Finanzielle Versorgung nach dem Studium

Hallo,

ich (28) werde in zwei Monaten mein Magisterstudium beenden und habe noch keinen Job in Aussicht. Weiterhin habe ich vor dem Studium keine Ausbildung gemacht, sodass noch nirgendwo Geld in eine Versicherung geflossen ist. Momentan lebe ich allein und arbeite nebenbei auf 450€ Basis. 

Welche finanzielle Unterstützung steht mir in dieser Überbrückungszeit vom Staat zu?
Welche Form von Hilfe kann ich beantragen? Mit wieviel kann ich dabei rechnen? 
Werde ich weiterhin zusätzlich meinen Nebenjob ausüben können?

Vielen Gank für jede Hilfe, 

Grüße

Meines Wissens bist Du bloß qualifiziert für Grundsicherung.

Sorry,
F.

[weiter im Text]

Hallo,

arbeite nebenbei auf 450€ Basis. 

Welche finanzielle Unterstützung steht mir in dieser
Überbrückungszeit vom Staat zu?

Warum? Du kannst doch danach mehr arbeiten und soviel verdienen, dass du nicht vom Staat unterstützt werden brauchst. Solltest du auf die Idee kommen, Grundsicherung zu beantragen, wirst du ohnehin jede zumutbare Tätigkeit annehmen müssen - auch solche, die nichts mit deinem Master zu tun haben.

Vielen Gank für jede Hilfe, 

Bitte

Gruß
Otto

Hallo Loreen85,

du solltest Dich jetzt schon bei der Arbeitsagenturarbeitssuchend melden. Das ist auch online möglich. Wenn man eine drohende Arbeitslosigkeit nicht rechtzeitig meldet, riskiert man eine Sperre… Du kannst Dich registrieren und bekommst  von der Arbeitsagentur eine Mitteilung und in der Regel einen Termin mit einem Jobberater. Die Jobcenter haben speziell ausgebildete Jobberater für Akademiker. Gleichzeitig erhälst du auch Zugang zur Jobbörse der Arbeitsagentur und kannst online nach passenden Arbeitsplätzen suchen.

Solltest Du bei Deinem Abschluss noch keine Stelle haben und „Bedürftigkeit“ vorliegen, dann kannst du Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) beantragen. Das heißt, du wirst evtl. auch das Einkommen deiner Eltern belegen müssen. Bis zu einem bestimmten Alter (ich bin mir nicht sicher bis wann, ich glaube 25 oder 27 Jahre) sind deine Eltern unterhaltspflichtig. Da du bisher selbst noch nicht 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.

Neben dem Arbeitslosengeld II ist es möglich Minijobs anzunehmen. Dabei ist es wichtig, eine bestimmte Grundfreibetragsgrenze nicht zu überschreiten.

Erwerbseinkommen bis zu einer Höhe von 100 Euro je Monat bleibt anrechnungsfrei (Grundfreibetrag)
Erwerbseinkommen, das 100 Euro übersteigt, ist bis zu einer Höhe von 1000 Euro je Monat zu 20 % anrechnungsfrei
Erwerbseinkommen ab einer Höhe von 1000 Euro bis zu einer Höhe von 1200 Euro (1.500 Euro für Personen oder Haushalte mit minderjährigem Kind) je Monat Euro bleibt zu 10 % anrechnungsfrei

In in dem Grundfreibetrag enthalten sind die Werbungskostenpauschale (15,33 Euro), die Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen (30 Euro) und Fahrtkosten. Wer mehr als 400 Euro brutto verdient, kann also noch Fahrtkosten und andere Ausgaben von seinen Einkünften abziehen.

Einen Rechner und nähere Erläuterungen findest du hier: Finanztip

Viel Glück bei der Jobsuche…

Unsinn

du solltest Dich jetzt schon bei der Arbeitsagentur
arbeitssuchend melden.

Warum?

Wenn man
eine drohende Arbeitslosigkeit nicht rechtzeitig meldet,
riskiert man eine Sperre…

Hier nicht relevant.

mit einem Jobberater.

Nennt sich Arbeitsvermittler

Die Jobcenter haben
speziell ausgebildete Jobberater für Akademiker.

Nein, lediglich bestimmte Agenturen für Arbeit

Gleichzeitig
erhälst du auch Zugang zur Jobbörse der Arbeitsagentur

Die Jobbörse kann man unabhängig von der Arbeitsuchendmeldung nutzen.

Weiteres erspar ich mir.

Hallo Otto,

mir geht es ja gerade darum, nicht oder nur so wenig wie möglich vom Staat zu leben! Sollte es aber so kommen, dass ich keinem nahtlosen Übergang zwischen Studium und Arbeit hin bekomme, muss ich in der Zwischenzeit ja von irgendetwas leben. Und da es sich nicht von einem einem Minijob leben lässt… . Deshalb halt die Frage.

Grüße, Loreen

Vielen Dank an nasch82 für die ausführliche Antwort!! Leider bin ich nun etwas verwirrt, weil die Antworten sich widersprechen. Auf jeden Fall steht mir wohl keine Sozialhilfe zu -soweit ich das hier verstanden hab- und ich werde mich bei allem weiteren wohl besser mal vor Ort individuell beraten lassen.

Danke an alle!

Hallo Loreen,

wie sieht es denn mit der Unterstützungskasse - „Elternhaus“ aus ?

Gruß Merger

Hi,

Auf jeden Fall steht mir wohl keine Sozialhilfe :zu

korrekt; weil Du ja wohl mindestens drei Stunden täglich arbeitsfähig bist, kannst Du Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beanspruchen. Das ist seit 2005 für Arbeitsfähige nach dieser Definition der Ersatz für die Sozialhilfe.

Gruß
Ingo

Aus dem Rente-Rechner wäre zu entnehme : Ein Riester Banksparplan wird mit einer monatlichen Ansparung über viele Jahre hinweg angespart. Daraus ergibt sich eine einfache und transparente Vertragsgestaltung, die Kosten eines Riester Banksparplans sind überschaubar, wie unabhängige Verbrauchertests wiederholt belegt haben. An dieser Stelle sind Banksparpläne gegenüber Versicherungsprodukten eindeutig im Vorteil. Auch die Rendite solcher Banksparpläne ist durchaus vergleichbar mit der Verzinsung, die Sie aus einer Riester Rente erhalten. Hierbei sollte man die Vor-und Nachteile gut abwägen Als Vorteil des Banksparplans gilt  der Verzicht auf Abschlussgebühren und Provisionen für Vermittler der dafür dorgt, dass der größte Teil der geleisteten Einzahlungen anders als bei Versicherungsprodukten von Anfang an gewinnbringend investiert wird.