Hallo Leute,
meine Schwiegermitter, 81 Jahre, Pflegestufe 1, lebt seit April d. J. im Betreuten Wohnen, was - im Nachhinein gesehen - sicher ein Fehler war. Sie wohnte bis zum April alleine in einer Wohnung, war aber gut in die Hausgemeinschaft eingebunden. Da das Haus aber abgerissen wurde, musste eine neue Lösung gefunden werden und so haben wir für sie eine schöne, kleine Wohnung gefunden. Heute wissen wir, dass der Umzug in ein Altenheim sicher die bessere Lösung gewesen wäre.
Denn: Die Hausgemeinschaft fehlt. Und neue Kontakte zu knüpfen lehnt meine Schwiegermutter ab.
Nun zunächst haben wir das so gehandhabt, dass mein Mann jeden zweiten Tag bei ihr vorbei geschaut hat, für sie eingekauft hat etc.
Der Pflegedienst kommt 3 x die Woche zur Körperpflege und die restlichen vier Tage zur Medikamteneinnahme.
Hatte zunächst auch wunderbar geklappt, bis wir Mitte Juni in Urlaub fuhren. Mit meiner Schwiergermutter, die damals im Notfall noch allein zureckt gekommen wäre, war vereinbart, dass sie, falls sie was braucht, sich bei unseren Kindern meldet.
Nun, das hat sie nicht getan.
Und seit unserer Rückkehr am 02. Juli läuft alles aus dem Ruder und ist nicht mehr unter Kontrolle zu bringen.
Meine Schwiegermutter hat während unseres Urlaubs damit begonnen, den ganzen Tag im Bett zu bleiben, Medikamente unkontrolliert einzunehmen etc. etc.
So weit so schlecht. Wir sind jetzt jedenfalls in der Situation, dass sie JEDEN TAG Betreuung braucht; Anregung morgens aufzustehen; auch mal - zumindest ein Waschbecken - selbst zu putzen, zu kochen und aus dem Haus zu gehen. Lehnt sie im Moment alles ab.
Nun hat sich meine Tochter bereit erklärt, diese Pflicht zu übernehmen. Sie wird Montag bis Freitag 2 1/2 Stunden zur Großmutter gehen, sie waschen, sich um eine ausgewogene Ernährung kümmern, putzen und auch mal mit ihr spazieren gehen.
Dafür bekommt sie natürlich ein „Gehalt“. Ca. 200 Euro von der Pflegekasse und weitere 200 Euro von uns.
Es ist nicht in Erfahrung zu bringen, ob die 200 Euro von uns irgendwie versteuert werden müssen. Auf meine telefonische Anfrage beim Finanzamt wurde mir gesagt, es müssten keine Steuern gezahlt werden. Es gäbe hier einen entsprechenden Erlass des finanzministeriums. Aufgrund meiner Bitte, mir den Erlass zu nennen,konnte ich im Internet ersehen, dass dies ein Erlass ist, der auf die vorliegende Problematik absolut nicht zutrifft. Meine Bitte um schriftliche Auskunft wird ignoriert. Es geht uns nicht darum, diesen Betrag absetzen zu können, sondern nur darum, dass wir nicht bei einem Fehler im Bußgeld- oder Strafbereich sind.
Weiß hier jemand Bescheid???
Weiter habe ich hier im Forum mit Erstaunen festgestellt, dass es noch weitere Hilfen außer dem reinen Pflegegeld gibt, wie z. B. Geldleistungen bei Verhinderung der Pflegekraft, Hausnotrufe etc.
Wo kann ich sehen, WAS es da alles gibt?
Vielen Dank
S