Da hab ich doch glatt mal ne Frage übersehen.
-warum die Finanzierung aus den Rückstellungen so vorteilhaft
ist,
Die Formulierung „Finanzierung durch Rückstellungen“ finde ich mißverständlich. Eine Rückstellung wird gebildet, wenn eine Verpflichtung der Höhe oder der Sache nach noch nicht bestimmt ist, d.h. ob bzw. wieviel gezahlt werden muß, ist noch unbekannt. Das hat eigentlich nicht wirklich etwas mit Finanzierung zu tun. Die Position hat eine Zwitterstellung, entweder wird die Position irgendwann Verbindlichkeit oder Eigenkapital (nämlich dann, wenn die Verpflichtung nicht oder in geringerer Höhe anfällt).
Dennoch ist doch so, daß eine Rückstellung normalerweise nicht freiwillig gebildet wird, sondern weil eine Verbindlichkeit droht. Niemand wird sagen (können): „Hey, dieses Jahr finanziere ich mich mal ein bißchen mehr durch Rückstellung. Der Akt des Finanzierens hat in meinen Augen mit bewußt, freiwillig und zielorientiert zu tun.“
- warum sie den Gewinn mindern, wenn sie im nächsten Jahr doch
sowieso wieder in die Bilanz kommen
Sie stehen nicht im nächsten Jahr in der Bilanz, sondern per Bilanzstichtag des Jahres, in dem sie den Gewinn mindern. Die Bildung der Rückstellung erfolgt ertragswirksam, d.h. sie mindern in der Tat den Gewinn.
Als Erläuterung der Buchungssatz:
Aufw. für die Bildung von RSt. an Rückstellungen
-warum der Finanzierungseffekt so groß ist, je länger der
zeitliche Abstand zwischen der Bildung der Rückstellung und
der Inanspruchnahme ist?
Es wurde schon erwähnt: Steuerstundung. Der Betrag mindert in Jahr 0 den Gewinn. Erst wenn die RSt aufgelöst wird (weil sie nicht oder nicht in voller Höhe gebraucht wird), fällt die Steuerlast an und zwar nur auf den Teil der Rückstellung, der nicht gebraucht wird.
Woher kommt das Geld nun wirklich, wenn es doch noch nicht
geleistet wurde?
Die Frage verstehe ich nicht.
Aber noch als Ergänzung: Es gibt Rückstellungen die nicht steuerwirksam sind, d.h. deren Bildung nicht steuerlich abzugsfähig ist, z.B. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Daran ist mal ein Kunde von mir zugrunde gegangen. Es mußten Rückstellungen in unglaublicher Höhe gebildet werden, die das FA nicht anerkannt und entsprechende Stuerzahlungen verlangte. Dieser Liquiditätsabfluß führte dazu, daß man die Verpflichtungen die der Bildung der RSt zugrundelagen, nicht mehr erfüllen konnte: Pleite mit rd. 1.000 Arbeitsplätzen. Die Nichtabzugsfähigkeit der Drohverlustrückstellungen war übrigens eine der ersten steuerlichen Maßnahmen der rot-grünen Regierung 1999.
Und jetzt nur raus mit den Zusatzfragen 
Gruß
Christian