Hallo zusammen,
Vor unserem Grundstück wurde die Strasse neu erstellt. Soweit so gut. Ich wohne nicht in Deutschland, sondern in der Schweiz und das Grundstück wird überwiegend gewerblich von meiner Firma genutzt. Leider hat das Planungsbüro und die städtische Wohnbaugesellschaft es verpasst uns über die Baumassnahmen im Detail zu informieren. Erst als ich wegen einer notariellen Beurkundung zum ansässigen Notar bestellt wurde, wurden mir entsprechende Informationen zugestellt. Es wurde mir von der Vertretung der Wohnbaugesellschaft versprochen, dass das Planungsbüro mit mir Kontakt aufnehmen würde, was leider nicht geschehen ist.
Als ich am gleichen Tag auf mein Grundstück fahren wollte stand ein Bagger in meiner Einfahrt und die Zufahrt zum Grundstück war gesperrt. Dieser Zustand dauerte mehrere Tage/Wochen an. Dadurch sind mir erhebliche Mehrkosten (überwiegend Personalkosten) entstanden, da nun alle Güter gute 100m zur Strasse getragen werden mussten.
Nun meine Frage, kann ich diese Kosten von den Erschliessungskosten abziehen? Das Planungsbüro oder die Wohnbaugesellschaft hätte mich ja persönlich informieren können, zumal bekannt war dass ich im Ausland lebe und vom betroffenen Grundstück aus ein Gewerbebetrieb betrieben wird. Ich habe alles fotografiert.
Durch sorgfältigere Planung hätte jegliche Art von Mehraufwand meinerseits vermieden werden können.
Besten Dank für Eure Tipps.
Oliver