Hallo,
Ich bin 24 Jahre und habe am 1.8. eine ausbildung als it-kaufmann in lübeck begonnen, nachdem ich vorher 6 Semester in kiel studiert habe (abgebrochen).
Ich bekomme 500€ brutto (399,75€ netto) ausbildungsvergütung und habe eine 37qm-wohnung für 280€ warm.
Natürlich habe ich als erstes BAB beantragt, da mir der Internet-Rechner sowie auch ein BA-Berater am telefon (unverbindlich) sagten, dass ich ca. 240€ BAB erhalten würde.
Dieses wird mir jedoch mit folgender begründung nicht gezahlt: hätte ich mich früher drum gekümmert (mein studium früher abgebrochen), hätte ich ja auch einen Ausbildungsplatz in kiel (nur ca. 30km vom wohnort meiner eltern) bekommen können. daher --> der umzug nach lübeck (ca. 80 km vom wohnort meiner eltern) ist nicht allein aufgrund der ausbildung nötig gewesen --> entfallender freibetrag --> eigenes und von eltern anzurechnendes einkommen reicht --> bab abgelehnt.
ich weiß, dass es für die berechnung keine rolle spielt, aber meine eltern bezahlen ein eigenheim ab und können mich zwar etwas, aber nicht ausreichend unterstützen.
Bin jetzt natürlich wie wild dabei mich über wohngeld, alg II oder sonstwas zu informieren und wollte mal eine rechtsberatung in anspruch nehmen, mit der frage, ob das bab vielleicht wegen sozialer härte (kein bab --> ausbildungsabbruch --> hartz 4) doch noch durchzukriegen ist.
will einfach alle möglichkeiten ausschöpfen, bevor ich mir nen nebenjob suche, was sicherlich möglich aber wie ich denke nicht wirklich optimal wäre…
hoffe ihr habt alle infos, irgendwelche ideen???
danke schonmal (und sorry für den langen text)
Pablo