Finanzierung kündigen wg. mehrfacher Reparaturvers

Hallo zusammen,

besteht die Möglichkeit bei einem finanzierten Auto (EZ 08/11 - Kauf 11/11), die Finanzierung vorzeitig zu kündigen?

Das Auto war zweimal zur Reparatur wegen den gleichen Problemen (Motorleistung war nicht i.O. im kalten Zustand, Fehler war nicht auffindbar). Seit Mittwoch ist das Auto wieder in der Werkstatt, genau wegen diesem Problem. Der Fehler wurde immer noch nicht gefunden.

Rein rechtlich habe besteht doch die Möglichkeit, die Finanzierung vorzeitig zu kündigen und den Vertrag rückabzuwickeln ?!(§ 437 Nr. 2 BGB).

Mein Autohändler wurde darauf angesprochen und er hat dies erstmal verneint, was durchaus im ersten Moment verständlich ist.

Hat jemand schon ein ähnliches Problem gehabt ?!
Ist der Weg zum Anwalt unumgänglich?

Vielen Dank für eure Antworten.

Grüßle

Nicht ganz verständlich…
Hallo auch an Dich,

besteht die Möglichkeit bei einem finanzierten Auto (EZ 08/11 - Kauf 11/11), die Finanzierung vorzeitig zu kündigen?

Das Auto war zweimal zur Reparatur wegen den gleichen Problemen

Was genau hat eine Finanzierungsleistung mit einem Mangel an einem Neu-/Gebrauchtwagen zu tun?
Ich kann ja auch der Bank mein Immobiliendarlehen nicht kündigen, bloß weil mein Haus einstürzt? O.o

Gruß,
Michael

Das war eigentlich die Frage, ob dies möglich ist.
Die Finanzierung hängt ja direkt mit dem Kauf zusammen, jedoch ist das Auto leider nicht in funktionsfähigem Zustand.

Gruß

Hallöchen,

Die Finanzierung hängt ja direkt mit dem Kauf zusammen, jedoch ist das Auto leider nicht in funktionsfähigem Zustand.

Ohne hier den genauen Vertrag zu kennen, kann man da vermutlich wenig sagen.
Normalerweise würde ich tippen, dass es meist 2 separate Leistungen sind, erstens die Leistung des Autoverkaufs (wurde erbracht) und zweitens die Leistung der Finanzierung (wurde erbracht).

Dass das gekaufte Auto Mängel haben möge, ändert doch nichts daran, dass die Leistung der Finanzierung vollständig und korrekt erbracht wurde.

Die korrekte Frage wäre vielleicht, ob beim Rücktritt vom Autokauf aus jedweden Gründen auch die Finanzierung miterlischt, aber auch das kommt wieder auf das Vertragsverhältnis im Detail an.

Auf abstrakter Sicht sehe ich jedoch erst mal keinen Grund, warum wegen eines Sachmangels beim Produkt die Dienstleistung der Finanzierung ungültig werden sollte.

Insbesondere da ja nicht mal geklärt ist, ob der Finanzierungsvereinbarung tatsächlich dieselben Vertragsparteien und denselben Vertrag betrifft wie der Autokauf.

Gruß,
Michael

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Hallo,

schon im alten Verbraucherkreditgesetz gab es dafür eine Regel, auch jetzt im BGB.

http://dejure.org/gesetze/BGB/358.html

Die entscheidende Frage ergibt sich aus Absatz 3: War der Händler an der Finanzierung organisatorisch beteiligt oder hat sich der Kunde die selbst besorgt?

VG
EK