Finanzielle Unterstützung als Betreuerin

Hallo!
Soweit ich weiß haben HartIV-Empfänger ein Anrecht auf einen Betreuer. Kann dieser auch individuell gewählt werden? Meine Cousine ist heroinabhängig und es geht ihr gesundheitlich sehr schlecht. Ich bin nun von weit her nach Berlin gekommen um zu versuchen ihr zu helfen. Ist es möglich mich als ihre Betreuerin anzumelden und finanzielle Unterstützung zu bekommen, solang ich hier bin und mich um ihre Angelegenheiten kümmere?Sie hat lange kein Geld mehr bekommen, weil sie nicht in der Lage war sich um ihre Sachen zu kümmern,wir haben nun erneut einen Antrag stellen können. Zudem hat sie einen Haufen Meitschulden und keine gültige Krankenversicherung, da das Arbeitsamt die Zahlungen eingestellt hatte.Es muss nun eine Wohnung angemietet werden und eine ärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Wohin muss ich mich wenden um Unterstützung zu bekommen als Betreuerin??

Liebe Grüße
Anna-Lena

Hallo Anna-Lena,
in welcher Stadt lebt denn deine cousine ?
Gruß Gwen

In Berlin.

Hallo Anna-Lena,
in welcher Stadt lebt denn deine cousine ?
Gruß Gwen

hallo, also ich habe für meinen Vater die amtl. Betreuung, weil er behindert, alt und krank ist. Diese Betreuung beantragt man beim Amtsgericht, zuständig ist immer das, welches für den Wohnbezirk in dem der jenige lebt zuständig ist. Formloser Antrag genügt, deine cousine sollte darin den wunsch äußern, das du sie betreuen sollst als familienangehörige. allerdings ist die finanielle unterstützung für den betreuer ein pauschalbetrag von ca. 320 euro im jahr, den du dann auch beanragen musst, wenn deine cousine mittellos ist. bedenke aber, so eine betreuung ist schwer wieder rückgängig zu machen. du kannst sie natürlich abgeben, aber dann bekommt sie viell. eine fremde person, evtl. vom amtsgericht bestellt. mal ne frage… geht es dir darum, deiner cousine zu helfen, oder spekulierst du auf den betreuerbetrag ? dieses geld ist nicht für dich gedacht ! dafür sollen auslagen die du für deine cousine tätigst, bezahlt werden. wie z.b. fahrkosten, briefmarken, telefongebühren etc. teil das gut ein übers jahr. wenn es nicht ums geld geht, kann dir deine cousine auch eine vollmacht ausstellen, in der sie festlegt, in was du sie alles vertreten darfst, z.b gesundheitsangelegenheiten, wohnungsangelegenheiten usw. und noch ein tip: die betreuertätigkeit entbindet dich aber nicht davon, selbst einer geregelten arbeit nachzugehen. solltest du selbst vom jobcenter abhängig sein, lass dir die abwesenheit von deinem wohnort genehmigen, auch, das du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst usw. aber das weißt du sicherlich. ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Hallo,

laut Gesetz besteht kein „Anrecht“ auf einen Betreuer. Dieser wird meist durch einen Gerichtsbeschluss zugewiesen. Seitens des Jobcenters besteht kein Anspruch auf Leistungen für Betreuer.
Ob diese ggf. von anderen Leistungsträgern gewährt werden, kann ich nicht beantworten.

Gruß

Hallo.

Lassen Sie sich beim zuständigem Amtsgericht oder bei der Betreuungsbehörde beraten.