Hallo Sintras,
aus meiner Sicht ist Variante 1 wirtschaftlich am sinnvollsten unterm Strich. Als Vermieter (a) an Ihren Sohn haben Sie hiermit die größtmögliche „Steuerungsmöglichkeit“ wenn es darum geht die Einnahmen aus Vermietung versteuern zu müssen. Es gibt immer eine mögliche Investition in eine werterhaltende bzw. wertsteigernde Ausgabe die helfen kann zusammen mit der Nebenkostenabrechnung die Einnahmen zu senken. Hier hängt es natürlich auch ein bisschen von ihrem persönlichen Steuersatz ab und von Ihrer Bereitschaft in solche Maßnahmen zu investieren bzw. hierfür Kredite aufzunehmen. Für ihren Sohn (b) macht es auch großen Sinn von Ihnen zu mieten da die Miete vermutlich günstiger als marktüblich ist und eine von ihm gekaufte und selbstbewohnte Immobilie (bei der nichts steuerlich abgesetzt werden kann), nie wirklich monetären Sinn macht sondern ausschließlich einen emotionalen Wert hat. Die 2. Variante mit dem Verwandtschaftsdarlehen ist bei der äußerst günstigen Zinssituation auf dem Markt auch nicht sonderlich attraktiv. Variante 3 raubt beide von Ihnen jeglicher Möglichkeit steuerliche Vorteile zu nutzen und streckt sich über einen sehr langen Zeitraum. Allerdings kenne ich mich mit Schenkungen nicht sonderlich gut aus.
Ein Beispiel was die steuerliche Seite betrifft. Anschaffungsnebenkosten betragen ca. 10% des Kaufpreises (Notar, Grundsteuer etc.). In Ihrem Fall bis zu 25T Euro. Hiervon würden Sie umgehend nach Abschluss des Kaufs und bei ca. 32% Prozent Sptitzensteuersatz, 8T Euro mit Ihrer Steuer zurück bekommen.
Zuletzt muss man natürlich sagen das ganz viele Faktoren entscheidend sein können. Unter anderem: Gesundheitliche Aspekte, Verhältnis der Angehörigen zu einander, Steuerlast usw. Eine steuerliche Vergünstigung sollte nie alleinig ausschlaggebend sein.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung.
Viele Grüße