darf man sein Auto über ein Carsharing-Portal verleihen, wenn das Auto über die Bank finanziert ist.
Wenn man sein Auto z.B. auf Autonetzer anbieten möchte, ist da ein Feld welches man ankreuzen muss mit der Beschreibung:
„Ich bin Eigentümer des Fahrzeugs oder besitze die Vollmacht eines Verwandten 1. Grades oder des Leasinggebers“
Von Finanzierung steht hier nichts, nur der Begriff Leasinggeber wird erwähnt.
Der KFZ Brief ist bei der Bank, also die Bank ist Sicherungseigentümer in dem Fall.
Die Autos sind ja gut versichert über die Carsharing Portale (Vollkaskso, Schutzbrief etc.).
Mich hat nur der Begriff „Leasinggeber“ verwirrt, weil das Auto ja finanziert ist und nicht geleast. Also werde am besten einfach mal die Bank anschreiben. Danke.
so lange der Wagen nicht abbezahlt ist, bleibt die Bank normalerweise Eigentümer.
Da du somit nicht Eigentümer bist bräuchtest du wohl die Genehmigung der Bank.