Finanzielle Fragen bei Alleinerziehenden

Erstmal einen schönen guten Morgen,

ich versuche mich kurz zu fassen und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich bin kurz davor, mich von meinem Freund ( nicht verheiratet) und Vater unseres Sohnes ( 3,5 Jahre) zu trennen. ( Wir verstehen und gut, es würde keinen Rosenkrieg geben)
Ich beginne in 3 Wochen meine erste Ausbildung.

Ich weiß, dass ich BAB beantragen kann. Gibt es sonst noch andere finanzielle Unterstützung? Wohngeld oder eventuell ALG II für meinen Sohn?
Wir würden dann ja von meinem Azubi-Gehalt, Kindergeld, Unterhalt fürs Kind und eventuell BAB leben.

Müsste ich mich irgendwo als alleinerziehend melden?
Muss man einen Anwalt nehmen zwecks Unterhalt oder kann man es auch ohne regeln? Wenn ohne Anwalt, kann ich den selbst errechneten Betrag einfach in den BAB-Antrag setzen? Oder muss sowas durch einen Anwalt „abgesegnet“ sein, um irgendwelche Anträge zu stellen?

Wie sieht es mit den Möbeln aus? Mir gehört hier so gut wie nichts. Das ich das Kinderzimmer behalte ist klar, aber woher soll ich die restlichen Möbel nehmen?
Mein (Ex)- Freund arbeitet zwar, aber so viel hat er auch nicht, um eine Wohnung neu einzurichten. Gibt es da eventuell Unterstützung?

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!

Sorry, aber ich bin hierfür nicht der richtige Experte. Ich kümmere mich um Berufs- und Betriebsfindung.

Ich weiß zwar, dass Sozial- und Jugendamt nicht immer fair und vollständig Beraten - dennoch würde ich mich dort zunächst nach den Rahmenbedingungen erkundigen.

Vielleicht findet sich ja auch bei dir vor Ort eine derartige Selbsthilfegruppe: http://www.shia.de/info.html

Viel Erfolg!
Jan Erik Meyer

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Kann ich meinen Beitrag nachträglich ins Forum posten? War garnicht meine Absicht, spezielle Leute um Rat zu fragen. Kenne mich hier nicht aus-sorry.

Vielen Dank

Hallo
mit BAB kenne ich mich nicht aus,kann mir nicht vorstellen,das man von Azubi-Gehalt,Kindergeld und Unterhalt leben kann.
Aber bevor du überhaupt dahin schaust, solltest du dir eine Übersicht verschaffen,was dein Leben kostet und ob dir jemand überhaupt und zu welchem Preis eine Wohnung vermietet.Alleinerziehend und in Ausbildung ist nunmal nicht gerne als Vermieter gesehen.
Wende dich an dein zuständiges Jobcenter und erkläre deine Situation, es gibt Einmalhilfen zur Erstaustattung deiner neuen Wohnung. Zur Berechnung des Kindesunterhalt wird dein Freund dann eh die Lohnabrechnungen vorlegen müssen, da dieser ja auf ALGII angerechnet wird.
Alleinerziehend muss du immer beim Amt angeben, schon allein wegen der Lohnsteuerkarte

Alles Gute
bibi

Hallo
leider kann ich Dir keine umfassende Antwort geben, da ich von diesem Thema nicht viel Ahnung habe. Dennoch ein Tipp: Fragen rund um Dein Kind sollte Dir das Jugendamt beantworten können.

hallo,
leider kann ich keine allgemeinen aussagen treffen - trifft auf meine situation nicht zu. ich würde 1. zum jugendamt gehen, denn das kind wird wahrscheinlich für KIGA von dort bezahlt - 2. um eben noch weitere fragen zu stellen und unterstützung anzufragen -
3. würde ich zur arge gehen, denn die zu erwartenden einnahmen reichen wahrscheinlich nicht „zum überleben“
4. was ich weiss… - natürlich kann unterhalt untereinander vereinbart werden - dazu braucht man kein JA, Anwalt oder Gericht - die frage ist eben, wie lange geht es „ohne“ gut. beim unterhalt wird z.b. vom JA alle 2 jahre (zumindest bei uns) korregiert also entsprechend geändert/erhöht. falls die situation des vaters sich ändert, kann mann übers JA auch jährliche überprüfungen anfragen. dies kann natürlich auch immer direkt zwischen den eltern erfolgen (ich habe erlebt, dass sich die änderung der ersten vereinbarung nach einiger zeit als schwierig für aktuelle umstände zeigt). düsseldorfer tabelle ist hierbei ausschlaggebend. wirst du im internet finden. klar, zuerst direkt mit herrn papa probieren bevor…
hoffe, du findest was raus oder andere können präzise angaben machen

Hallo,

für Deine Frage bin ich nicht der richtige Ansprechpartner, ich kümmere mich mehr um Ausbildungsfragen.

Lass Dich doch einmal beim Jugendamt beraten, die können Dir schon viele Fragen beantworten.

Ob Du ALGII bekommst, kann Dir auch die ARGE sagen. Normalerweise wird der Antrag abgelehnt, wenn die Ausbildung durch BAB oder BAföG gefördert werden kann, da Du aber ein Kind hast, sieht das vielleicht anders aus.

Der Unterhalt kann so weit ich weiß auch untereinander geregelt werden, also ohne Anwalt. Überlege aber mal, ob Du Dich nicht einmal unverbindlich von einem Anwalt beraten lässt. Dafür kannst Du beim Amtsgericht auch einen Beratungsschein beantragen.

Grüße
Jeanine

Hallo,
sorry, das sind so viele rechtliche Fragen, da kann ich Dir nicht helfen.
Am besten einen Anwalt auf suchen, der kann vieleicht helfen.

Gruß Fritz

Hallo,

sorry, dass ich jetzt erst antwort, war ein paar Tage nicht online.

Viele Fragen auf einmal.

Wenn Du noch nicht älter als 25 bist, steht Dir als Azubi auch noch Dein eigenes Kindergeld zu (Ausnahme (glaub ich): Du hattest schon eine Ausbildung).

Selbst wenn es jetzt keinen Rosenkrieg zwischen Euch gibt, würde ich auf jeden Fall zu einer Beistandsschaft durch das Jugendamt raten. Dies ist kostenlos und dort wird der Unterhaltsanspruch ausgerechnet. Das kostet auch den Vater Deines Kindes nicht. Er legt seine Abrechnungen der letzten 12 Monate vor und das wars. Ob ihr Euch dann ggf. privat anders einigt, interessiert das Amt nicht. Jedoch ist durch die Beistandschaft gesichert, dass Du Unterstützung vom Jugendamt bekommst, falls er mal nicht mehr zahlt. Die Beistandschaft kann man auch später beantragen und sie ist jederzeit aufhebbar.

Je nachdem, welche Summe am Ende dabei herauskommt, könnte es noch Wohngeld oder einmalige Beihilfen geben. Ob es dann noch Sozialleistungen geben kann, kann ich Dir leider nicht sagen.

Hoffe, Dir erstmal geholfen zu haben.

C.

bin etwas überfragt. würde mich an deiner stelle bei pro familia schlau machen