Finanzielle Haftbarkeit der Kinder für ihre Eltern

Hallo liebe WWW-ler,
welche Möglichkeiten hat man, sich als Kind der finanziellen Haftung für die Eltern zu entziehen?
Mutter ließ die Familie im Stich als die Kinder 5 und 7 waren und hat wieder geheiratet, lebt im Ausland, seit Jahren kein Kontakt. Vater schwerer Alkoholiker, der die Kinder immer an andere abschob und Kindesmisshandlung (Einsperren, Aussperren, Prügel) durch seine (ebenfalls Alkoholikerin) Lebensgefährtin duldete und unterstütze. Ein Kind riss mit 17 aus, das andere zog mit 15 aus…
Wie gesagt, Mutter seit über 20 Jahren im Ausland, Vater seit Jahren Hartz 4 Bezieher, zu dem seit einigen Jahren ebenfalls keinerlei Kontakt besteht.
Wenn nun einer von Beiden in ein Pflegeheim müsste oder stürbe (Beerdigungskosten!), würden doch vermutlich die Kinder in die Zahlungspflicht genommen werden, oder? Welchen offiziellen Weg muss man gehen (am besten schon prophylaktisch) um hier nicht belangt zu werden?

Danke + Gruß,
Sonja

Hallo,
es waere also besser, wenn nicht Du sondern ich zahle, und meine Nachbarn.
Gruss Helmut

Ein wenig kann ich @Helmut_Taunus’ Kommentar schon verstehen.
Aus ähnlichem Grunde hat der Bundesgerichtshof 2014 im Zusammenhang mit § 1611 BGB bereits entschieden, dass auch ein vierzigjähriger Kontaktabbruch die Kinder nicht aus der Verpflichtung nimmt (XII ZB 607/12). Der BGH legt mit dieser Entscheidung die Hürde für eine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt sehr hoch - Ein familiäres Zerwürfnis allein reicht nicht.
Natürlich bemisst sich Unterhalt (im Rahmen der (Alten-)Pflege) oder die Kostenübernahme für ein Begräbnis auch den persönlichen finanziellen Möglichkeiten der Kinder / der Familie. Hier solltest du dich auch über das zustehende Schonvermögen und -einkommen informieren.

„Richtige Lösungsansätze“ wird dir vermutlich nur ein Fachanwalt für Familien- und Erbrecht bieten können :confused:

Mach dich mal im Netz unter „Kinder haften für ihre Eltern“ schlau, zahlreiche Zeitungen haben hierzu schon recherchiert. Auch auf finanztip.de gab es hierzu schon ein „Special“…

Nun ich kann dein Anliegen gut Verstehen und auch das Kommentar von Helmut_Taunus.

Fakt ist, dass es nicht so ohne weiteres geht und vor allen nicht ohne einen guten Fachanwalt.

Grade zu den „persönlichen finanziellen Verhältnissen“ im Falle der Pflege sollte man sich mal schlau machen, bevor man sich zu große Gedanken macht, wie man sich der Zahlungspflicht entziehen kann.

Denn vom eigenen Netto werden Freibeträge von 1800€ für einen selbst sowie einiges für Ehepartner und Kinder abgezogen, sowie alles mögliche für die eigene Altersvorsorge, speziell auch Raten fürs eigene Haus. Von dem, was dann noch übrig bleibt, muß man die Hälfte abdrücken. (Grob gesagt.)
Natürlich muß man bedenken, daß die Kinder evtl schon aus dem Haus sind, wenn es so weit ist.

Aber: Sehr häufig bleibt eben nichts oder nur sehr wenig unterm Strich übrig, was man zahlen muss, und die ganze Aufregung ist umsonst.

Der Kommentar.

und Du verstehst nicht, daß Kind da nicht bezahlen will?

Doch, versteh ich. Wenn die Auswahl waere, zahlen oder nicht, koennte man die Meinung haben, nicht zahlen.
Die Auswahl ist allerdings bei hohen Pflegekosten (nach denen gefragt wurde) , nicht OB sondern WER zahlt.
Gruss Helmut

den Kommentar… (?)

:wink:

Ich habe nur den Genus vorgegeben. Den Rest (Kasus) wird die Vorposterin ja noch hinbekommen - aber es hatte ja schon an Ersterem gemangelt… :disappointed:

Obendrein sind das laut BGH keine hinreichenden Gründe.
Dieser Frage stellt sich ohnehin eine Einzelfallentscheidung anheim.

und du verstehst nicht, dass ICH da erst recht nicht bezahlen will?