Liebe Experten,
X möchte im August 2011 für 9 Monate in die USA, um dort einen Master of Laws (LL.M.) zu absolvieren. Dafür fallen Studiengebühren in Höhe von ca. 35.000 EUR und Lebenshaltungskosten in Höhe von ca. 25.000 EUR an, insgesamt also ca. 60.000 EUR.
Zur Finanzierung des Studiums arbeitet X in den 10 Monaten davor in einer Anwaltskanzlei, die ihm ein monatliches Gehalt von brutto 8.000 EUR zahlt, insgesamt also brutto 80.000 EUR. Es besteht die Möglichkeit, die Gehaltsauszahlung zu strecken, also bspw. für 10 Monate Arbeit 20 Monate lang brutto 4000 EUR zu bekommen.
Trotz des hohen Einkommens wird X jedenfalls zur Finanzierung der Studiengebühren wohl auf einen Studienkredit zurückgreifen müssen.
Meine Fragen sind folgende:
- Wo kann X sich in diesen Fragen am besten und v.a. unabhängig beraten lassen?
- Welche Kosten (Studiengebühren, Lebenshaltung, Flüge, Haushaltsführung, Verpflegungsmehraufwendungen, Zinsen für Bildungskredit etc.) kann X steuerlich in irgendeiner Form geltend machen?
- Ist es für X steuerlich sinnvoll, die Gehaltsauszahlung auf 20 Monate zu strecken, wenn die Studienkosten ohnehin Werbungskosten o.ä. in Abzug gebracht werden und bereits dadurch die Progression verringert wird?
- Wäre es dann nicht besser, wenn X einen Teil des Einkommens anlegt?
- Was gibt es für X sonst noch zu beachten?