Finanzierung durch Rückstellungsgegenwerte?

Hallo!

Ich sitze hier vor folgender Aufgabe und stehe leider etwas auf dem Schlauch…

„Welchen Finanzierungseffekt kann ein Unternehmen durch eine Rückstellungsbildung erzielen, wenn im laufenden Geschäftsjahr mit einem Verlust zu rechnen ist?“

Finanzierungswirkung durch Bildung von Rückstellungen ist mir soweit klar, solange die Rückstellungsgegenwerte über den Umsatz erwirtschaftet wurden. Aber was ist nun, wenn ein Verlust ansteht??

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Hallo,

„Welchen Finanzierungseffekt kann ein Unternehmen durch eine
Rückstellungsbildung erzielen, wenn im laufenden Geschäftsjahr
mit einem Verlust zu rechnen ist?“

Hierzu muss man sich zunächst in der Tat noch einmal die Wirkung von Rückstellungen, hier am Beispiel der Pensionsrückstellungen , für die Finanzierung vor Augen führen.

Eine Pensionsrückstellung führt ja dazu, dass im Berichtsjahr ein Personal aufwand gebucht wird, dem keine Auszahlung gegenübersteht. Demnach vermindert sich der Jahresüberschuss um den Gegenwert des Aufwands. Die Mittel, die eigentlich für die Pensionsleistung zu zahlen wären, werden erst mit Eintritt des Rentenfalls (hier angenommen) fällig. In der Zwischenzeit kann das Unternehmen mit den liquiden Mitteln aber noch anderweitig arbeiten. Es hat lediglich sicherzustellen, dass bei Eintritt des Rentenfalls ausreichend finanzielle Mittel zur Auszahlung zur Verfügung stehen.

Insofern kommt es zum Zeitpunkt der Rückstellungsbildung nicht zu einem Abfluss finanzieller Mittel. Das Ergebnis der Kapitalflussrechnung, der Cash Flow der Periode, wird nicht belastet. Der Jahresüberschuß als Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen weist aber eben nicht nur zahlungswirksame, sondern auch zahlungsunwirksame Geschäftsvorfälle auf.

D.h., selbst wenn das Jahresergebnis negativ ist (man spricht dann ja nicht mehr von einem JÜ) kann es zu einer Finanzierungswirkung kommen.

Ein Beispiel:

Uumsatzerlöse: 500.000
Sonst keine weiteren Erträge.

Pensionsrückstellungen: 550.000.
Sonst keine weiteren Aufwendungen.

Fazit: Jahresfehlbetrag in Höhe von 50.000 Euro.

ABER :

Unterstellt man, dass die Umsatzerlöse in ihrer gesamten Höhe zahlungswirksam waren, also keine Zielverkäufe stattgefunden haben, so beträgt der Bestand der liquiden Mittel 500.000 Euro.
Diese können selbstverständlich investiert werden.

VG
Sebastian