Vor kurzer Zeit ist mein Vater gestorben. Auf Anraten vieler Freunde und unserer Versicherungsberaterin habe ich meine Halbwaisenrente beantragt.
Soweit so gut, bis dato habe ich noch nichts bekommen, aber das ist nicht allzu schlimm, es ist erst eine Woche her seit ich den Antrag gestellt habe.
Nun meine Frage: Stimmt es, dass bei der Halbwaisenrente quasi ich kein „neues“ Geld bekomme, d.h. dass einfach ein Teil der Rente meines Vaters nicht an meine Mutter geht sondern an mich? Oder wird das seperat gezahlt?
Zudem habe ich eine weitere Frage: Ein Freund von mir erhält auch Halbwasienrente, ca 400€/Monat. Allerdings hat er seine Mutter im Alter von 6 Jahren verloren. Nun wollte ich fragen ob mir, der ich ja meinen Vater mit 19 verloren habe ein vergleichbarer Betrag zusteht!
selbstverständlich besteht Deine Halbwaisenrente aus „neuem Geld“. Deine Mutter bekommt weiterhin Witwenrente und von der wird auch nichts abgezogen, nur weil du eine Halbwaisenrente bekommst.
Nun zur Rentenhöhe: Bitte niemals die eigene Rentenhöhe von der Rentenhöhe irgendeines Bekannten ableiten. So etwas ist völliger Quatsch und führt niemals zu einem richtigen Ergebnis.
Die Halbwaisenrente beträgt grob gesagt 10 % von der Rente, die deinem Vater zugestanden hätte. Somit kannst du ungefähr einen Wert ermitteln.
Aber am leichtesten wird es sein, einfach den Bescheid der Rentenversicherung abzuwarten. Da steht dann auch die komplette Berechnung der Rente drin.
Amber ich muss nochmal nachbohren: Also die Rente besteht absolut aus „neuem Geld“. Es wird also auch nichts von meinem Kindergeld abgezogen?
Ich hatte nämlich eine heftige Diskussion mit meiner Mutter, die dann behauptete, wenn ich die Halbwaisenrente bekommen würde, würde ihr das Geld abgezogen werden. Sie meinte also ich dürfte dann ihr gegenüber nicht frei über das Geld vefügen sondern sollte ihr einen Anteil der Rente zwecks Essen, Unterkunft, Benzin, etc wieder überlassen?!
Ich kann mir das nicht vorstellen, will aber ehe ich etwas dagegen sage doch erst sicher sein!
ich dürfte dann ihr gegenüber nicht frei über das Geld vefügen
sondern sollte ihr einen Anteil der Rente zwecks Essen,
Unterkunft, Benzin, etc wieder überlassen?!
Hi,
wenn du bei deiner Mutter wohnst, ist es nicht mehr als recht und billig, wenn du dich an der Miete beteiligst, und wenn sie die Lebensmittel einkauft und du dich nur an den gedeckten Tisch setzt, dann musst du auch Kostgeld abgeben. Alternativ kannst du ja ausziehen und dir eine eigene Wohnung suchen, dann kannst du über deine Rente frei verfügen. Wie das mit dem Benzin ist, weiß ich nicht. Falls du ein Auto fährst, das deiner Mutter gehört, solltest du natürlich das Benzin selbst bezahlen, soweit möglich.
Leben ist nun mal teuer, und wenn man volljährig ist und eigenes Einkommen hat (Rente ist auch eigenes Einkommen), dann muss man auch anfangen, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten und sollte nicht mehr den Eltern, bzw. der verwitweten Mutter auf der Tasche liegen.
Die Rente ist kein Taschengeld, was man zusätzlich verpulvern kann, sondern soll deinen Lebensunterhalt sicherstellen.
also, wie du das mit deiner Mutter regelst, bleibt dir überlassen.
Es kann jedoch tatsächlich sein, dass deine Mutter kein Kindergeld mehr erhält, wenn deine Rente einen bestimmten Freibetrag übersteigt.
Wobei man sagen muss, dass man mit einer Halbwaisenrente diesen Freibetrag fast nicht übersteigen kann - Halbwaisenrente sind eigentlich sehr kleine Beträge.
Ich glaube es ist aber leider ein etwas falsches Bild entstanden. Es ging mir lediglich darum woher das Geld für die Rente kommt. Das Geld als Extra-Taschengeld zu verpulvern war nicht meine Absicht. Allerdings wollte ich wissen inwiefern ich frei über das Geld verfügen darf, um es anzulegen, da ich mir meine Ausbildung damit finanzieren (wenigstens teilweise) finanzieren will.
Die Halbwaisenrente beträgt 10% der Versichertenrente wegen voller Erwerbsminderung des Verstorbenen. Zu der Waisenrente wird ein Zuschlag gewährt, der sich aus den rentenrechtlichen Zeiten der beziehungsweise des verstorbenen Versicherten errechnet (§ 78 SGB VI).
Halbwaisenrente ist ein eigener Anspruch und hat keine Minderung der Witwenrente zur Folge.
Bei andauernder (Hoch-)Schul- oder Berufsausbildung wird die Waisenrente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Das gleiche gilt bei Ableistung eines freiwilligen sozialen oder eines freiwilligen ökologischen Jahres oder einer Behinderung.
Darüber hinaus verlängert sich der Anspruch noch um die Zeit der Unterbrechung einer Ausbildung durch Wehr- oder Zivildienst (§ 48 SGB VI).