Finanzielle Unterstützung bei Praktikum?

Hallo zusammen,

eine sehr gute Freundin von mir (26 Jahre alt) hat seit 2 Wochen Ihr Diplom im Bereich MedienDesign abgeschlossen. Nebenbei jobbt sie als Freelancer in einem MediaUnternehmen (Alle 2 - 3 Tage mal für ein paar Stunden á 13Euro).

Jetzt ist das Problem das sie einen festen job sucht was hier in Hamburg nicht ganz so leicht ist. Sie hätte die Möglichkeit ein Praktikum für ca. 6monate bis zu einem Jahr zu machen. Mit einer Vergütung von 500 Euro im Monat.

Allesrdings reicht dieses Gehalt nicht für Miete ihrer Wohnung und Verpflegung bzw. Fahrkarte und Co.

Sie hatte damals schon kein Bafög bekommen weil ihre Eltern zu viel verdienen. Aber kein Cent bezahlen wollen. Das heißt sie ist auf sich allein gestellt und braucht jetzt irgendwie hilfe vom Amt.

Was kann man in diesem Fall machen? Wohngeld? Harz4? irgendwie muss das Amt doch helfen… sie will ja unbedingt arbeiten aber das setzt dieses Praktikum vorraus!

Und das die Eltern nicht zahlen für und das Amt meint da gibs trotzdem keine Unterstützung, das find ich mehr als unverschämt!! Bzw. denk ich das diese Aussage definitv falsch ist oder nicht?

Könnt ihr mir dazu ein paar Tips bzw. Lösungsansätze geben?

Sie ist mehr als fertig weil sie nicht weiß wie es weitergehen soll…

Schon einmal vielen Dank für eure Hilfe!

Viele Grüße David

Sie hat einen Anspruch auf die Grundsicherung (Hartz IV) also 364,00 € plus der tatsächlich gezahlten Warmmiete für bis zu 45 qm Wohnfläche. Für eine Übergangszeit bis zu 6 Monaten wird auch eine bereits vorhandene greößere Wohnung bezahlt.
Das Einkommen bleibt mit 100 € anrechnungsfrei. Alles darüber hinaus gehende wird zu 80 % angerechnet.

Sie muss sich umgehend beim Jobcenter melden und den Antrag stellen. Es gibt keine Nachzahlung.

Hans

Hallo David,
für Ihre Freundin gibt es zumindest 2 Möglichkeiten:

  1. Zurück zur Basis, d.h. zu den Eltern, ist ja schließlich die Tochter,
  2. ALGII beantragen

Hartz-4 u. Sozialhilfe liegen ja zusammen, also muss
die ARGE helfen.

Gruß

Opa2009

Hallo Hans,

vielen Dank für die Infos. Ich geb das mal so an sie weiter und werd mit Ihr zusammen zum Amt.
Eine Frage hab ich noch. Sie meinten das alles über 100 Euro angerechnet wird. Heißt dann letzendlich das wenn sie 500 euro beim Praktikum selber bekommt, das das Amt dann nichts mehr bezahlt? Oder hat sie trotzdem anspruch auf Wohngeld?

Viele Grüße
David

Hallo Opa2009,
ersteinmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Zurück zu den Eltern ist hier nicht machbar, da kein Kontakt zu ihrem Vater und schlechtes Verhältnis zu ihrer Mutter. Also das wird leider nichts.

Punkt 2 haben wir schon im Hinterkopf nur wie verhält sich das mit einem Praktikum? Bekommt sie dann überhaupt unterstützung? Oder spielt das Amt da nicht mit? LEtzendlich würde es ja schon reichen, wenn sie ihre winzige Wohnung bezahlt bekommt. Da sie ja 500 durchs Praktikum verdienen würde.

Viele Grüße
David

Hallo Davidgc,
punkt 1 ist natürlich beschissen. Aber soll vorkommen.

Punkt 2: Die ARGE muss helfen. Jedem Meschen in Deutschland steht Unterstützung zu, der nicht in der Lage ist, sein tägliches Brot und Miete zu verdienen. Nicht locker lassen, sonst direkt Rechtsanwalt einschalten, vorher Berstungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Der RA kostet € 10,-.

Gruß

Opa2009

Hallo opa2009,
ja Punkt 1 ist echt nicht schön deshalb ist sie auch nach Hamburg gezogen. Und da das Amt ihr damals eiskalt ins Gesicht gesagt haben, das es keinerlei Unterstützung gäbe, hat sie jetzt bereits einen StudiumsKredite im 5 stelligen Bereich abzuzahlen. Manchmal ist das Leben echt hart aber man muss ja das beste daraus machen!

Super danke den Tip mit dem Anwalt. Ich werde mit ihr zusammen zum Amt das die gar nicht auf die Idee kommen ihr etwas falsches zu erzählen. Habe gehört, das das Amt das wohl gerne mal macht…

Nochmals vielen Dank für deine Hilfe und
einen schönen Abend

Gruß David

Hallo David,

ich denke, dass die Antwort richtig ist. Na, wenn sie vor zwei Wochen das Diplom bekommen hat, ist sie doch mit der Ausbildung fertig. Die Eltern sind auch nur für eine Ausbildung in den Regress zu nehmen, ggf. durch Klage.

Lieben Gruß
Monika

Hallo David,

zunächst einmal kopf hoch! das deine freundin kein bafög bekommen hat, weil die eltern nicht zahlen wollten ist rechtswidrig! Die Eltern sind bis zum Alter von 25 jahren dazu verpflichtet ihre kinder finanziell zu unterstützen. Die Bafögabteilung hätte in Vorleistung gehen können und die Eltern mit einer einweiligen Anordnung zur Offenlegung der Vermögensverhältnisse auffordern können. Der 2te Weg ist leider der Weg der Klage d. h. deine Freundin muss ihre Eltern auf Unterhalt verklagen.

Deine Freundin soll unbedingt einen Antrag auf H4 stellen! und sollten die im amt ihr sagen es gibt nichts um einen klagefähigen ablehnungsbescheid bitten. Denn nur ein schriflticher ablehungsbescheid ist ein Beweis womit sie zum sozialgericht gehen kann… ich sage dir auch warum… das sozialgericht wird dem amt eine einstweilige verordnung aufdrücken, sodas das amt in vorleistung /kasse gehen muss - die werden auf alle Fälle die Eltern anschreiben. Sollten die Eltern sich weigern wird von amtswegen eine klage gehen die eltern eingereicht… und das wird teuer für die Eltern!

Ich weiss es ist ein schwerer schritt die eigenen eltern verklagen zu müssen. Deine Freundin hat aber eine gute argumentation … mit deinem Praktikum erhöht sie massiv die Chancen einen Festenarbeitsplatz zu bekommen und erlangt Berufserfahrung…

Es ist evtl. ein harte Kampf aber der lohnt sich…

ich hoffe, dir geholfen zu haben. Wäre schön wenn du dich dann noch mal melden würdest wie alles gelaufen ist

lg deern50

Hallo David,

das Wohngeld ist bereits im Leistungssatz Hartz IV enthalten. Das wird von den Ämtern intern verrechnet.

Aber wie gesagt bei einer vorübergehenden Bedürftigkeit muss sie nicht etwa umziehen.

Hans

Hallo Hans,
alles klar jetzt hab ichs verstanden. Wusste nicht das Wohngeld und Harz 4 zusammen gehören. Dachte das wären 2 Paar Schuhe.

Dann bedank ich mich erstmal für Ihre Hilfe
und wünsche ein schönes Wochenende.

Gruß David

Hallo Monika,
vielen Dank für deine Hilfe,

ja Sie ist mit der Ausbildung fertig. Aber sie müsste jetzt um in einer großen Agentur arbeiten zu können, ein Praktikum antreten. Und das Problem ist, das die Vergütung dafür nicht ausreicht ist um zu überleben.

Und das Amt wollte sie bisher null untrstützen wegen dem hohen Verdienst ihrer Eltern.

Aber mal schauen ich werd erstmal mit ihr zum Amt und mal abwarten was die dort erzählen.

Viele Grüße
und ein schönes Wochenende

David

Hallo deern50,

das nenn ich mal eine azsführliche Info! Vielen Dank dafür =)
Ja es wird ein denk ich schwerer Weg bis zum Ziel, aber das schaffen wir schon irgendwie. Werde erstmal mit Ihr jetzt zum Amt und dann mal schauen was die uns erzählen.

