Finanzielle starthilfe ?

Hallo,

  1. ist es richtig, dass man als Firmengründer vom Arbeitsamt (o.ä.) eine finanzielle unterstützung erhalten kan( bis 15000 DM), welche nicht zurückgezahlt werden muss ?

  2. Wenn man 1-2 Arbeitslose einstellt, bekommt man doch einen Zuschuss für den Lohn dieser Arbeitnehmer-meine Frage: für welchen Zeitraum gilt die förderung und wie hoch fällt sie aus (%-Satz des Einkommens o.ä.)

Danke,
Swen

Hallo Sven,

  1. ist es richtig, dass man als Firmengründer vom Arbeitsamt
    eine finanzielle unterstützung erhalten kan( bis 15000 DM), :welche nicht zurückgezahlt werden muss ?

Wenn Du Dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machst, kannst Du für ein paar Monate einen Zuschuß vom Arbeitsamt bekommen.

  1. Wenn man 1-2 Arbeitslose einstellt, bekommt man doch einen
    Zuschuss für den Lohn dieser Arbeitnehmer-meine Frage: für
    welchen Zeitraum gilt die förderung und wie hoch fällt sie aus
    (%-Satz des Einkommens o.ä.)

Das stimmt so allgemein nicht. Es muß sich schon um Langzeit-Arbeitslose oder sonst schwer Vermittelbare handeln. Dann kann das Arbeitsamt einen Zuschuß zur Wiedereingliederung des Arbeitslosen zahlen. Dieser zuschuß beträgt oft 50% des Bruttolohns, kann aber im Einzelfall höher liegen und bis zu einem Jahr gewährt werden.

Dringende Warnung: Lasse Dich gerade als Existenzgründer mit dem Zuschuß zu den Lohnkosten nicht zur Einstellung eines Mitarbeiters verleiten. Entweder brauchst Du gerade diesen Mitarbeiter, weil er der Aufgabe gewachsen ist. Dann stellst Du ihn mit oder ohne Zuschuß ein. Oder Du läßt trotz Zuschuß bitte die Finger davon. Mitarbeiter können das wichtigste Kapital eines Unternehmens sein, sie können aber auch die schlimmste Belastung sein. Du brauchst gerade als Existenzgründer fähige, motivierte Mitarbeiter. Du hast mit Sicherheit keine Zeit und kein Geld, einen Menschen, der viele Jahre keiner Arbeit mehr nachgegangen ist und Dir vom Arbeitsamt angedient wird, wieder an einen geregelten Tagesablauf zu gewöhnen.

Gruß
Wolfgang

Hi Swen,

Hallo,

  1. ist es richtig, dass man als Firmengründer vom Arbeitsamt
    (o.ä.) eine finanzielle unterstützung erhalten kan( bis 15000
    DM), welche nicht zurückgezahlt werden muss ?

Yep, gibt es. Z.B. a) vom Arbeitsamt b) vom ESF (Europäischer Sozialfond)
Beides nennt sich Existensgründungsbeihilfen.
Beides sind KANN Leistungen keine MUSS. Kannst auch nicht beide gleichzeitig beantragen.
Es geht nur eines. Sobald du z.B. beim Arbeitsamt die Leistungen BEANTRAGT hast, ist der ESF Antrag schon gestoppt.

zu a) Das Arbeitsamt zahlt die für 6 Monate eine Beihilfe in der Höhe deines Arbeitslosengeldes. Vorraussetzung: Du musst mind seit 1 Mon arbeitslos sein.

zu b) es gibt zwei Förderungen beim ESF.
einmal eine Langzeitarbeitslosen Förderung, d.h. du musst mind. 12 Mon lang arbeitslos sein.
dann noch die sogenannte ProRegio/Ziel-2 Förderung. Dabei musst du arbeitslos sein und in einem sogenannten Ziel-2 Gebiet wohnen.
Das kann bis auf die Hausnummern einzelner Strassenzüge aufgeteilt sein. Z.B. xy-Strasse, Haussnummer 44 wird gefördert, Hausnummer 46 nicht mehr.
Die Gebiete bzw. ganze Städte erfährst du bei deinem zuständigen ESF-Berater.
Wichtig bei ESF-Förderungen: Du darfst deine Arbeit nicht BEGONNEN haben, bevor der Antrag nicht BEWILLIGT ist.
Förderungshöhe=mittlerweile um die 20.000 für 1 Jahr.

Alle genannten Förderungen müssen NICHT zurückgezahlt werden, ausser du hast bei deiner Antragstellung gelogen oder sie sonst irgendwie auf eine unrechtmässige Art und Weise bezogen.
Bei beiden Förderungen müsssen im Antrag Anlagen wie Beratungsberichte und Erfolgsaussichten beiliegen.
Für diese Sachen gibt es aber auch wieder dementsprechende Förderungen, nur bei anderen Stellen.

Gruss Alex