Finanzieller Totalschaden - Was wird gezahlt?

Hallo Leute, mein erster Tag bei Wer-weiss-was, meine erste Frage, die mich total aufregt:
Hatte einen Autounfall, ich war nicht schuld, und der Unfallverursacher war total dreist, versuchte Fahrerflucht, Bestechungsversuch, Bedrohung, halt ein totales A…! Jetzt stellt sich heraus, dass mein Auto (Nissan Micra, 95er Baujahr) nicht mehr zu retten ist, finanzieller Totalschaden… Ich befürchte aber, mein Auto ist nicht mehr wirklich viel wert, möchte den A… aber nicht so leicht davon kommen lassen. Nicht nur, dass ich sehr an dem Auto hänge, auch seine Dreistigkeit soll nicht unbestraft bleiben. Welche Möglichkeiten habe ich, „ihn bluten zu lassen“? Und wieviel ist mein Auto überhaupt noch wert? Finde den Zeitwert für dieses Modell nirgends…

Euch vielen Dank! Eure (ziemlich traurige) Nerja

Hallo,

dass Du für einen 15jährigen japanischen Kleinwagen nicht mehr viel bekommen wirst, ist sicherlich klar. Wie viel genau hängt auch vom Zustand des Fahrzeuges ab.
Generell würde ich empfehlen, einen Sachverständigen sowie einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die werden (hoffentlich) für Dich das Beste herausholen.

Viel Erfolg
Guido

Hallo!

Wird der Sachverständige nicht von der Versicherung des Unfallgegners beauftragt? Dieser stellt dann den Wert des Fahrzeuges fest, der dann zur Auszahlung kommt, wenn die Höhe des Schadens diesen übersteigt.

So läufts bei uns hier, ist gerade bei alten Fahrzeugen fast immer ein Nachteil für den Geschädigten.

fg
MT

Hallo MT,

Wird der Sachverständige nicht von der Versicherung des
Unfallgegners beauftragt?

fast immer ein Nachteil für den Geschädigten.

Ja eben. Ein gewisser Handelsspielraum ist bei einem Gutachten immer vorhanden und der wird halt für den Auftraggeber ausgenutzt.
Deswegen: Entweder auf das Gutachten warten und überlegen, ob sich ein eigener Sachverständiger lohnt oder gleich einen eigenen Sachverständigen beauftragen.

Was evtl. auch helfen kann: Kaufangebote von vergleichbaren Autos einholen. So kann man den wirklichen Wiederbeschaffungswert eher belegen.

Beste Grüße
Guido

Hallo Guido!

fast immer ein Nachteil für den Geschädigten.

Ja eben.

Ich hab eher gemeint, dass auch bei fairer Entschädigung die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges teurer ist. Mein alter Popel wurde seinerzeit auf ca. 2000 DM geschätzt, ist aber gelaufen wie ein Glöckerl, weil alles gemacht war. Um dieses Geld hätte ich nichts Vergleichbares bekommen.

Übrigens, ich hab den Volvo gekauft!

fg
MT

Wird der Sachverständige nicht von der Versicherung des
Unfallgegners beauftragt?

Der Geschädigte hat freie Wahl des Gutachters. Das gilt nicht bei Kaskoschäden.

Gruß TL

Moin! Danke erstmal für eure vielen Antworten. Hat mir schonmal geholfen. Ich hab sofort einen Sachverständigen eingeschaltet, das Ergebnis krieg ich Morgen, der Schaden beläuft sich auf 4000 Euro…
Überlege tatsächlich, nen Anwalt zu nehmen, dann bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite und kann vielleicht noch was erreichen.

GLG, Nerja