mal angenommen, es existiert folgender theoretischer Fall:
Es gibt ein älteres Ehepaar (beide 86 Jahre), die Mutter ist im Pflegeheim mit Pflegestufe III untergebracht, der Vater hatte im Oktober 2014 eine schwere Herz-OP und lebt noch im eigenen Haus. Für ihn wird Pflegestufe I beantragt.
Die Eigenleistung für die Heimkosten beträgt ca. 1.700,- € bei einer monatlichen Gesamtrente von 2.050,- € (Vater: 1.800 € / Mutter: 250,- €). Zusätzlich fallen monatlich ca. 200,- € Kosten für Medikament (für beide) und Krankengymnastik (für die Mutter) an.
Wovon soll der Vater da noch leben?
Meine Frage:
Welche Möglichkeiten finanzieller Unterstützung gibt es hier noch außer dem „Antrag auf Erbringung von Leistungen nach dem SGB XII“.
In welchem Fall werden die Kinder zur Zuzahlung herangezogen? Eine Tochter befindet sich in Elternzeit (Geburt des Kindes: 26.9.2014) und erhält entsprechend daraus Bezüge und ihr Ehemann ist Vertriebsleiter. Eine weitere Tochter arbeitet vier Tage die Woche und deren Ehemann ist krankheitsbedingt in Frührente.
Der Ehemann muss natürlich nicht soviel von seinem Einkommen/Vermögen abgeben, dass er selbst Sozialhilfe beantragen müsste !
Es gilt auch für ihn ein anrechnungsfreier Selbstbehalt. Der mag so um die 1.100 € liegen.
Sein selbst genutztes Haus wird nicht angetastet.
Rest zahlt dann das Sozialamt.
Und das wiederum kann auf die Kinder zukommen. Die müssen dann, je nach eigenen finanziellen Möglichkeiten ebenfalls etwas zuschießen.
Aber auch ihnen bleibt natürlich ein angemessener Selbstbehalt, der je nach eigenen unterhaltspflichtigen Familienangehörigen steigt.
Man kann hier grob ein bereinigtes Einkommen von ca. 1.500 € ansetzen (da sind schon Kosten abgezogen). Und vom Mehranteil dieses Einkommens muss dann die Hälfte für die Pflegekosten abgegeben werden.
Beispiel:
Man hat bereinigtes Einkommen von 2.100 € - 1.500 € = 600 € : 2 = 300 € muss man an Sozialamt für die Pflegekosten der Mutter abgeben.
Unterhaltspflichtig ist aber das Kind, nicht der Ehepartner des Kindes.