Finanzielle Unterstützung bei Ausbildung

Hallo,

ich bin 29, habe ein Kind und bin seit 4,5 Jahren in meiner jetzigen Firma tätig (seit 2,5 Jahren unbefristet). Allerdings habe ich keine Ausbildung und würde dies gerne nachholen. Leider bin ich extrem auf das Geld angewiesen, da ich zum einen für meine Tochter zahle und zum anderen eine Wohnung und ein Auto zu zahlen habe. Gibt es eine Möglichkeit eine Ausbildung zu machen und eine entsprechende finanzielle Unterstützung zu erhalten, welche die Differenz zwischen Ausbildungsvergütung und aktuellem Gehalt ausgleicht (z.B. ALG oder so) oder müsste ich dazu erst gekündigt werden derartige Ansprüche geltend machen zu können?

Tut mir leid, das weiß ich nicht. Am besten mal auf dem Arbeitsamt wegen einer Unterstützung nachfragen. LG Conny

Hallo Teirach,

ALG II, auch aufstockend, wird nicht gezahlt bei Ausbildung oder Studium. Steht im SGB und es gibt zu dem Thema auch ein Gerichtsurteil.

Von der Agentur für Arbeit gibt es ein paar Programme um jungen Erwachsenen eine Ausbildung zu ermöglichen. Interessant sind z.B. die Teilqualifizierungen über ein paar Monate mit denen man Schritt für Schritt Fachwissen erwirbt. Dazu müßtest Du aber erstmal arbeitslos sein. Allerdings ist die AfA zurzeit recht sparsam mit Bildungsgutscheinen, mit Umschulungen sowieso.

Es gibt die Möglichkeit der Berufsausbildungsbeihilfe für eine erste Ausbildung. Ich weiß aber nicht, ob man wirklich Anspruch darauf hat oder ob es nur eine Kann-Leistung ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsausbildungsbeihilfe
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/Navigation/zen…

Bund, Länder, Kommunen und Städte bieten oft Bildungsberatungen und Bildungsförderungen.

http://www.bildungspraemie.info/

Es lohnt sich, ausgiebig zu googeln, Beratungsstellen zu suchen, die Bürgerinformationen vorn in den Gelben Seiten zu lesen (da gibt es viele Einrichtungen von denen man gar nichts ahnt, die aber äußerst hilfreich sein können) oder mal Wirtschaftsförderung, Bildungsförderung etc. beim Amt nachzufragen.

Oft gibt es Abendkurse bei Bildungsanbietern wie IHK die gar nicht mal so teuer sind und mit einem Bildungszuschuß von ca. 30 % gefördert werden. Viele interessante Kurse findet man z.B. hier:

http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/start?r…

Wenn Du schon 4,5 Jahre in Deiner Firma bist und den Job auch schon so lange machst, gibt es die Möglichkeit der Externenprüfung, mit und ohne Vorbereitungskurs. Manche Leute machen auch gar keine Prüfung sondern gleich den Techniker oder Meister, was man ja an der Abendschule machen kann. Dafür gibt es soweit ich weiß, Meister-BAFöG.

Gruß, Sandra

Hallo Teirach,
als erstes würde ich klären ob Du diese Ausbildung in Deinem Betrieb machen kannst.
Zweitens, ob man diese Ausbildung auch nebenberuflich
nach Feierabend und am Wochenende machen kann.
Unbedingt Recherchen anstellen wer solche Maßnahmen anbietet.
Wenn das geklärt ist, sprich mit dem Arbeitsamt.
Wir brauchen dringend Fachkräfte. Eine Förderung in Deinem Alter sollte eigentlich möglich sein.
Einfacher wäre es warscheinlich wenn Du arbeitslos wärst.

Gruß
Wuddel

Hallo,

ALG (Arbeitslosengeld 1) ist eine Versicherungsleistung, auf die man -bei ausreichenden vorherigen Beitragszeiträumen- Anspruch hat, wenn man arbeitslos wird. Führt man seine Arbeitslosigkeit selber herbei, gibt es entsprechende Sperrzeiten (= derweil kein ALG).

Förderung aus dem Vermittlungsbudget des Arbeitsamtes kann (! muss nicht) gewährt werden für Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungssuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, soweit das zur Anbahnung oder Aufnahme der Beschäftigung notwendig (!) ist. Du bist offenbar bereits in den Arbeitsmarkt integriert, hast eine unbefristete Stelle und bist über 25… da gäbe es für das Arbeitsamt keinen Grund, eine Ausbildung zu fördern. Dein persönlicher Wunsch liefe da unter „Privatvergnügen“, das (mangels Arbeitslosigkeit) nicht aus dem ALG1-Topf finanziert werden muss.

