hallo
es geht um das haus meiner mutter. durch einige erbfälle und einigen dummen zufällen, ist meine mutter nur noch zu 50% eigentümer eines hauses (2 stockwerke und garten). also nicht von der wohnung oben oder unten, sonder 50% ( das gebäude wurde leider nie in 2 hälften geteilt sondern nur anteile). nun wollen die anderen erben ihren teil ausgezahlt haben, 50 000 euro. meine mutter als rentner hat das geld leider nicht. und ich wollte nun wissen ob jemand eine chance kennt wie man das finanzieren kann. also kredit wird nix. da ist die rente zu niedrig. ich dachte an eine hypothek oder grundschuld. da bekommt die bank ja für jeden geliehenen euro , 2 euro an sicherheit. und abgezahlt wird aus vermietung. ist sowas realisierbar? oder gibt es noch andere chancen wir eine nachträgliche teilung in seperate wohnungen ( das darf auch nicht zu teuer werden, knappe rente). oder dass villeicht jemand die anderen 50% kauft und dann halt oben wohnt, ist sowas üblich? danke schonmal im voraus –
Hallo,
einmal FAQ 1129 beachten, zudem gibt es Finanzmakler, die auf reiner Erfolgsbasis Finanzierungen vermitteln, und das bundesweit.
lG
Hallo,
könnte der Sohn, der Mutter nicht unter die Arme greifen ?
Gruß Merger
einmal FAQ 1129 beachten,
Da hier weder eine Rechts- noch Steuerberatung angefragt wird, irrelevant!
Hallo,
Banken geht es primär immer um Rückzahlungsmöglichkeit und nicht um die Möglichkeit irgendwelche Sicherheiten verwerten zu können. D.h. die schönsten Sicherheiten nützen nichts, wenn die Rückzahlung schon von Anfang an nicht gesichert ist.
Wenn das Objekt so gebaut ist, dass man zwei getrennte Wohungen mit eigenen Wohnungseingangstüren hat (diese mit kleinem Aufwand einbauen kann), und die beiden Wohnungen auch vollständig mit allem ausgestattet sind, was zu einer Wohnung gehört, dann kann man unter Beachtung diverser Details (z.B. Brandschutz) das Haus ganz offiziell in zwei Eigentumswohnungen nach WEG aufteilen. Das geht beim Bauamt unter Vorlage der Pläne über eine Teilungserklärung. Dann werden für beide Wohnungen eigene Wohnungsgrundbuchblätter angelegt, und die nicht selbst benötigte Wohnung kann getrennt verkauft werden.
Aber Achtung: Aufpassen mit der Zuweisung der Außenflächen, Sondernutzungen, Keller, Dachboden, möglichen Nutzungen und Nutzungsänderungen, … und daran denken, dass man bei 50/50-Anteilen dann einen wirklich vollkommen gleichberechtigten Miteigentümer hat (und unter 50% sollte niemand so dumm sein, in einer zwei Parteien-Situation zu kaufen, denn sonst ist er ja immer Eigentümer 2. Klasse, und hat nichts zu melden). D.h. die Teilungserklärung ist eine Sache für den Fachmann, und sollte von diesem nicht einfach aus dem Formularhandbuch übernommen werden, sondern aufgrund der konkreten Situation des Eigentümers erstellt werden.
Eine Alternative zur Veräußerung an Dritte wäre natürlich eine übertragung an die fordernden Erben mit einer Vereinbarung, dass zu Lebzeiten der bisherigen Eigentümerin nur eine Vermietung möglich ist. So fließt den Erben sofort schon einmal Miete zu, und später ist immer noch eine Veräußerung möglich.
Gruß vom Wiz
Gruß vom Wiz
Die Abgeschlossenheitserklärung des Bauamtes berücksichtigt Brand-, Schall- und Wärmeschutzproblematiken nicht. Es wird, wie der Name es sagt, lediglich die Abgeschlossenheit bescheinigt.
Bei lediglich 2 Eigentümern erfolgt die Mehrheitsfindung immer über das Stimmrecht pro Kopf und nicht über Miteigentumsanteil, so die Aussage eines Notars in einem konkreten Fall.
Die Teilungserklärung muss notariell beurkundet werden. Bei der Abfassung dieser Erklärung verfügt ein Notariat über nicht unerhebliche Erfahrung, wobei natürlich auch ein Fachanwalt hinzugezogen werden kann und in problematischen Fällen, auch sollte.
vnA