Finanzielle Hilfe und alles andere bei Krankheit

Hallo zusammen!

Mal angenommen, wir haben folgenden Fall: ein Arbeitnehmer hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der ein zweites Mal (also auf zusammen 2 Jahre) verlängert wurde. Die Entlohung besteht aus einem recht geringen Grundgehalt sowie steuerfreien Prämien.
Nun erkrankt der Arbeitnehmer schwer, allerdings steht die Diagnose nicht endgültig fest, sondern es erfolgen unzählige Arztbesuche, Tests und Krankenhausaufenthalte.
Der Arbeitnehmer erhält zwar Geld von der Krankenkasse, aufgrund des niedrigen Grundgehalts fällt dieses aber entsprechend niedrig aus. Zwischenzeitlich endet auch sein befristeter Arbeitsvertrag. Nach Aussage der Ärzte wird der Arbeitnehmer die nächste Zeit auf keinen Fall arbeiten können, schlimmstenfalls droht die vollständige Berufsunfähigkeit.
Welche Möglichkeiten hat dieser Arbeitnehmer, finanzielle Hilfen zu erhalten oder sich überhaupt beraten zu lassen? Und wohin müsste er sich wenden?

Viele Grüße, Anna.

Hallo,

also, so lange der AN noch KG von der Krankenkasse erhält, kann er höchstens Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt beim Sozialamt beantragen (Setzt natürlich Bedürftigkeit voraus). Dass das KG so niedrig ist, lässt sich nicht ändern - schließlich wurden ja auch nur niedrige Beiträge entrichtet.

Nach Auslaufen des KG kann (ALGF-I-Anspruch vorausgesetzt) bei der zuständigen AfA ein sog. „Überbrückungsgeld“ beantragt werden. Die Afa zahlt dann für die Dauer, für die Anspruch auf ALG I bestanden hätte, Überbrückungsgeld in Höhe des Krankengeldes. I.d.R. wird da durch die AfA schon das Berentungsverfahren angestrebt. Was dann kommt ---- tja, das ist ein weites Feld und hoffentlich ist der arme Mensch bis dahin wieder fit!

Grüßle

Felicia