ALG2 („Hartz IV“) ist eine Sozialleistung, auf die man Anspruch hat, wenn man „bedürftig“ ist - d.h. wenn man mit seinem eigenen anrechenbaren Einkommen plus seinen ALG2-vorrangigen Ansprüchen (wie z.B. Kindergeld, Unterhalt/svorschuss, Kinderzuschlag, Wohngeld u.ä.) nicht den Mindestlebensbedarf decken kann (= den Regelsatz plus örtlich angemessene Unterkunftskosten). ALG2 beziehen z.B. Berufstätige , deren Lohn nicht zur Bedarfsdeckung ausreicht (bereits 1/3 der „Hartz IV“-Bezieher sind Berufstätige); auch arbeitslose ALG1-Bezieher, deren ALG nicht hoch genug ist, den Mindestbedarf zu decken, haben unter Umständen Anspruch auf ALG2-Ergänzung; und natürlich auch Arbeitslose, die keinen Anspruch auf ALG1 haben bzw. deren ALG1- Anspruchszeitraum bereits abgelaufen ist. Außerdem wird noch in einigen anderen Lebenssituationen ALG2 für Menschen bewilligt , die nicht als „arbeitslos“ mitgezählt werden, aber dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung stehen (z.B. wegen Betreuung kleiner Kinder, Pflege von kranken Angehörigen usw. -> http://das-geht-uns-an.de.tl/Mach-h–dich-schlau-k1-… )

Beim ALG2 ist aber das oberste Ziel, die Betroffenen möglichst schnell aus dem Leistungsbezug zu bringen und dafür zu sorgen, dass sie (möglichst komplett) selber für ihren Lebensbedarf sorgen können. Führt man seine Arbeitslosigkeit bzw. Hilfebedürftigkeit selber herbei, gibt es entsprechende Sperrzeiten (= derweil kein ALG2). Mit 29 hättest du keinen Rechtsanspruch auf eine Ausbildung ; die Vermittlung in Arbeit stünde an erster Stelle.

Wegen der eventuellen Möglichkeiten bzgl. BAB und Bafög müsstest du dich mal an die entsprechenden Stellen wenden. Ich gehe aber davon aus, dass man da in deinem Alter für eine Erstausbildung schlechte Chancen hat.

Ansonsten mal erkundigen wegen Kinderzuschlag http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Cont… und Wohngeld, um etwas mehr Geld in die Kasse zu bekommen. Vielleicht ist es dir ja möglich, privat / NEBEN deinem jetzigen Beruf eine Aus- /Fortbildung zu machen… da dürfte dann steuerlich einiges absetzbar sein.

LG

Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen.
All the Best

Hallo,

ich bin 29, habe ein Kind und bin seit 4,5 Jahren in meiner
jetzigen Firma tätig (seit 2,5 Jahren unbefristet). Allerdings
habe ich keine Ausbildung und würde dies gerne nachholen.
Leider bin ich extrem auf das Geld angewiesen, da ich zum
einen für meine Tochter zahle und zum anderen eine Wohnung und
ein Auto zu zahlen habe. Gibt es eine Möglichkeit eine
Ausbildung zu machen und eine entsprechende finanzielle
Unterstützung zu erhalten, welche die Differenz zwischen
Ausbildungsvergütung und aktuellem Gehalt ausgleicht (z.B. ALG
oder so) oder müsste ich dazu erst gekündigt werden derartige
Ansprüche geltend machen zu können?

Abendschule, fernlehre… Kannste abends machen und du behälst deinen Job

Hallo,

Ansprüche gibt es nicht. Da sind die eiskalt, weil die sagen, höherer Bildungsabschluss = Mehrverdienst.

Mir fällt da nur Bafög (falls es zutrifft) oder Abendschule (u.a. Volkshochschule, IHK-Bildungsakademie), ggf. auch Fernkurse ein.

Vielleicht gibt ja auch der Arbeitgeber etwas dazu, z.B. gegen das Versprechen, längere Zeit in der Firma zu bleiben. Arbeitnehmer werden langsam knapp.

Viel Erfolg

Hallo Teirach,

da ich nicht weiß, wie hoch dein aktuelles Gehalt ist, kann ich nur Vermutungen anstellen.

Es könnte eventuell sein, dass du einen Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe hast, wenn du eine Ausbildung anfängst. Das musst du beim zuständigen Amt erfragen (Suchmaschine nutzen) Aber die Differenz wird das nicht ausfüllen.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, zahlst du Unterhalt für deine Tochter. Das Jugendamt und das Gericht, welches den UNterhalt festgelegt hat, wird keinesfalls zustimmen, wenn du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgibst um eine Ausbildung zu machen.

Gruß, DC

Soweit ich weiß, gibt es das nicht. Du bekommst Dein Gehalt aufgestockt auf Hartz-IV-Niveau, wenn Ihr zuwenig verdient für die Grundsicherung.

Aber Du musst keine Ausbildung machen. Du kannst nach dieser Zeit der Berufserfahrung auch einfach die Abschlussprüfung ablegen. Die IHK kann Dich beraten.

Viel Erfogl! :smile:

Beim Arbeitsamt kann Ausbildungsfoerderung inkl. der Kosten fuer die Ausbildung und Unterhaltsgeld beantragt werden.

MfG
femlacentury