Finanzielle Hilfen bei einer zweiten Ausbildung

Guten Tag,
also,ich bin gelernter kaufmann im einzelhandel.diese ausbildung habe ich anfang der 90er gemacht.jetzt habe ich die möglichkeit mein hobby zum beruf zu machen.nachdem ich arbeitslos geworden bin habe ich auf der insel wangerooge einen job als küchenhilfe gefunden.mein chef würde mich sehr gerne zum koch ausbilden.nun ist meine frage,ob ich auch in meinem alter (fast 35) noch finanzielle hilfen von ämtern und behörden beantragen kann,und wenn ja welche und wo? und welche voraussetzungen erfüllt sein müssen…
ich bedanke mich schon einmal bei allen,die etwas zu diesem thema schreiben.
gruß:
plehte

Hallo,

das einzige worauf du eventuell Anspruch hast wäre Wohngeld. BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) fällt weg, da du schon eine abgeschlossene Ausbildung hast.

Vielleicht versuchst du es über einen Bildungskredit von der KFW. Ansonsten wäre dann natürlich noch die Möglichkeit eines Nebenjobs, ist aber vielleicht als Kochazubi etwas schwierig wegen der Arbeitszeiten.

Gruß

Samira