Die Antwort ist so nicht richtig. Man muss bei dem Thema schon recht genau sein.
direkt als Paartherapie wird es von den Kassen nicht
übernommen - bei therapeutischen Maßnahmen geht es
ausschliesslich um das Individuum.
Richtig, aber das setzt eben voraus, dass überhaupt therapeutische Maßnahmen wegen einer seelischen Störung vorliegen!
Es spricht aber nichts dagegen, wenn die beiden Partner sich
individuell um einen Therapieplatz bemühen.
Wenn eine seelische Störung vorliegt. Unzufriedenheit in der Beziehung, selbst eine schwerere Krise ist keine seelische Störung.
Je nach Krankenkasse muss man denen eine lange Liste vorlegen
von Therapeuten mit Kassenzulassung, die momentan KEINEN
freien Therapieplatz haben - dann bekommt man freie Wahl und
kann sich den Therapeuten seines Vertrauens suchen…
Doppelt Nein.
Die Erstellung dieser Liste ist meist recht einfach,
Einerseits ist es so, dass die Kassen eine derart erstellte Liste nicht so ohne weiteres akzeptieren, dafür bedarf es schon den Nachweis der Kontaktaufnahme. Andererseits kann man sich nicht einfach so einen Therapeuten seines Vertrauens suchen. Dieser muss ein genehmigungsfähiges Therapieverfahren anwenden - und es muss erst einmal genehmigt werden.
Wenn sich nun zufälligerweise beide Partner beim gleichen
Therapeuten einfinden, dann kann das eine Eigendynamik
entwickeln, die in die gewünschte Richtung läuft
Psychotherapeuten sind standesrechtlich dazu verpflichtet (!), parallele Behandlung von Familienangehörigen, Partnern, etc. sorgfältig zu prüfen! Das ist keine Attitude, die man haben oder ablegen kann. Dass dieser Passus in sämtlichen Berufsordnungen zu finden ist, hat seinen fachlichen Grund. Die Konstellation, dass ein Therapeut beide Partner individuell betreut und dann „zusammenführt“ ist unter dem Gesichtspunkt mehr als fragwürdig, weil sie Potenzial für eine ganze Reihe nur schwer auflösbarer Konstellationen bietet, die den Therapeuten möglicherweise dazu zwingen, sich zu entscheiden, wer nun behandlungsbedürftiger ist als der andere.
Das Thema ist viel zu ernst, dass man da so leichtfertig mit umgeht und das vor allem nur, weil man ein paar Euros sparen will. Denn es gibt praktisch nur zwei Möglichkeiten: Entweder, die Situation ist zwar und Beziehungsgesichtspunkten ernst aber nicht im Sinne einer (potenziell drohenden) seelischen Erkrankung. Dann hat das „auf Rezept“ nichts verloren, sondern wäre Betrug. Oder es ist so ernst, dass es krankheitswert hat, dann gehören solche Spielereien nicht so leichtfertig in den Raum gestellt.