Finanzielle Hilfe zur Mobilität der Personen mit höhen Behinderungsgrad (100%)

Einer meinen Bekannten wurde amtlich 100% Behinderungsgrad festgestellt. Die hat den entprechenden Nachweis. Dazu hat die auch Pflegestufe 2.
Es geht um Nordrhein-Westfalen.

Ich habe gehört (von anderen Bundesländer) die Info, die Personen mit hohen Behinderungsgrad bekommen noch finanzielle Hilfe zur Mobilität (so dass die eine bestimmte Zahl / Monat 1) der kulturellen Veranstalltungen oder Fahrten in die Stadt, auf die Natur und 2) besuche zum Arzt oder medizinischen Einrichtungen und sonst wohin…?). Und das kommt noch zur Leistungen der Pflegestufe dazu (exclusiv).

Meine Frage wäre, existiert eine solche Hilfe zur Mobilität auch in NRW und wie heisst genau die Art der finanziellen Hilfe und bei welcher Behörde könnte das beantragt werden?

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Mobilitaet/Schwerbehinderung/Behindertenfahrdienste/behindertenfahrdienste_node.html;jsessionid=15DB70849965D04E8C9DCE7E9C5BAEC6.1_cid341

Vielen Dank.
Ich habe gehört (und habe kein Kontakt zum Person mehr) dass z.B. im Bayern diese Art der Hilfe beantragt werden könnte: so das behinderte Person verienbart mit einem anderen Person A, welcher ihn zum Kulturleben, Parken, Seen, zur Stadtsmitte fährt.

Und die Pauschalbeträge werden dafür monatlich bezahlt (es gibt verschiedene Stufen). Ist es bekannt, ob das auch in NRW so gewesen sein soll?