Finanzierung einer ETW, was passiert im Todesfall?

Hallo zusammen!

Ich stehe im Moment ein wenig auf dem Schlauch, aber vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen!

Ich habe mir mit meinem Freund zusammen eine Eigentumswohnung gekauft und dafür einen Kredit aufgenommen (50/50).

Was passiert nun, wenn wir beide z.B. bei einem Autounfall verunglücken?

Muss die Finanzierungsrate dann von unseren Eltern weiter getragen werden? Oder können unsere Eltern die Wohnung verkaufen? Oder…?

(Für den Fall, dass ein Partner von beiden verunglückt, haben wir eine Risiko-LV abgeschlossen.)

Vielen Dank und viele Grüße,

Sarah

Die Erben erben die Wohnung und den Kredit.

Muss die Finanzierungsrate dann von unseren Eltern weiter
getragen werden? Oder können unsere Eltern die Wohnung verkaufen? Oder…?

Beides

(Für den Fall, dass ein Partner von beiden verunglückt, haben
wir eine Risiko-LV abgeschlossen.)

Warum habt Ihr Euch nicht so versichert, dass im Todesfall eines von Euch beiden die Hütte schuldenfrei ist ?

Hi, wie Clematis schrieb, erben die Erben den Kredit/Wohnung und wenn nur einer stirbt, erben entweder dessen Kinder oder wenn keine da sind die Eltern und dafür, die Auszahlung der Kinder bzw. der Eltern, müsst Ihr Euch auch absichern.
MfG ramses90

Hallo,
wenn Ihr beide zu je 1/2 Anteil im Grundbuch steht, erben die in gesetzlicher Erbfolge nächsten Erben die jeweilge Hälfte des Verstorbenen, also z.B. die Eltern des Toten *sowohl* die Hälfte des Eigentums als auch die „Hälfte“ des Kredits. Schlagen diese aus, erbt der nächste in dieser Reihenfolge usw. Die Folge kann dadurch sehr unangenehm für den Hinterbliebenen werden: er kann dann u.U. für den halben Kredit und die halbe „Miete“ an den Erben aufkommen oder diesen ausbezahlen, wenn der auf einer Erbauseinandersetzung besteht (wobei das sehr theoretisiert und einzelfallabhängig ist).

Ein ähnlicher Supergau könnte eintreten, wenn einer von Euch zum Pflegefall wird und nicht in der Wohnung bleiben kann oder (lt. unterhaltspflichtigen/betreuungsberechtigten Angehörigen) nicht soll. Die Folge wäre ähnlich.
Lasst Euch von einem Notar über ein gemeinsames Testament oder einen Vertrag beraten, wie in diesem Fall damit umzugehen ist. Insbesondere eine Beratung über den sog. „Pflichteil“ - also das was gesetzliche Erben auf jeden Fall erben - kann nicht schaden.
Es gibt aus genau diesem Grund auch gar nicht sowenig Leute, die deswegen heiraten :wink:

Schönen Gruß
Schnabel

Bei weiteren Fragen dieser Art kannst du auch mal zum Verbraucherschutz gehen oder bei der Caritas oder Diakonie deines Ortes fragen. In vielen dieser Einrichtungen gibt es viele gute und vor allem kostenlose Beratungen zu allerlei Themen. Nur trauen!!! Fragen kostet nichts.

Immer wichtig: Fragen, Beraten lassen, unabhängige Meinung einholen

Bei weiteren Fragen dieser Art kannst du auch mal zum
Verbraucherschutz gehen oder bei der Caritas oder Diakonie
deines Ortes fragen.

Haben die Immobilienfinanzierungen zu tun oder mit Versicherungen ?

Diese Einrichtungen sind unabhängig und haben in vielen Fällen eine kostenlose Rechtsberatung, Helfen bei Fragen zu Steuern und ähnliches. Natürlich bieten die selber keinen solchen Service an, haben aber oft kompetente Personen in Ihren Netzwerken. Z.B. Auch Schuldnerberatung usw…ein Versuch ist es wert.

Diese Einrichtungen sind unabhängig und haben in vielen Fällen
eine kostenlose Rechtsberatung, Helfen bei Fragen zu Steuern
und ähnliches.

Caritas und Steuern ? Verwechselst Du das nicht mit der Verbraucherzentrale ?

Netzwerken. Z.B. Auch Schuldnerberatung usw.

Das wird ja hier wohl nicht gebraucht.

Wohnung und damit verbundene Verbindlichtkeiten können auf die Erben übergehen, wenn diese nicht ausschlagen!

Hallo,

also ich bin ja immer wieder über Paare erstaunt, bei denen es zwar zu Hausbau und Kindern, nicht aber zu dem für die Absicherung dieser beiden Geschichten dringend empfehlenswerten und insbesonderen vor dem finanziellen Hintergrund eigentlich sich aufdrängenden Gang zum Standesamt nicht reicht. Gut, wenn man dem anderen Partner nichts vererben will, oder beide genug Geld haben dann im Erbfall die perfekte Kombination aus geringstem Freibetrag, höchstem Einstiegssteuersatz und schlechtester Progression zu finanzieren, OK, aber dann würden solche Leute hier nicht solche Fragen stellen.

Denn die Frage der Finanzierung eines dann ggf. ererbten und noch belasteten Hausteils ist nur ein Teilaspekt des ganzen Dramas. Dazu kommt noch die oben angesprochene Erbschaftsteuer, die mit jedem bereits abgezahlten Euro mehr zuschlägt. Ganz abgesehen von dem Thema Pflichtteil der Eltern/gesetzliches Erbrecht des Ehegatten unabhängig von ggf. angreifbaren Testamenten.

Gruß vom Wiz