folgender fall:
27jähriger er hat studium (bafög gefördert) vor zwischenprüfung abgebrochen. war längere zeit arbeitslos, bekam algII. hat nun schulische ausbildung begonnen. bekommt kein algII, weil er „dem grunde nach“ bafögberechtigt wäre; bekommt kein bafög, weil er sich exmatrikulierte. bekommt vom vater kein unterhalt, weil 27. bekommt kein kindergeld, weil 27. welche möglichkeiten hat er?
paradoxie: würde er die ausbildung schmeißen und sich seiner arbeitslosigkeit hingeben, würde er algII erhalten.
danke für eure antworten,
marion
bekommt kein bafög, weil er sich exmatrikulierte. bekommt vom
vater kein unterhalt, weil 27. bekommt kein kindergeld, weil
27. welche möglichkeiten hat er?
Selber Geld zu verdienen.
bekommt kein bafög, weil er sich exmatrikulierte. bekommt vom
vater kein unterhalt, weil 27. bekommt kein kindergeld, weil
27. welche möglichkeiten hat er?
Selber Geld zu verdienen.
Nun, das gestaltet sich in Anbetracht der Vollzeit-Ausbildung etwas schwierig. Ich hatte auf konstruktive Vorschläge wie z.B. WOhngeld beantragen, ALGII als Darlehen beantragen o.ä. gedacht.