Hallo,
Kann man für ein Kind (Neffen), welches man bei sich aufnimmt (Nur innerhalb der Woche, Zweitwohnsitz, Gang zur Schule)einen finanziellen Zuschuss beantragen neben dem Kindergeld?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
Kann man für ein Kind (Neffen), welches man bei sich aufnimmt (Nur innerhalb der Woche, Zweitwohnsitz, Gang zur Schule)einen finanziellen Zuschuss beantragen neben dem Kindergeld?
Vielen Dank im Voraus!
Wenn man wen Pflegebedürftigen pflegt, gibt es Pflegegeld. Wenn man wen Unterhaltsberechtigten unterhält, also beherbergt und gar füttert, kann man von dem Miete verlangen und gar Kostgeld.
Diese Kosten kann der dann versuchen, bei dessen Unterhaltsverpflichteten geltend zu machen. Also in der Regel bei beiden Elternteilen.
Oder nachrangig bei einem Sozialleistungsträger , der für den Beherbergten und Gefütterten zuständig ist. Das kann das Jobcenter sein oder das Sozialamt. Oder das Jugendamt. Oder die Unterhaltsvorschusskasse. Oder sonst eine Kasse, die dem Beherbergten etwas schuldet.
Ansonsten könnte man höchstens noch versuchen, eine bezahlte Pflegschaft, Betreuung o. ä. zugesprochen zu bekommen, da frage man mal das Jugendamt.
Gruß aus Berlin, Gerd