Hallo,
darf ein Arbeitgeber in seinem Personalbogen folgende Frage stellen, die beantwortet werden muss?
„Bestehen besondere finanzielle Verpflichtungen? (z.B. aus Teilleistungszahlungen) - Wenn ja, in welcher Höhe?“
Ist das rechtens?
Gruß
Tato
Hallo,
darf ein Arbeitgeber in seinem Personalbogen folgende Frage stellen, die beantwortet werden muss?
„Bestehen besondere finanzielle Verpflichtungen? (z.B. aus Teilleistungszahlungen) - Wenn ja, in welcher Höhe?“
Ist das rechtens?
Gruß
Tato
Auch hallo
Ist das rechtens?
Tendenziell nicht, aber das käme auch auf die Tätigkeit an: http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2007/de…
mfg M.L.
Hallo,
Danke für deine Einschätzung. Nehmen wir mal an, es handelt sich um eine Tätigkeit im Bereich Coaching / Bildung. Eine Notwendigkeit sehe hier nicht. Es gibt keinen Kontakt mit größeren Geldbeträgen (wie bei der Bank etc.).
Der zukünftige Mitarbeiter muss ja nicht unbedingt etwas zu verbergen haben, aber manche Dinge sind halt sehr persönlich…
Eine Verweigerung könnte gleich im Streit mit dem neuen AG führen.
Gruß
Tato
Hallo,
darf ein Arbeitgeber in seinem Personalbogen folgende Frage
stellen, die beantwortet werden muss?„Bestehen besondere finanzielle Verpflichtungen? (z.B. aus
Teilleistungszahlungen) - Wenn ja, in welcher Höhe?“
Die Frage geht zu weit; ggf. darf, je nach Stellung im Unternehmen, die Frage gestellt werden, ob gegen den AN Zwangsvollstreckungsmaßnahmen laufen (oftmals bei Zeitarbeitsfirmen im Fragebogen), aber nach einer Höhe oder dem Grund der finanz. Verpflichtung dürfte nicht gefragt werden und die Frage müsste nicht oder nicht korrekt ausgefüllt werden. Der AG kann wohl nicht dies prüfen,…
Schönen Tag noch