Finanzielle unterstützung bei auszug mit 16?

ich hätte eine frage.
mal angenommen jemand möchte von zuhause ausziehen, ist aber erst 16
die gründe sind recht einfach, bei ihm zuhause gibt es hin und wieder stress der diesem jemanden seelisch echt zusetzt (sonst aber nicht weiter gefährlich ist eig) und natürlich wäre dieser jemand um ein bisschen unabhängigkeit und ordnung in seinem leben sehr froh, da bei ihm zuhause ein rießiges chaos allein schon zwecks der familiären lage herrscht. deswegen wärs sehr wichtig dass dieser jemand selber bisschen kontrolle über sein leben hat und auch endlich einen rückzugsort hätte den ihm keiner nehmen kann, ein eigenes zimmer hat dieser jemand nämlich nicht.
dabei gehts auch stark darum dass dieser jemand noch in die schule geht und das einfach besser hinkriegen würde, wenn nicht immer und überall um ihn herum stress und chaos wären.
des jemands eltern haben im grunde genommen kein problem damit, nur kann sich die familie keine zusätzliche wohnung leisten. da des jemands schule (fos) 30km von seinem elternhaus entfernt ist, wohnt dieser jemand unter der woche sowieso bei seiner tante da sonst zu viele umkosten zwecks bus entstehen würden (die ihm nicht zurückerstattet werden weil dieser jemand auf eine andere fos gehen hätte können, die näher liegen würde. ist er aber nicht) bei dieser tante ist dieser jemand persönlich aber auch nicht sonderlich zufrieden und das ganze hin und her jede woche, ist in seinen augen auch nur eine belastung.
meine frage im endeffekt ist eigentlich ob das überhaupt erlaubt ist dass dieser jemand mit 16 schon eine eigene wohnung (evtl auch wg oder so, zwecks den kosten) bezieht, und ob er anspruch auf finanzielle unterstützung vom jugendamt, etc. hat…
er tät sich auch nen nebenjob suchen, und natürlich würde seine mutter ihn i.wo unterstützen und er kriegt ja immerhin auch kindergeld, aber das würde alles insg. nicht über 300 euro im monat kommen, was in der stadt die er als wohnort im auge hat, nicht mal für die miete reichen würde…aber dieser jemand muss auch i.was essen und evtl mal was anziehen, und vll würd dieser jemand sich hin und wieder auch mal gern was leisten, vorallem wenn er das geld selbst verdient^^
vll weis ja i.wer von euch wie das rechtlich und so aussieht, und vorallem an wen dieser jemand sich wenden muss damit mal was voran geht…
sry wegen den jemands aber ich muss das so machen :smiley:
vielen dank schonmal im vorraus :smile:

hallo.

ich hätte eine frage.
mal angenommen jemand möchte von zuhause ausziehen, ist aber
erst 16
die gründe sind recht einfach, bei ihm zuhause gibt es hin und
wieder stress der diesem jemanden seelisch echt zusetzt (sonst
aber nicht weiter gefährlich ist eig)

„natürlich glaubt a jeda, dass grod er da Ärmste is,
weil ihn da Papa immer so fürchterlich schimpft…“ (hans söllner, die zeit)

und natürlich wäre
dieser jemand um ein bisschen unabhängigkeit und ordnung in
seinem leben sehr froh, da bei ihm zuhause ein rießiges chaos
allein schon zwecks der familiären lage herrscht.

wirklich riesig oder nur in den augen eines auszugswilligen 16jährigen?
wie prekär ist denn die familiäre lage?

deswegen
wärs sehr wichtig dass dieser jemand selber bisschen kontrolle
über sein leben hat

kontrolle über sein leben zu übernehmen lernt man doch am ehesten im chaos, und nicht wenn alles wohlgeordnet - und von vater staat finanziert - seinen lauf nimmt.

und auch endlich einen rückzugsort hätte
den ihm keiner nehmen kann, ein eigenes zimmer hat dieser
jemand nämlich nicht.

hatte ich auch nicht bis zum studium. das ist schon doof, aber auch kein weltuntergang.

dabei gehts auch stark darum dass dieser jemand noch in die
schule geht und das einfach besser hinkriegen würde, wenn
nicht immer und überall um ihn herum stress und chaos wären.

glaube ich nicht.

des jemands eltern haben im grunde genommen kein problem
damit, nur kann sich die familie keine zusätzliche wohnung
leisten. da des jemands schule (fos) 30km von seinem
elternhaus entfernt ist, wohnt dieser jemand unter der woche
sowieso bei seiner tante da sonst zu viele umkosten zwecks bus
entstehen würden

moment mal: unter der woche hat dieser jemand ruhe bei seiner tante, aber „immer und überall“ um ihn herum ist streß und chaos??

(die ihm nicht zurückerstattet werden weil
dieser jemand auf eine andere fos gehen hätte können, die
näher liegen würde.

kommt mir komisch vor. hat dieser jemand denn schon mal schülerbafög beantragt?

ist er aber nicht) bei dieser tante ist
dieser jemand persönlich aber auch nicht sonderlich zufrieden

schau mal unter die matratze. vielleicht liegt eine erbse drunter!

und das ganze hin und her jede woche, ist in seinen augen auch
nur eine belastung.

meine güte… das leben ist kein rosaroter ponyhof!

meine frage im endeffekt ist eigentlich ob das überhaupt
erlaubt ist dass dieser jemand mit 16 schon eine eigene
wohnung (evtl auch wg oder so, zwecks den kosten) bezieht

mit zustimmung der eltern auf jeden fall.

und
ob er anspruch auf finanzielle unterstützung vom jugendamt,
etc. hat…

mit SOLCHEN begründungen dürfte sich dieser jemand schwer tun.

er tät sich auch nen nebenjob suchen,

und das wäre natürlich kein streß für ihn, gell?

und natürlich würde
seine mutter ihn i.wo unterstützen und er kriegt ja immerhin
auch kindergeld, aber das würde alles insg. nicht über 300
euro im monat kommen, was in der stadt die er als wohnort im
auge hat, nicht mal für die miete reichen würde…

dann wird er wohl warten müssen, bis er selber geld verdient. die aussicht darauf sollte doch den durchhaltewillen stärken :wink:

vll weis ja i.wer von euch wie das rechtlich und so aussieht,
und vorallem an wen dieser jemand sich wenden muss damit mal
was voran geht…

dieser jemand sollte sich ein dickeres fell zulegen und die schule so gut wie möglich zu ende bringen.
in der ausbildung (oder studium) wird ihm niemand vorschreiben, wo er die zu machen hat. entsprechend gibt’s dann u.u. auch einen anspruch auf ausbildungsbeihilfe bzw. bafög.

gruß

michael

Hallo,

ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten einmal „NEIN“ und welcher Vermieter will einen Minderjährigen als Mieter haben?

Das Jugendamt ist für Jugendliche zuständig, also wäre es ratsam, sich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen.
lG

hallo xenia.

Das Jugendamt ist für Jugendliche zuständig, also wäre es
ratsam, sich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen.

ja, wenn es darum geht, unterstützung bei der erziehung zu erhalten (z.b. bei überforderten eltern, …) und/oder der jugendliche wirklich einer gefährdung ausgesetzt ist.

nein, wenn es darum geht, den jugendlichen „durchzufüttern“, damit er’s möglichst bequem hat.

gruß

michael