Finanzielle Belastung bei eigener Kündigung

Hallo,

ich stelle meine Frage erst mal ganz allgemein.
Vielleicht kennt ja jemand eine WebSeite wo man das
nachlesen kann.

Wenn ein Angestellter kündigt -
welche Kosten kommen dann auf ihn zu ?
Sowohl nach Art, als auch nach Höhe.
An wen sollte man sich -vor einem solchen Schritt- wenden,
um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen ?

KV - OK. Muss sein. Wo seh ich aber meine Kosten ?
Ges. RV - nein Danke. Habe ich eh kaum was zu erwarten und
habe ich längst selbst in die Hand genommen.
An was sollte ich da sonst noch denken???

Danke schonmal
Gunter

Hallo Gunter,

sofern Du keinen trifftigen Grund hast (gesundheitlich oder arbeitsrechtliche Probleme) kannst Du schon einmal überlegen, wie Du zwölf Wochen Deine Lebenshaltungskosten bestreiten willst. Solange hast Du dann Sperre vom Amt.
Sofern gesetzliche Krankenversicherung besteht, gibt es vier Wochen Nachversicherung nach Beschäftigungende, die anderen acht Wochen werden gem. § 5 des Sozialgesetzbuches V als Bezug von Arbeitslosengeld angesehen und Du bist somit auch hier versichert.
Die verringerte Zahlung an die RV trägt die BAA.

Vor einer Kündigung sollte in Betracht gezogen werden sich arbeitssuchend zu melden. Sollte es gesundheitliche Gründe geben, den Arzt bemühen und ein Gutachten erstellen lassen, damit bei der BAA vorsprechen, ggf. amtsärtliches einholen.
Bei arbeitsrechtlichen Problemen die zur Aufhebung des Arbeitsvertrages führen kann ich nichts genaues sagen. Triftige Gründe können die Sperrzeit verkürzen.

Gruß
Christian

PS: In der heutigen Zeit seinen Job hinzuschmeissen, ohne eine Alternative in der Tasche zu haben, bedeutet viel Mut. Auch die Arbeitgeber nehmen lieber Leute aus Arbeitsverhältnissen, als von der BAA.