Finanzielle Hilfe wähnrend und nach der Schwangerschaft

Hallo,
Vom 15 August 2012 bis 30.03.2013 habe ich halbzeit gearbeitet. Set 15.04.2013 arbeite ich vollzeit und habe insgesamt 6 mon. Probezeit mit einem befriesteten Arbeitsverhälnis für 1 Jahr. Nun planen ich und mein Mann ein Kind zu bekommen. Meine Frage ist:

1 - Was bekomme ich, wenn ich vor dem Ende der Probezeit schwanger werde? Ich weiß, dass der Arbeitgeber mich kündigen kann/darf, aber bekomme ich Arbeitslosengeld I und wenn ja wie viel und für wie lange?

2 - Was bekomme ich, wenn ich nach der Probezeit schwanger werde?

3 - Was steht mir zu, wenn ich die ganze Schwangerschaft nicht arbeiten darf?

Vielen Dank!

  1. Du bekommst dein Gehalt weiter, denn der AG darf dich in einer Schwangerschaft nicht kündigen, auch nicht in der Probezeit. Wenn geht es nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde und da musst du schon goldene Löffel geklaut haben!

  2. Genauso wie bei 1 dein Gehalt.

  3. Auch dein Gehalt, wenn du ein BV bekommst!

Hallo ba2013,
zu deinen Fragen:
Sobald du weißt, daß du schwanger bist, würde ich das Ende des 3. Monat abwarten bevor ich es im Betrieb sage. Auch dann erst stellt dir ein Frauenarzt eine Bescheinigung aus (die Kosten dafür muß dein AG übernehmen, wenn er auf diese Bescheinigung besteht)
Außerdem wird es sicherlich nicht von heute auf morgen passieren, dass du schwanger wirst. Von daher hast du noch ein paar Monate.
Auch in der Probezeit greift das Mutterschutzgesetz. Er darf dich daher gar nicht kündigen egal ob du dich in der Probezeit befindest oder nicht.
Anspruch auf ALG1 hast du. Wie hoch kann ich dir nur grob sagen. Es kommt darauf an was du vorher verdient hast. Davon ungefähr 65% wenn du wieder Vollzeit arbeiten gehen möchtest.
Wenn du während deiner Schwangerschaft nicht arbeiten darfst würde sich das negativ auf dein Elterngeld auswirken. Das berechnet sich nämlich anhand der letzten 12 Gehälter vor deiner Mutterschutzfrist. Wenn du in dieser Zeit länger als 6 Wochen krank warst und Lohnausgleich von der Krankenkasse erhalten hast wird davon dein Elterngeld berechnet. Der Lohnausgleich sind ebenfalls ca. 64% deines aktuellen Gehalts.
Jetzt und während der Schwangerschaft brauchst du dir also überhaupt keine Sorgen um deinen Job zu machen. Kritischer sieht es nach deiner Elternzeit aus. Da dein Vertrag befristet ist, endet dieser ganz normal zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. spätestens zum Ende deiner Elternzeit. Auch während der Elternzeit hast du einen Kündigungsschutz. Daher empfehle ich die 3 Jahre Elternzeit voll auszuschöpfen. Die ersten 12 bzw. 14 Monate bekommst du Elterngeld und danach darfst du trotz Elternzeit bis zu 30 Std./Woche arbeiten. Somit hättest du für die ersten 3 Jahre einen sicheren Arbeitsplatz.
Am Besten du liest dir das Mutterschutzgesetz und das Elternzeitgesetz genau durch (findest du über Goggle).
Bei weiteren Fragen einfach melden.
Alles Gute
Gruß Lore