Ab dem 42. Krankheitstag zahlt der Arbeitgeber gewöhnlich kein Gehalt mehr. Ist man da automatisch irgendwie versichert vielleicht durch Arbeitslosenversicherung? Oder wie sichert man sich da ab? Gibt es Unterschiede zwischen Privat- und Gesetzlicher Versicherung?
Hallo,
So, wie die Frage gestellt wurde, müsste sich die Antwort über mehrere Seiten erstrecken. Schon mal gut ist, dass du weißt, das der Arbeitgeber für 42. Tage der Lohn weiter zahlt
Also, bevor die passende Anwort kommt eine Verstaendnisfrage - hast du wirklich den Begriff Krankenkasse und Krankengeld noch nicht gehört ?.
Gruß
Czauderna
Ich erwähne in meiner Anfrage hier unten private oder gesetzliche. Da fehlt das Wort „Kranken“ vor „Versicherung“. Das ist ein Krankentagegeld bei privaten Krankenversicherung gibt, weiß ich. Was gibt es denn noch? Ist man irgendwie automatisch versichert oder muss man sich kümmern?
Wenn Du angestellt bist, must Du dich um nichts kümmern.
Der AG zahlt weiter den Lohn, nach den 42 Tagen zahlt die (gesetzliche)Krankenkasse Krankengeld( also Lohnersatz).
Tagegeld ist etwas anderes, das muss man extra versichern, wenn man das will.
Wieso ?
ist man den nach mehr als 42 Tagen Krankheit automatisch arbeitslos ?
Nein.
Denn üblich kann(und will) der AG gar nicht deswegen kündigen.
Und wenn ausnahmsweise doch, dann träte die Arbeitslosenversicherung ein über die man natürlich auch krankenversichert bleibt.
Muß nicht, aber sollte. Die Krankenkasse setzt nämlich mit der Auszahlung des Krankengeldes erst ein, wenn der Arzt sechs Wochen arbeitsunfähig schreibt - mit dem wichtigen Kreuzchen „Folgebescheinigung“. Gelingt nicht jedem.
Gruß
C.
Hallo,
besteht aktuell eine gesetzliche Krankenversicherung?
Oder eine private Krankenversicherung?
Oder eine gesetzliche Krankenversicherung und zusätzliche eine private Zusatzversicherung?
Liegt der monatliche Bruttoverdienst über oder unter 4350 Euro?
Gruß
RHW
Es besteht eine private Krankenversicherung, der Verdienst ist höher als der genannte.
Wenn eine private Krankenversicherung (PKV) besteht, sollte man prüfen, ob auch ein Krankentagegeld-Tarif abgeschlossen.
Wenn ja, ist in diesem Tarif geregelt, ab wann welcher Betrag pro Tag gezahlt - und unter welchen Voraussetzungen (z.B. Meldung der Arbeitsunfähigkeit, Ursache der Arbeitsunfähigkeit, Definition der Arbeitsunfähigkeit …). Wenn man einen Vertrag neu abschließt, sind die Gesundheitsfragen immer zu 100% exakt zu beantworten (sonst gefährdet man den Versicherungsschutz).
Wenn nein, zahlen weder Arbeitgeber noch eine andere Versicherung. Bei Bedürftigkeit kann man Arbeitslosengeld II beim Jobcenter beantragen. Wenn eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, ist ein Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung sinnvoll.
Vielen Dank für Info!
Gern geschehen!