Hallo,
ALG (Arbeitslosengeld 1) ist eine Versicherungsleistung, auf die man -bei ausreichenden vorherigen Beitragszeiträumen- Anspruch hat, wenn man arbeitslos wird. Führt man seine Arbeitslosigkeit selber herbei, gibt es entsprechende Sperrzeiten (= derweil kein ALG).
Förderung aus dem Vermittlungsbudget des Arbeitsamtes kann (! muss nicht) gewährt werden für Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungssuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, soweit das zur Anbahnung oder Aufnahme der Beschäftigung notwendig (!) ist. Du bist offenbar bereits in den Arbeitsmarkt integriert, hast eine unbefristete Stelle und bist über 25… da gäbe es für das Arbeitsamt keinen Grund, eine Ausbildung zu fördern. Dein persönlicher Wunsch liefe da unter „Privatvergnügen“, das (mangels Arbeitslosigkeit) nicht aus dem ALG1-Topf finanziert werden muss.
ALG2 („Hartz IV“) ist eine Sozialleistung, auf die man Anspruch hat, wenn man „bedürftig“ ist - d.h. wenn man mit seinem eigenen anrechenbaren Einkommen plus seinen ALG2-vorrangigen Ansprüchen (wie z.B. Kindergeld, Unterhalt/svorschuss, Kinderzuschlag, Wohngeld u.ä.) nicht den Mindestlebensbedarf decken kann (= den Regelsatz plus örtlich angemessene Unterkunftskosten). ALG2 beziehen z.B. Berufstätige , deren Lohn nicht zur Bedarfsdeckung ausreicht (bereits 1/3 der „Hartz IV“-Bezieher sind Berufstätige); auch arbeitslose ALG1-Bezieher, deren ALG nicht hoch genug ist, den Mindestbedarf zu decken, haben unter Umständen Anspruch auf ALG2-Ergänzung; und natürlich auch Arbeitslose, die keinen Anspruch auf ALG1 haben bzw. deren ALG1- Anspruchszeitraum bereits abgelaufen ist. Außerdem wird noch in einigen anderen Lebenssituationen ALG2 für Menschen bewilligt , die nicht als „arbeitslos“ mitgezählt werden, aber dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung stehen (z.B. wegen Betreuung kleiner Kinder, Pflege von kranken Angehörigen usw. -> http://das-geht-uns-an.de.tl/Mach-h–dich-schlau-k1-… )
Beim ALG2 ist aber das oberste Ziel, die Betroffenen möglichst schnell aus dem Leistungsbezug zu bringen und dafür zu sorgen, dass sie (möglichst komplett) selber für ihren Lebensbedarf sorgen können. Führt man seine Arbeitslosigkeit bzw. Hilfebedürftigkeit selber herbei, gibt es entsprechende Sperrzeiten (= derweil kein ALG2). Mit 29 hättest du keinen Rechtsanspruch auf eine Ausbildung ; die Vermittlung in Arbeit stünde an erster Stelle.
Wegen der eventuellen Möglichkeiten bzgl. BAB und Bafög müsstest du dich mal an die entsprechenden Stellen wenden. Ich gehe aber davon aus, dass man da in deinem Alter für eine Erstausbildung schlechte Chancen hat.
Ansonsten mal erkundigen wegen Kinderzuschlag http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Cont… und Wohngeld, um etwas mehr Geld in die Kasse zu bekommen. Vielleicht ist es dir ja möglich, privat / NEBEN deinem jetzigen Beruf eine Aus- /Fortbildung zu machen… da dürfte dann steuerlich einiges absetzbar sein.
LG