Finanzielle Förderung für parteilose Bewerber?

Weiß jemand, ob parteilose Bewerber für ein kommunalpolitisches Amt (z. B. Bürgermeister) von staatlicher oder ansonsten übergeordneter Stelle finanziell gefördert werden können?

Ich bin nämlich freiberuflicher Texter und habe in den letzten Wochen einen engagierten Menschen betreut, der sich als Parteiloser (er selbst bezeichnet sich als „parteiunabhängig”) um das Bürgermeisteramt seiner Großgemeinde bewirbt. Ich habe ihm einen Websiteauftritt kreiert; außerdem 2 DIN-A0-Plakate, einen 8-Seiter mit seinem Wahlprogramm und mehrere Flyer, damit wenigstens auf kommunikativer Ebene so etwas wie Waffengleichheit mit seinem solventen Mitbewerber herrscht, der aus dem etablierten Parteienlager stammt und entsprechend protegiert wird (welche Partei das ist, spielt ja keine Rolle).

Die gesamten Print- und Onlinemaßnahmen musste mein Kunde samt und sonders aus eigener Tasche bezahlen. Von den Saalmieten für Wahlkampfauftritte will ich erst gar nicht reden.

Weil ich den Gedanken unterstütze, dass man die (Kommunal-)Politik nicht allein den eingerosteten Parteistrukturen überlassen sollte, habe ich das alles für einen Spottpreis gemacht. Aber das kann’s ja wohl nicht sein: Parteipolitiker kriegen für ihren Wahlkampf aus Steuermitteln jede Menge Kohle - am Gemeinwohl orientierte, parteilose Menschen müssen hingegen selbst zusehen, wie sie klarkommen?

Danke vorab für eure Antworten!

Parteipolitiker kriegen für ihren Wahlkampf aus Steuermitteln
jede Menge Kohle

Stimmt nicht, zumindest nicht bei Lokalwahlen. Da gibt es nämlich keine Wahlkampfkostenerstattung. Das finanzieren die Parteien aus eigener Tasche. Bei direkten Bürgermeisterwahlen entscheiden die kommunalen und Kreisverbände der Parteien, ob und in welchem Umfang sie ihre Pateimitglieder unterstützen.

In den meisten Fällen hat ein Parteimitglied dadurch einen finanziellen Vorteil gegenüber einem Bewerber ohne Partei im Rücken, aber erstens wird auch in diesem Fall eine persönliche finanzielle Beteiligung erwartet, die in die zehntausende geht und zweitens habe ich auch schon Fälle erlebt, bei denen der Kreisverband einer große Volkspartei ihrem Bürgermeisterkandidaten die finanzielle Unterstützung komplett verweigert hat, weil er dessen Chancen als zu gering eingeschätzt hat, um Geld in das vorhaben zu stecken.

Hallo, Volker,

danke für deine Antwort:

Stimmt nicht, zumindest nicht bei Lokalwahlen. Da gibt es
nämlich keine Wahlkampfkostenerstattung. Das finanzieren die
Parteien aus eigener Tasche. Bei direkten Bürgermeisterwahlen
entscheiden die kommunalen und Kreisverbände der Parteien, ob
und in welchem Umfang sie ihre Pateimitglieder unterstützen.

Ebent. Selbst wenn es nur eine nicht garantierte Unterstützung ist, so ist sie doch immerhin theoretisch gegeben. Ein Parteiloser kann sich das von vorneherein knicken.

In den meisten Fällen hat ein Parteimitglied dadurch einen
finanziellen Vorteil gegenüber einem Bewerber ohne Partei im
Rücken, aber erstens wird auch in diesem Fall eine persönliche
finanzielle Beteiligung erwartet, die in die zehntausende geht
und zweitens habe ich auch schon Fälle erlebt, bei denen der
Kreisverband einer große Volkspartei ihrem
Bürgermeisterkandidaten die finanzielle Unterstützung komplett
verweigert hat, weil er dessen Chancen als zu gering
eingeschätzt hat, um Geld in das vorhaben zu stecken.

Es wäre interessant zu wissen, ob diese Verweigerungen eher die Ausnahme oder die Regel sind. Und selbst wenn die Unterstützung durch die Parteikasse nur einen Teil des Kosten deckt, so ist das doch immerhin mehr, als ein Parteiloser erwarten kann.

Es wäre interessant zu wissen, ob diese Verweigerungen eher
die Ausnahme oder die Regel sind. Und selbst wenn die
Unterstützung durch die Parteikasse nur einen Teil des Kosten
deckt, so ist das doch immerhin mehr, als ein Parteiloser
erwarten kann.

Die Verweigerung ist eindeutig die Ausnahme.

Natürlich hat der freie Bewerber es schwerer, allerdings halte ich das System nicht unbedingt für eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Eine Partei ist gewissermaßen ein Verein mit dem Ziel der politischen Einflussnahme. Dieser Verein wendet sein Geld zum Vereinszweck auf, wenn er Mitglieder im Wahlkampf fördert. Dafür verlangt er, dass das Mitglied sich in seinem Amt entsprechend der Weltanschauung des Vereins verhält. Der freie Bewerber kann nicht auf die Parteikasse zurückgreifen. Dafür ist er auch nicht an die Vorgaben der Partei gebunden. Natürlich ist das gerade für Bürgermeister nur eine theoretische Bindung. Die lassen sich anders als Parlamentsmitglieder normalerweise kaum parteipolitisch beeinflussen.

Theoretisch bestände die Möglichkeit, dass ein freier Kandidat sich auch freie Förderer sucht, vergleichbar mit dem Spendensystem in den USA. Allerdings halte ich das auch nicht für erstrebenswert, weil der „Freie“ sich damit wieder in Abhängigkeiten begeben würde, zumindest in der Außenwahrnehmung. Es sei denn, er macht es insgeheim. Aber damit würde er sich noch mehr in die Hand seiner Unterstützer begeben, da sie das ja eines Tages publik machen könnten.

Hallo,-sorry wenn ich mich einmische-- wieso kann ein Parteiunabhängiger Bewerber keine Spenden einwerben? Ich denke dass geht schon. Ausserdem kann er die Aufwendungen bei der Steuer absetzen.Genau wie bei allen anderen Bewerbungen sind auch hier Aufwendungen abzugsfähig.

Freundliche Grüße.

Liberalix

Hallo,-sorry wenn ich mich einmische-- wieso kann ein Parteiunabhängiger Bewerber keine Spenden einwerben?

Natürlich kann er das. Aber zumindest offiziell wird so etwas sowohl bei parteigebundenen als auch bei unabhängigen Kandidaten so gut wie nie gemacht, aus den genannten Gründen. Der „dicke Umschlag“ vom bauunternehmer oder Müllentsorger ist natürlich was anderes. Aber sowas gibt man ja auch nicht beim finanzamt an.