Finanzielle Unterstützung währrend Ausbildung

Hallo,

Ich bin 24 Jahre und habe am 1.8. eine ausbildung als it-kaufmann in lübeck begonnen, nachdem ich vorher 6 Semester in kiel studiert habe (abgebrochen).
Ich bekomme 500€ brutto (399,75€ netto) ausbildungsvergütung und habe eine 37qm-wohnung für 280€ warm.

Natürlich habe ich als erstes BAB beantragt, da mir der Internet-Rechner sowie auch ein BA-Berater am telefon (unverbindlich) sagten, dass ich ca. 240€ BAB erhalten würde.
Dieses wird mir jedoch mit folgender begründung nicht gezahlt: hätte ich mich früher drum gekümmert (mein studium früher abgebrochen), hätte ich ja auch einen Ausbildungsplatz in kiel (nur ca. 30km vom wohnort meiner eltern) bekommen können. daher --> der umzug nach lübeck (ca. 80 km vom wohnort meiner eltern) ist nicht allein aufgrund der ausbildung nötig gewesen --> entfallender freibetrag --> eigenes und von eltern anzurechnendes einkommen reicht --> bab abgelehnt.

ich weiß, dass es für die berechnung keine rolle spielt, aber meine eltern bezahlen ein eigenheim ab und können mich zwar etwas, aber nicht ausreichend unterstützen.

Bin jetzt natürlich wie wild dabei mich über wohngeld, alg II oder sonstwas zu informieren und wollte mal eine rechtsberatung in anspruch nehmen, mit der frage, ob das bab vielleicht wegen sozialer härte (kein bab --> ausbildungsabbruch --> hartz 4) doch noch durchzukriegen ist.
will einfach alle möglichkeiten ausschöpfen, bevor ich mir nen nebenjob suche, was sicherlich möglich aber wie ich denke nicht wirklich optimal wäre…

hoffe ihr habt alle infos, irgendwelche ideen???

danke schonmal (und sorry für den langen text)
Pablo

das hatte ich ganz vergessen:

während meines studiums habe ich 4 semester lang bafög bekommen (hätte es auch weiterhin gekriegt, wenn ich das vordiplom gemacht hätte), habe den höchstsatz bekommen (496€), und damals hat mein vater noch etwas mehr verdient (bzw damals hat er noch was verdient; der für die bab-berechnung gegebene zeitpunkt war der, als er nichts, auch kein alg2, bekommen hat)

das hatte ich ganz vergessen:

während meines studiums habe ich 4 semester lang bafög
bekommen (hätte es auch weiterhin gekriegt, wenn ich das
vordiplom gemacht hätte), habe den höchstsatz bekommen (496€),
und damals hat mein vater noch etwas mehr verdient (bzw damals
hat er noch was verdient; der für die bab-berechnung gegebene
zeitpunkt war der, als er nichts, auch kein alg2, bekommen

Ja, wenn ich es aber richtig gelesen habe, gibt es hauptsächlich kein BAB, weil die Eltern zu viel verdienen. Die Eltern sind zum Unterhalt verpflichtet für eine erste Ausbildung. Auf jeden Fall ist es so, wenn dem Grunde nach BAB zusteht, gibt es auch kein Wohngeld. Sonst einfach versuchen mit dem Ablehnungsbescheid Wohngeld zu bekommen. Wie es mit ergänzendem Hartz IV aussieht, weiß ich nicht.
Der Vater bekommt scheinbar keine ALG II, weil kein Antrag gestellt, die Mutter zu viel verdient oder zu viel Vermögen vorhanden ist.
Sieht richtig dumm aus. Aber nicht aufgeben, das wäre der schlechteste Weg.