehlen. Die kennen sich sehr gut aus. Spätestens dann, wenn es Dir zu verwirrend und zu anstrengend wird. Lieben Gruß, SAM

Hallo icebird2511,
nun mal schön mit der Ruhe.

  1. Kann dich die Arge nicht zwingen deinen Job zu kündigen und dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, wenn du in Elternzeit bist. Dann erhältst du allerdings auch kein ALG I.
    Dass du das Mindestelterngeld bekommst stimmt allerdings, da für die Ermittlung die 12 Kalendermonate vor der Geburt bzw. dem Mutterschutz herangezogen werden. Auch da gibt es Ausnahmen, aber da du nicht wegen der Schwangerschaft krankgeschrieben bist, geht das bei dir nicht.
    Nun zu meinem Rat: solltest du immer noch krank geschrieben sein, dann reiche bei deinem Arbeitgeber Elternzeit ein. Während des Mutterschutzes bekommst du das Mutterschutzgeld und dann für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes Elterngeld in Höhe des Mindestelterngeldes. Dieses kannst du dir auch auf 2 Jahre aufteilen lassen, dann ist es die Hälfte pro Monat. Zudem kann dein Mann seinen Unterhalt prüfen lassen, da dann noch ein 2. unterhaltspflichtiges Kind da ist. Am besten frühzeitig beim Jugendamt vorsprechen. Dazu kommt dann noch das Kindergeld (muss nach der Geburt beantragt werden) in Höhe von 184 EUR im Monat ab der Geburt des Kindes. Zudem kann und sollte Antrag auf Wohngeld (oder ggf. Hartz IV) gestellt werden.
    Solltest du noch fragen haben, dann bin ich gern behilflich.
    Alles Gute und eine schöne Schwangerschaft!