Finanzielle Leistungen in der Elternzeit

Hallo zusammen,
meine Frage. Ich bin zur Zeit in Elterzeit. Ich habe das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen. Nun habe ich für das dritte Jahr nur noch das Kindergeld. Mein Mann verdient monatlich 1200 Euro, davon gehen 600 für Miete und Rest auf Auto etc. Dies bedeutet, das es ziemlich eng wird. Arbeiten kann ich zur Zeit auch nicht, da mein Mann momentan weit weg arbeitet. Nach der Elternzeit werde ich an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. Nun meine Frage, haben wir Anspruch auf irgendwelche Leistungen? Kinderzuschlag? Wohngeld? Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Hallo,

ihr habt Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld oder eben auf Hartz4.

Wenn ihr Wohngeld und/oder Kinderzuschlag bezieht, hab ihr zusätzlich noch Anspruch auf 120 € im Jahr je Kind für Sportverein oder Musikschule (Teilhabepaket).

Im INternet gibt es diverse Wohngeld und Kinderzuschlagrechner. z.B. geldsparen.de Schau doch da mal rein und rechne dir das aus.

Das größte Problem ist, dass Hartz4-Anträge relativ schnell (innerhalb von 2-4 Wochen, je nach Wohnort) und Kinderzuschlag und Wohngeld zwischen 3 und 6 Monate Bearbeitungszeit benötigen.

Ich hoffe, ich konnte weiter helfen.

Grüße
Caddy

Hallo,
also aus meiner Sicht und der Schilderung von dir, was Eure finanzielle Lage angeht, gehe ich davon aus, das Euch Kinderzuschlag und Wohngeld zusteht.
Gehe im Internet doch bitte mal auf Wohngeldrechner und danach auf Kinderzuschlagsrechner. In der Regel kannst du dort schon sehen, was Euch in etwa zusteht.
Kinderzuschlag wird oft bei der ersten Beantragung abgelehnt, aber davon dürft ihr Euch nicht ins Boxhorn jagen lassen. Am Besten sofort einen Widerspruch machen und dann auch immer die Berechnungsgrundlage zusenden lassen. Beim Wohngeld liegt immer eine Berechnungsgrundlage dabei und es wird auch für ein Jahr gezahlt. Solltet ihr Wohngeld erhalten (wovon ich ausgehe), dann steht Euch auch das Bildungs- und Teilhabepaket zu. Dies müsst ihr allerdings extra beantragen, das ist aber sehr problemlos. Dann können Eure Kinder auch an Schulausflügen und Landheimfahrten teilnehmen.
Ich hoffe, dass ich mit meiner Antwort helfen konnte und wünsche Euch alles Gute bei der Beantragung.
Sollten noch Fragen sein, könnt ihr Euch gerne nochmal melden.
Liebe Grüße, Speedy