Finanziertes Haus verkaufen neue Immobilie kaufen

Guten Tag,
Das Problem:
X muss aus beruflichen Gründen im Sommer 2010 umziehen. Er wohnt in einem Haus welches er vor 4 Jahren gekauft hat. Restschuld etwa 163000€. Besteht die Möglichkeit bei Verkauf des Hauses zeitgleich eine neue Immobilie zu erwerben und die Grundschuld einfach zu übertragen? Die Vorfälligkeitsentschädigung beläuft sich etwa auf 15000€!!! (Die möchten er sich gerne ersparen). Den möglichen Verkaufserlös des Hauses hat ein Makler auf etwa 160000 - 173000 eingeschätzt. Für mögliche Tipps und Anregungen bedankt sich X schon einmal im Vorfeld.

Hallo,

wenn die Restschuld durch den Verkauf gedeckt wird, ist es kein großes Problem.

Umschreibung des aktuellen Darlehens auf die neue Immobilie. Die alte Immobilie wird dann durch ein Zwischenkredit finanziert. Dieser Kredit lässt sich monatlich kündigen (bezahlen). Dafür kostet der aber etwas mehr (2% mehr, Schätzung). Und sobald du verkauft hast, zahlst du den Kredit und Ruhe ist.

Zahlen musst du noch den Notar zur Umschuldung. Und die Bank will auch ein paar Gebühren. Ach so, du musst natürlich das ganze bei deiner aktuellen Bank machen.

Haelge

Hallo

Du kannst den Kredit doch einfach durch den Verkäufer ablösen lassen, eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dabei nicht an.

siehe hier:
Recht auf Darlehenskündigungen [Bearbeiten]

Grundsätzlich sind die Kreditinstitute nicht verpflichtet, grundpfandrechtlich besicherte Darlehen vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit zurückzunehmen. In begründeten Einzelfällen muss die Bank einer vorzeitigen Rücknahme jedoch zustimmen. Der BGH hat hierzu eine stetige Rechtsprechung entwickelt (BGH XI ZR 197/96, XI ZR 198/96, XI ZR 27/00, XI ZR 285/03). Begründete Einzelfälle sind zum Beispiel die Veräußerung der Immobilie oder der Wunsch nach einer Ausdehnung des ursprünglichen Kredits, den die Darlehensgeberin aber ausschlägt.

Außerdem würde ich erstmal nachschauen ob nicht der aktuelle Marktzins nicht niedriger ist als der für das aktuelle Darlehen.

Gruß modano

Warum sollte in so einem Fall keine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen?

Wenn der neue Käufer den Kredit übernehmen würde (zu „alten“ Zinssätzen), OK.

Aber wenn der Käufer nicht übernimmt, kann der Verkäufer zwar sein Darlehen kündigen (siehe dein Beispiel), aber muss die Vorfälligkeitsentschädigung auch zahlen.

Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Vorf%C3%A4lligkeitsents…