Ich habe eine Tochter (19,5Jahre), die bei ihrem Freund wohnt(ohne Miete zu zahlen) und jetzt nach dem Abi eine Ausbildung zur Mediengestalterin macht. Die Schule ist kostenfrei, sie verdient nebenbei in einem Restaurant-
Nun meint der Vater (wir leben getrennt)- sie solle mindestens 500Euro/monatl. von uns erhalten.
Was ist angemessen? Den Führerschein bezahle ich gerade.
Hallo Cine,
ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen. Ich bin damals (1998) mit 19 Jahren mit meinem Freund zusammengezogen. Ich war damals auch noch in der Ausbildung. Wir haben uns die Miete und den Lebensunterhalt geteilt. Ich habe dafür ein Haushaltsbuch geführt. Von meinen Eltern habe ich monatlich 100 DM (also heute vielleicht 100 Euro) bekommen. Es war natürlich schon manchmal knapp am Monatsende, aber so habe ich auch den Wert von Arbeit und Geld erfahren.
500 Euro finde ich persönlich zu viel. Aber das ist Ihre Entscheidung. Was meint denn Ihre Tochter dazu?
Viele Grüße
So lange sie noch in der Ausbildung ist, sind die Eltern Unterhaltspflichtig, wenn sie die Möglichkeit hat zu Hause zu wohnen. Schwierig wird es, wenn die Kid`s ausziehen, ist der Ausbildungsplatz weiter weg müssen u.U. die Eltern zahlen. Zieht die Tochter aus, weil sie auf zu Hause keinen Bock mehr hat, ist das ihr Problem und sie muss sehen wo die Kohle herkommt. In Ihrem Fall würde ich nachfragen, wieviel Geld sie zusätzlich zu ihrem eigenen Verdienst noch benötigt, um über die Runden zu kommen( z.B. für Fahrgeld, Schulbücher, Essen, Mietnebenkosten etc.) und wie viel Sie und Ihr Mann imstande sind noch zu zahlen (abzüglich Ihrer Führerscheinzahlung).
Hallo,
was angemessen ist, ist eine schwere Frage. Das hängt auch wesentlich vom Einkommenm der Eltern ab.
Vielleicht ist die BNerechnung des Bafög bzw. der dort angesetzte Unterhalt dur4ch die Eltern ein Anhaltspunkt. Den Führerschein würde ich als Vorschuss für den Unterhalt sehen (und z.B. in 12 oder 24 Raten wieder vom Unterhalt abziehen). Ggf. einen Bonus für einen guten bzw. sehr guten Abschluss vorsehen.
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/378.php
Gruß
RHW
Grundsätzlich sollten erwachsene Kinder für sich selbst sorgen! Die Eltern sollten sich über die „eigenen Grenzen klar werden". in jedem Fall nur das geben, was man selbst auch wirklich entbehren kann. Zudem ist es sinnvoll, sich zu informieren, ob Ihre Tochter nicht von anderer Seite finanzielle Unterstützung zustünde. Welche Aufgabe hat die Bezuschussung? Was ist wenn Ihre Tochter die Ausbildungsrichtung (evtl. öfter) wechselt. Sind mehre Kinder aus der Ehe, darauf achten, dass die Geschwister durch die Regelung nicht benachteiligt werden. Welche Auswirkungen auf Freundschaft können sein. wenn sich die Lebenssituation Ihrer Tochter verändert. Zur Höhe des Zuschusse ist wichtig welche Einkommensmöglichkeiten vorhanden sind. Entscheidet man sich, seinem erwachsenen Kind mit Geld auszuhelfen, könne man durchaus auch eine Gegenleistung fordern.
All the Best
Das hängt davon ab, wieviel Ihr verdient.
Da sie in allem anderen abgesichert ist, würde ich - als „Normalverdienerin“ 350 Euro für angemessener halten.
Hallo,
solange Ihre Tochter die Erstausbildung noch nicht
abgeschlossen hat, sind Sie und Ihr Exmann Ihrer
Tochter gegenüber unterhaltspflichtig. Führerschein
zählt nicht.
Was angemessen ist, richtet sich nach Ihrem Einkommen.
Sie können sich im Internet die Düsseldorfer Tabelle
herunterladen. Da sehen Sie, was Sie Einkommens- und
Altersbezogen (Alter der Tochter) zahlen müssen.
Ob Ihre Tochter Miete zahlt oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Es ist auch unerheblich, was Ihr Exmann meint, in welcher Höhe Sie zu leisten haben.
Schöne Grüße
Hallo cine,
so etwas ist schwierig zu beurteilen. Meiner Meinung nach solltet ich schauen, was der Freund Ihrer Tochter verdient, ob ihnen das zum Leben reicht. Denn ein Führerschein ist auch nicht gerade billig und nicht alle Eltern finanzieren es ihren Kindern. Vielleicht keinen festen Betrag ausmachen, sondern einfach, wenn sie mal Geld benötigt finanziell aushelfen. So sehe ich es als richtig.
Viele Grüße