Finanzierung eines Immobilienfonds

Hi,

ich habe mal eine Frage:

X hat vor einigen Jahren Anteile an einem Immobilienfonds gekauft.Finaziert wurde das Ganze über einen Kredit sodass immer negative Einkünfte aus V+V herauskamen.

Jetzt ist der Fonds aber pleite und es kommen natürlich auch keine Mieteinnahmen mehr. X hat in 2009 mit einer Einmalzahlung Ihren Kredit abgelöst. Vorausgegangen war ein langer Rechtsstreit an dessen Schluss sich die beklagte Bank auf einen kleinen Abschlag einließ.

Nun meine Frage : Kann man die Zahlung als Negativ-Einkünfte aus V+V ansetzen ?
( Die Anwaltskosten etc. hat die Rechtschutzversicherung getragen )

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten !

Da die Kosten die Rechtschutzversicherung übernommen hat, sind es keine Kosten für X. Höchstens die Versicherungsbeiträge für die Rechtschutzversicherung.

Hi,

sorry aber ich glaube ich habe mich unglücklich ausgedrückt :

ich meinte natürlich, ob die Einmalzahlung an die Bank zur Löschung des Kredites absetzbar ist…

mehr als das (ich weiss, der Sachverhalt stimmt nicht überein) kann ich jedenfalls zu diesem thema ohne einen steuerkommentar nicht schreiben:

BFH-Urteil vom 23.9.2003 (IX R 20/02) BStBl. 2004 II S. 57

Löst ein Steuerpflichtiger seine Darlehensschuld vorzeitig ab, um sein bisher vermietetes Objekt lastenfrei übereignen zu können, so kann er die dafür an den Darlehensgeber zu entrichtende Vorfälligkeitsentschädigung auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, wenn er mit dem Kredit Aufwendungen finanziert hatte, die während der Vermietungstätigkeit als sofort abziehbare Werbungskosten zu beurteilen waren.

Vielleicht jemand anders eine Idee?

Vermögensebene
Hi,

X hat vor einigen Jahren Anteile an einem Immobilienfonds
gekauft.Finaziert wurde das Ganze über einen Kredit sodass
immer negative Einkünfte aus V+V herauskamen.

Jetzt ist der Fonds aber pleite

also Wegfall der Einkunftsquelle

und es kommen natürlich auch
keine Mieteinnahmen mehr. X hat in 2009 mit einer
Einmalzahlung Ihren Kredit abgelöst. Vorausgegangen war ein
langer Rechtsstreit an dessen Schluss sich die beklagte Bank
auf einen kleinen Abschlag einließ.

Nun meine Frage : Kann man die Zahlung als Negativ-Einkünfte
aus V+V ansetzen ?
( Die Anwaltskosten etc. hat die Rechtschutzversicherung
getragen )

Ablösung des Kredits spielt sich doch auf der Vermögensebene ab, da mit dem Kredit die Anschaffung des Immobilienfonds finanziert wurde.
Steuerlich ist dies ein nicht abziehbarer Verlust auf der Vermögensebene. Besteuert wurden nur die _Einkünfte_, hier geht es aber um die Anschaffung.

Nach „Wegfall“ eines Hauses als Einkunftsquelle kann die Darlehensrückzahlung nicht geltend gemacht werden, da Vermögensebene und die Zinsen nicht, da Aufwendungen mit keinem Zusammenhang mit laufenden Einkünften.

Schöne Grüße
C.

hmmm,

ich hatte schon befürchtet dass x die Kosten kaum geltend machen kann …man könnte höchstens argumentieren, dass x das Darlehen nur abgeschlossen hat, um später eine Art „Altersvorsorge“ aus den Mieteinnahmen zu haben…Gewinnerzielungsabsicht war also definitiv vorhanden…ändert aber nix daran, dass es sich auf der privaten Vermögensebene nach Wegfall der Einkunftsquelle abgespielt hat…X wird die Kosten jedenfalls geltend machen und auf einen faulen, gleichgültigen oder ahnungslosen Sachbearbeiter hoffen…=) es sei denn, jemand anders hat noch eine bahnbrechende Idee…da wäre x natürlich sehr dankbar…

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