Ich halt dich gerne auf dem Laufenden… nochmals vielen Dank
für deine Informationen!

Viele Grüße
und ein schönes Wochenende

David

Hei David,

im Prinzip erstmal Hartz IV beantragen. Problem: Das Hiob Center ist der Meinung, Praktika dürften höchstens 3 Monate dauern. Aber da deine Bekannte 500 Dinger bekommt, kann sie vielleicht einen kleinen Kuhhandel eingehen.

Eine zweite Möglichkeit wäre, das Praktikum auf dem Papier in einen schlecht bezahlten Job umzuwandeln, also die Modalitäten zu ändern. Dann könnte sie aufstockendes Alg2 beantragen, wären immerhin 950 Dinger im Monat - zumindest, wenn sie Steuerklasse I ist.

LG

Martin

Hallo Martin,

die Idee mit dem auf Papier umwandeln ist gar nicht mal so blöd. Jenachdem ob das Unternehmen mitspielt. Werd das gleich mal mit ihr durchsprechen bevor man beim Amt von einem „Praktikum“ redet.

Ich Danke dir
Gruß David

Früher gab es die Möglichkeit der „ergänzenden Sozialhilfe“, die ich in April 2002 einmalig bekam, weil mein erstes Gehalt so schmal war. Heute gibt es nur noch diesen Hartzer Käse. Wenn sie 500€ im Monat bekommt, besthet die Möglichkeit, mit Hartz IV aufzustocken (machen viele in Deutschland, weil es keine anständigen Gehälter mehr gibt). Deine Bekannte soll zum Amt gehen und einen Antrag stellen. Sie soll aber bloß nicht die Eltern erwähnen, sonst wird es nichts. Diese ARGEn sind nämlich das Letzte und behandeln viele Bezieher von Transferleistungen miserabel bis diskriminierend. Ob die in Hamburg anders sind, weiß ich allerdings nicht.
Sie soll einfach mal ihr Glück versuchen, die Ämter sind dazu verpflichtet, ihr behilflich zu sein, immerhin hat die Bundesrepublik Deutschland den Anspruch, ein sozialer Staat zu sein.

LG Saviour

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich ggf. an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO

Hilfe bei Sozialrechts-Fällen
Über folgende Institutionen kann man auch fachkundige Hilfe bekommen !
Nehmen Sie dort bitte Kontakt auf…
Tacheles e.V.
Luisenstraße 100
42103 Wuppertal
Tel: 0202 - 31 84 41
Fax: 0202 - 30 66 04
E-Mail: [email protected]
HP: www.tacheles-sozialhilfe.de
Telefonische Beratung:
Donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Tel: 0202 - 31 84 41
******************************************************
Gemeinschaft für Soziales zum Schutz gegen Hartz 4 e.V.
Haagstrasse 19
67655 Kaiserslautern
Tel: 0631 - 277 555 8
Fax: 0631 - 84 255 84
E-Mail: [email protected]
HP: www.gsh4.de/

Hallo Saviour,

vielen Dank für deine Hilfe.
Ich habe auch schon so einiges gehört. Angeblich soll die Arge sogar teilweise leute komplett verarschen. Also quasie Dinge erzählen, die gar nicht stimmen. Weil sie genau wissen, das wenn man vor Gericht gehen sollte, das Jahre dauern kann.
Und die wenigsten das wohl mitmachen.

Ich werd diese Woche mit ihr zum Amt fahren. Denke sie alleine wäre da aufgeschmissen und die würden ihr sonst was erzählen. Bin ja echt mal gespannt was dabei rauskommt!

Nochmal danke für deine Antwort.

Viele Grüße David

Hallo USKO,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wusste nicht das man so extrem darauf achten muss, was man wie und wo angibt. Aber ich werde Ihrem Rat folgen und alles nur noch schriftlich bestätigen lassen.

Zum Thema Anwalt… Werde ersteinmal abwarten, was sich bei der Arge rausstellt und dann gegebenenfalls auf einen Fachanwalt zurückgreifen.

Viele Grüße
David

Alles klaro… :wink:)
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