Hallo,
Ich hoffe ich bin hier in der richtigen Kategorie.
Ich bin 19 Jahre alt und mache gerade mein Abitur (letztes Jahr).
Nach meinem Abitur möchte ich eine schulische Ausbildung machen und mit meinem Freund zusammenziehen.
Die Wohnung in die wir ziehen wollen gehört seinem Vater und er möchte 400€ Miete haben.
Da ich ja noch kein Geld verdiene müsste ich ja finanzielle Unterstützung bekommen, oder? Und kriege ich mein Kindergeld noch weiterhin, auch wenn ich nicht mehr bei meinen Eltern wohne und eine Ausbildung mache?
Ich kenne mich damit leider gar nicht aus und habe nur ein bisschen gelesen, aber vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
MFG
roanmalu
Hallo!
Die Unterhaltspflicht der Eltern besteht weiterhin, auch wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern wohnt, und zwar jedenfalls bis zum Abschluss einer Ausbildung, die zur Ausübung eines Berufs qualifiziert.
Das Kindergeld erhalten die Eltern. Zahlen diese dem Kind keinen Unterhalt oder weniger als 154 Euro monatlich, kann das Kind bei der Familienkasse beantragen, dass ihm das Kindergeld ganz oder teilweise ausgezahlt wird.
Kann für die beabsichtigte schulische Ausbildung BAföG beansprucht werden? Falls nicht, könnte ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Auskunft erteilt die Wohngeldstelle bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Gruß, Franz
Hallo!
Das Kindergeld erhalten die Eltern.
Stimmt, Kindergeld steht grundsätzlich den Eltern zu.
Zahlen diese dem Kind keinen Unterhalt oder weniger als 154 Euro monatlich, kann das Kind bei der Familienkasse beantragen, dass ihm das Kindergeld ganz oder teilweise ausgezahlt wird.
Kindergeld kann auch weiter gezahlt werden, wenn das Kind auf Grund der Ausbildung nicht mehr im Haushalt lebt.
Sollten die Eltern getrennt leben, müssen sie sich entweder einigen wer das Kindergeld erhält oder es erhält der das Kindergeld, der den höheren Barunterhalt an das Kind zahlt. Achtung !!! Wenn ein Elternteil nur das Kindergeld an das Kind weiterzahlt, zählt dies nicht als Barunterhalt !!!
Sollte das Kind keinen Kontakt zu den Eltern haben oder von keinem Elternteil Unterhalt bekommen, nur dann kann das Kind für sich selbst Kindergeld beantragen!
LG
Mary
Hi!
Mein Bruder hatte damals (vor ca. 12 Jahren) im gleichen Alter, gleiche Situation auch Anspruch auf Unterhalt in gewisser Höhe. Meine Eltern sind darüberhinaus noch geschieden, meine Mutter hat rel. wenig verdient. Ich glaube, damals hatte sich meine Mutter beim Jugendamt erkundigt, wie das alles abzulaufen hat.
Theoretisch können die Eltern ja das ganze Kindergeld auszahlen und den Rest bis eben zu dieser Unterhaltsgrenze dazu… Ich schätze aber mal, dass der Unterhalt nicht viel mehr als 700-800 Euro sein wird, hab von vor 12 Jahren irgendwas mit 1100,- DM im Kopf.
Hab auch etwas gegoogelt:
„Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, Auszubildender/Schüler/Student, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt beträgt 640,- Euro (OLG-abhängig)“
Dann bleibt zu klären, bei wem Du Kranken/sozialversichert bist usw…
Bafög kommt vielleicht auch noch in Frage. Wobei das dann wiederum meines Wissens nach auf den Unterahltbedarf angerechnet wird… (???)
Ruf doch einfach mal beim Jugendamt an, ggf. sagen die Dir auch, wo Du sosnts noch hinmußt.
Gruß
Andrea