Kommt es bei einer Zahlungsumstellung von Krankengeld auf Verletztengeld (weil jetzt anerkannter BG Fall) zu einer Zahlungslücke, wo kann zur Überbrückung ein Antrag auf Geldzahlungen gestellt werden? Da der Mann seit 9 Monaten krank ist, es besteht also keine Erwerbsfähigkeit. SGB I, SGB II oder SGB XII ?
Vielen Dank für hilfreiche Tipps!