Finanzielle Hilfe für Schülerin

Meine Freundin ist 17, macht zur Zeit ein berufsvorbereitendes Jahr (BVJ) und wurde vor kurzem von ihren Eltern rausgeschmissen. Jetzt lebt sie in einem Internat, am Wochenende bei Freunden. Ihr Kindergeld geht fürs Internat drauf. Das Jugendamt hat festgelegt, daß sie von ihren Eltern 50 DM Taschengeld zu bekommen hat. Natürlich reichen die hinten und vorne nicht,denn davon soll sie sämtliche Ausgaben für die Schule usw mitbezahlen. Gibt es irgendeine Möglichkeit, daß sie vom Arbeitsamt oder Sozialamt Hilfe kriegt ? BAB o.ä. ? Die vom Arbeitsamt sagen: „BVJ ist keine Ausbildung, daher auch kein Anspruch auf BAB. Gehen sie zum Sozialamt“. Auf dem Sozialamt : „Sie sind noch keine 18, kriegen daher keine Sozialhilfe.Gehen sie doch zum Arbeitsamt, sie haben Anspruch auf BAB.“ Weiß jemand, was da nun los ist ? Habe mal gehört, daß sie eine Unterstützung vom Jugendamt kriegen würde, wenn ihre Eltern das Sorgerecht ans Jugendamt abgeben. Stimmt das ?

Gruß
Marco

Ergänzung:50DM Taschengeld im Monat oT
ohne Text

Bei minderjährigen Kindern sind die Eltern gesteigert unterhaltspflichtig. Deine Freundin sollte sich auf jeden Fall mal an das Jugendamt wenden. Dieses kann ihr bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche helfen. Sollten die Eltern nicht leistungsfähig sein, müsste sie eigentlich Jugendhilfe bekommen. Auf jeden Fall beim Jugendamt beraten lassen!

Gruß
Nelly