ich bin 29 Jahre alt und absolviere aktuell meine 2. Ausbildung.
Aufgrund der gestiegenen Lebensunterhaltungskosten möchten mich meine Eltern monatlich finanziell etwas unterstützen. Muss ich dies als regelmäßiges Einkommen bei der Steuererklärung angeben? Herzlichen Dank und liebe Grüße, Vanessa
erhaltene Unterstützung von Angehörigen ist keine der Einkunftsarten, die im EStG im Abschnitt über den sachlichen Umfang der Steuerpflicht aufgezählt sind. Da ist nichts zu erklären.
Ja, das ist grundsätzlich möglich - Eltern und auch andere in direkter Linie Verwandte = Unterhaltspflichtige.
Höchstbetrag ist dabei 9.984 € im Jahr, und dieser wird bei eigenen Einkünften des Unterstützten (so wie hier) verringert um diese Einkünfte weniger 624 €.
Das ist ein bisselchen sehr verkürzt. Wenn wir schon dabei sind - obwohl im vorgelegten Fall der Höchstbetrag und die eigenen Einkünfte der unterstützten Tochter greifen - gehn wir doch am besten auch hier zum Schmitt statt zum Schmittchen:
Voraussetzung ist, dass weder der Steuerpflichtige noch eine andere Person Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld für die unterhaltene Person hat und die unterhaltene Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt; ein angemessenes Hausgrundstück im Sinne von § 90 Absatz 2 Nummer 8 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberücksichtigt.