Guten Tag zusammen,
ich überlege derzeit an einem Firmenwagen. Da ich selbstständig bin und hauptsächlich dienstlich unterwegs bin macht es schon Sinn.
Es würde mich nun interessieren, was so die Unterschiede zwischen Leasing bzw. Finanzierung sind bzw. welcher Typ wann vorteilhafter ist etc.
Hab ihm Netz gesucht aber leider zu dem Thema nicht sehr viel gefunden.
Ich hoffe ihr könnt mir da mehr Infos geben.
Vielen Dank
Grüße
Markus
Hallo Markus!
Tja, das hängt auch von Dir, Deinen Einnahmen und Deiner Steuer-Fachperson ab, was Dir zu raten ist.
Aus meiner Sicht kann eine Finanzierung wirtschaftlich interessanter sein! Vergleiche und rechne die vorliegende Angebote doch mal durch, hm?
MfG, Jogi
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Guten Tag zusammen,
Hallo,
ich überlege derzeit an einem Firmenwagen. Da ich
selbstständig bin und hauptsächlich dienstlich unterwegs bin
macht es schon Sinn.
durchaus
Es würde mich nun interessieren, was so die Unterschiede
zwischen Leasing bzw. Finanzierung sind bzw. welcher Typ wann
vorteilhafter ist etc.
Da gibt es wesentliche Unterschiede…
Leasing:
- Das Auto gehört nicht Dir, sondern dem Leasinggeber (auf die Darstellung der bilanziellen Auswirkungen, die abhängig sind von der Gestaltung des Leasingvertrages verzichte ich hier mal…dafür hast Du auch nicht genug Informationen geliefert…); dafür zahlst Du über eine definierte Laufzeit (zB 3 Jahre) eine fixe Leasingrate. Beim sogenannte VOLLKOSTEN-LEASING ist da alles mit drin (tanken, Reifenwechsel, Werkstatt usw…–also das rundum-sorglos-Paket); Du kannst die Leasingrate in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend machen! (dicker Vorteil, falls Du viele Steuern zahlst).
Allerdings musst Du den „Restwert“ im Auge behalten…das ist der Wert, den das Auto nach Laufzeitende kalkulatorisch hat—erreichst Du diesen Wert nicht, musst Du ggf. nachzahlen…
(Vorsicht Falle: Manche Lesinggeber kalkulieren einen zu hohen „Restwert“, um die Leasingrate künstlich niedrig zu halten–hier besteht die Gefahr, dass Du eine erhebliche Nachzahlung bei Rückgabe des Fahrzeuges leisten musst…)
Dann gibts natürlich auch die Option, dass Du selber am Laufzeitende des Leasingvertrages das Fahrzeug selber behältst und den kalkulatorischen „Restwert“ an den Leasinggeber bezahlst (idR die schlechtere Variante…)–diese Option ist vergleichbar mit der „Finanzierung nach Ballonkredit“…
Finanzierung:
- Das Auto gehört Dir mit allen Rechten und Pflichten (und dient als Sicherheit für die finanzierende Bank); Du trägst alle Kosten selber inkl. Zinsen und Finanzierung…mit allen Problemen der Gestalt: was ist Betriebsausgabe und was nicht…
IdR laufen Fahrzeug-Finanzierungen mit vergleichbaren Laufzeiten wie Leasing (zB 3 Jahre); Vorsicht bei gaaanz niedrigen monatlichen Zahlungen oder nur monatlichen Zinsszahlungen…das ist der sogenannte Ballonkredit, bei dem Du am Kreditvertragsende den gesamten Kredit tilgst…
Hab ihm Netz gesucht aber leider zu dem Thema nicht sehr viel
gefunden.
Hmmm, das überrascht mich…
Ich hoffe ihr könnt mir da mehr Infos geben.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen
Vielen Dank
Bitte!
Grüße
Markus
Gruß von Fennchurch
Hallo Fennchurch!
Allerdings musst Du den „Restwert“ im Auge behalten…das ist
der Wert, den das Auto nach Laufzeitende kalkulatorisch
hat—erreichst Du diesen Wert nicht, musst Du ggf.
nachzahlen…
(Vorsicht Falle: Manche Lesinggeber kalkulieren einen zu hohen
„Restwert“, um die Leasingrate künstlich niedrig zu
halten–hier besteht die Gefahr, dass Du eine erhebliche
Nachzahlung bei Rückgabe des Fahrzeuges leisten musst…)
Dafür gibt es Kilometerverträge, irgend etwas anderes halte ich
für leichtsinnig.
Ich kann gut schätzen wieviele Kilometer ich fahre (kann man sogar
während der Laufzeit anpassen) aber ich kann nicht schätzen wie sich
der PKW Markt entwickeln wird (ist halt nicht meine Branche). Daher
würde ich jedem raten die Finger von Restwertverträgen zu lassen.
Gruß
Stefan
Hallo Fennchurch!
Auch Hallo,
Dafür gibt es Kilometerverträge, irgend etwas anderes halte
ich
für leichtsinnig.
Ich kann gut schätzen wieviele Kilometer ich fahre (kann man
sogar
während der Laufzeit anpassen) aber ich kann nicht schätzen
wie sich
der PKW Markt entwickeln wird (ist halt nicht meine Branche).
Auch bei Kilometerverträgen gibt es einen kalkulatorischen Restwert…
Mit Kilometerverträgen kommt man idR gut weg, wenn man die Fahrleistung gut einschätzen kann – hier sollte man dicht dran sein an der vertraglichen Laufleistung…
Daher
würde ich jedem raten die Finger von Restwertverträgen zu
lassen.
Ich kenne keinen ohne Restwert 
Gruß
Stefan
Gruß von Fennchurch
Hallo Fennchurch!
Dafür gibt es Kilometerverträge, irgend etwas anderes halte
ich
für leichtsinnig.
Ich kann gut schätzen wieviele Kilometer ich fahre (kann man
sogar
während der Laufzeit anpassen) aber ich kann nicht schätzen
wie sich
der PKW Markt entwickeln wird (ist halt nicht meine Branche).
Auch bei Kilometerverträgen gibt es einen kalkulatorischen
Restwert…
Den aber nur der Leasinggeber weiß oder interessiert, mir als
Leasingnehmer ist das vollkommen wurscht.
Mit Kilometerverträgen kommt man idR gut weg, wenn man die
Fahrleistung gut einschätzen kann – hier sollte man dicht
dran sein an der vertraglichen Laufleistung…
Nein warum?
- Ich kann die Laufleistung während der Laufzeit anpassen.
- Bei Minderkilometern bekomme ich Geld wieder
- Bei Mehrkilometer zahle ich nach
Der riesen Vorteil ist, wenn ich den Mehrkilometer fahre, dann
weiß ich was mich das kosten wird. Bei einem Restwertvertrag ist
das ähnlich wie an der Börse spekulieren.
Daher
würde ich jedem raten die Finger von Restwertverträgen zu
lassen.
Ich kenne keinen ohne Restwert 
In meinem Vertrag wird nirgens ein Restwert auch nur erwähnt. Wenn
du allerdings meinst, das jedes Gerät einen Restwert hat, dann hast
du recht. Nur was interessiert mich der Restwert meines Toasters?
Gruß
Stefan
Hi Stefan,
Dafür gibt es Kilometerverträge, irgend etwas anderes halte ich für leichtsinnig.
Hier möchte ich einhaken: Üblicherweise ist die Leasingrate bei einem Kilometervertrag höher als bei einem Teilamortisationsvertrag (bei ansonsten gleichen Bedingungen). Denn auch hier besteht das Restwertrisiko, und das will der Leasinggeber nicht alleine tragen.
Es gibt sehr wertstabile Fahrzeuge - einzelne oder alle Typen einer Marke - für die ein Teilamortisationsvertrag deswegen durchaus Sinn machen kann: Die Rate ist niedriger als beim Kilometervertrag und der Restwert ist - von beiden Vertragsparteien - gut kalkulierbar.
Ich kann gut schätzen wieviele Kilometer ich fahre (kann man sogar während der Laufzeit anpassen) aber ich kann nicht schätzen wie sich der PKW Markt entwickeln wird (ist halt nicht meine Branche).
Auch der Leasinggeber kann sich verschätzen. Er greift dann zu einer anderen Stellschraube, die auch beim Kilometervertrag greift: Der Fahrzeugzustand! Ich habe in der Praxis Fälle erlebt, wo z.B. oberflächliche Lackkratzer plus eine überschaubare Beule bei einem 5er BMW mit 3500 Euro dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt wurden.
Noch ein anderer Aspekt:
Wenn man z.B. darüber nachdenkt, das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit privat oder anderweitig selbst zu verwerten, bietet sich ebenfalls der Teilamortisationsvertrag an, weil hier ab Vertragsbeginn alle Parameter bekannt sind.
Gruß
Bonsai
es gibt in München eine Leasinggesellschaft die verleast Autos ohne!! Kilometerbegrenzung. Wir haben da gute Erfahrungen gemacht allerdings muss man aufpassen - die wollen das Auto nach Ablauf des Vertrages zurück. - Es lohnt sich für Fahrer die sehr viele Kilometer fahren müssen.
Da ich nicht weiß ob ich den Link posten darf - bitte bei mir bei Interesse melden - Viele Grüsse phyllis
Abend Bonsai
Dafür gibt es Kilometerverträge, irgend etwas anderes halte ich für leichtsinnig.
Hier möchte ich einhaken: Üblicherweise ist die Leasingrate
bei einem Kilometervertrag höher als bei einem
Teilamortisationsvertrag (bei ansonsten gleichen Bedingungen).
Das gilt aber nicht für ALD (Auto Leasing Deutschland), BMW Finanzial
und VW Leasing GmbH, denn dort sind die Verträge bis auf den letzten
Cent gleich. Bei allen anderen übrigens auch…
Denn auch hier besteht das Restwertrisiko, und das will der
Leasinggeber nicht alleine tragen.
Wenn der es nicht tragen will wer sonst? Das ist sein Business und
sein Risiko ansonsten kann er zu machen.
Ich kann gut schätzen wieviele Kilometer ich fahre (kann man sogar während der Laufzeit anpassen) aber ich kann nicht schätzen wie sich der PKW Markt entwickeln wird (ist halt nicht meine Branche).
Auch der Leasinggeber kann sich verschätzen. Er greift dann zu
einer anderen Stellschraube, die auch beim Kilometervertrag
greift: Der Fahrzeugzustand! Ich habe in der Praxis Fälle
erlebt, wo z.B. oberflächliche Lackkratzer plus eine
überschaubare Beule bei einem 5er BMW mit 3500 Euro dem
Leasingnehmer in Rechnung gestellt wurden.
Wie soll denn das gehen. Mit dem Leasingvertrag verpflichtet
man sich eine Vollkasko mit höchstens 300€ Selbstbeteidigung
abzuschließen. Also ich gebe 300€ und gut ist. Das macht der
Leasinggeber übrigens nicht oft mit den Versicherungen ansonsten ist
er unten durch!
Noch ein anderer Aspekt:
Wenn man z.B. darüber nachdenkt, das Fahrzeug nach Ablauf der
Leasingzeit privat oder anderweitig selbst zu verwerten,
bietet sich ebenfalls der Teilamortisationsvertrag an, weil
hier ab Vertragsbeginn alle Parameter bekannt sind.
Was natürlich illegal ist. Die Übernahme aus einem Geschäftsfahrzeug-
leasing in den privaten Bereich sollte man lieber lassen. Das ist
eins der wenigen Dinge die ein Buchprüfer sofort findet.
Gruß
Stefan
Abend Bonsai
Dafür gibt es Kilometerverträge, irgend etwas anderes halte ich für leichtsinnig.
Hier möchte ich einhaken: Üblicherweise ist die Leasingrate
bei einem Kilometervertrag höher als bei einem
Teilamortisationsvertrag (bei ansonsten gleichen Bedingungen).
Das gilt aber nicht für ALD (Auto Leasing Deutschland), BMW
Finanzial
und VW Leasing GmbH, denn dort sind die Verträge bis auf den
letzten
Cent gleich. Bei allen anderen übrigens auch…
Das ist nicht richtig. Der Unterschied ergibt sich aus der kaufmännischen Kalkulation. Es handelt sich um unterschiedliche Leasingmodelle für unterschiedliche Anforderungen. Diese Modelle unterscheiden sich in Preis und Risiko.
Denn auch hier besteht das Restwertrisiko, und das will der
Leasinggeber nicht alleine tragen.
Wenn der es nicht tragen will wer sonst? Das ist sein Business
und sein Risiko ansonsten kann er zu machen.
Du selbst rätst von Restwertverträgen ab, weil hier das Risiko für den Leasingnehmer in Deinen Augen zu hoch ist. Es gibt Unterschiede in der Risikobehandlung bei den verschiedenen Modellen. Diese schlagen sich mal wieder - na, wo? - im Preis nieder.
Ich kann gut schätzen wieviele Kilometer ich fahre (kann man sogar während der Laufzeit anpassen) aber ich kann nicht schätzen wie sich der PKW Markt entwickeln wird (ist halt nicht meine Branche).
Auch der Leasinggeber kann sich verschätzen. Er greift dann zu
einer anderen Stellschraube, die auch beim Kilometervertrag
greift: Der Fahrzeugzustand! Ich habe in der Praxis Fälle
erlebt, wo z.B. oberflächliche Lackkratzer plus eine
überschaubare Beule bei einem 5er BMW mit 3500 Euro dem
Leasingnehmer in Rechnung gestellt wurden.
Wie soll denn das gehen. Mit dem Leasingvertrag verpflichtet
man sich eine Vollkasko mit höchstens 300€ Selbstbeteidigung
abzuschließen. Also ich gebe 300€ und gut ist. Das macht der
Leasinggeber übrigens nicht oft mit den Versicherungen
ansonsten ist
er unten durch!
Das ist ebenfalls unrichtig. Ich rede von durchaus renomierten Leasinggebern und deren unfairen Methoden. Z.B. einen Schaden, den der Kunde vor zwei oder drei Jahren als völlig normal und der Nutzung zuzuschreiben eingestuft hat, plötzlich bei Fahrzeugrückgabe als zu ersetzenden Schaden deklariert. Keine Vollkaskoversicherung spielt bei einem solange zurückliegenden Schadensereignis mit. Und die Pflicht, eine bestimmte Selbstbeteiligungshöhe abzuschliessen, ist mir in der Praxis noch nicht untergekommen.
Noch ein anderer Aspekt:
Wenn man z.B. darüber nachdenkt, das Fahrzeug nach Ablauf der
Leasingzeit privat oder anderweitig selbst zu verwerten,
bietet sich ebenfalls der Teilamortisationsvertrag an, weil
hier ab Vertragsbeginn alle Parameter bekannt sind.
Was natürlich illegal ist. Die Übernahme aus einem Geschäftsfahrzeugleasing in den privaten Bereich sollte man lieber lassen. Das ist eins der wenigen Dinge die ein Buchprüfer sofort findet.
Was keineswegs illegal ist. Du löst das Fahrzeug - während oder nach der Laufzeit - vom Leasinggeber ab und veräußerst es zum marktüblichen Preis an privat. An dich selbst, an seine Frau, an seinen Sohn. Sofort oder später. Das ist völlig legal und hält jeder Prüfung stand.
Fröhliches Leasen noch
Bonsai
Dafür gibt es Kilometerverträge, irgend etwas anderes halte ich für leichtsinnig.
Hier möchte ich einhaken: Üblicherweise ist die Leasingrate
bei einem Kilometervertrag höher als bei einem
Teilamortisationsvertrag (bei ansonsten gleichen Bedingungen).
Das gilt aber nicht für ALD (Auto Leasing Deutschland), BMW
Finanzial
und VW Leasing GmbH, denn dort sind die Verträge bis auf den
letzten
Cent gleich. Bei allen anderen übrigens auch…
Das ist nicht richtig. Der Unterschied ergibt sich aus der
kaufmännischen Kalkulation. Es handelt sich um
unterschiedliche Leasingmodelle für unterschiedliche
Anforderungen. Diese Modelle unterscheiden sich in Preis und
Risiko.
Gehe bitte auf die Seite http://www.ald-leasefinanz.de/deutsch/home/geschaeft…
konfiguriere dir ein Auto und schaue dir dann die Leasingpreise an
für Kilometervertrag und Restwert, die sind gleich!!
Denn auch hier besteht das Restwertrisiko, und das will der
Leasinggeber nicht alleine tragen.
Wenn der es nicht tragen will wer sonst? Das ist sein Business
und sein Risiko ansonsten kann er zu machen.
Du selbst rätst von Restwertverträgen ab, weil hier das Risiko
für den Leasingnehmer in Deinen Augen zu hoch ist. Es gibt
Unterschiede in der Risikobehandlung bei den verschiedenen
Modellen. Diese schlagen sich mal wieder - na, wo? - im Preis
nieder.
Ich rede davon jeder soll sein Business machen und in seinem Business
hat jeder sein Risiko. Der Leasinggeber lebt davon den PKW-Markt zu
kennen, ich lebe davon Entwicklungsdienstleistungen zu erbringen und
hab eben keine Ahnung wie sich Gebrauchtwagenpreise entwickeln.
Das ist übrigens auch einer der Gründe warum eine Sparkasse nie
eine Chance gegen einen reinen Autoverleaser hat (obwohl sie so tun),
die haben keine Ahnung vom PKW-Markt.
Z.B. einen Schaden,
den der Kunde vor zwei oder drei Jahren als völlig normal und
der Nutzung zuzuschreiben eingestuft hat, plötzlich bei
Fahrzeugrückgabe als zu ersetzenden Schaden deklariert.
Das meinst du nicht ernst oder? Ein Schaden ist ein Schaden, da ist
nichts mit normaler Nutzung.
Wenn du allerdings auch deinen nächsten Wagen dort least oder als
Firma gar mehrere, dann nehmen die auch Trümmerhaufen günstig zurück.
Was keineswegs illegal ist. Du löst das Fahrzeug - während
oder nach der Laufzeit - vom Leasinggeber ab
Während geht bei keinem großem Leasinggegber, die Verträge sind
in der Laufzeit nicht kündbar. Nach der Leasingzeit kaufen
ist so eine Sache und hinterläßt immer einen bitteren Beigeschmack.
Gruß
Stefan
Z.B. einen Schaden,
den der Kunde vor zwei oder drei Jahren als völlig normal und
der Nutzung zuzuschreiben eingestuft hat, plötzlich bei
Fahrzeugrückgabe als zu ersetzenden Schaden deklariert.
Das meinst du nicht ernst oder? Ein Schaden ist ein Schaden, da ist
nichts mit normaler Nutzung.
Auch meine Meinung. Im von mir zitierten Fall wurde ein Gutachter beauftragt. Nix mit Schaden. Normale Abnutzung. Die Leasingfirma wollte einen Schaden daraus konstruieren und ihr Restwertrisiko aufgrund gesunkener Gebrauchtwagenpreise auf den Leasingnehmer abwälzen. Fakt, bei einem der von Dir genannten Leasinggeber passiert.
Was keineswegs illegal ist. Du löst das Fahrzeug - während
oder nach der Laufzeit - vom Leasinggeber ab
Während geht bei keinem großem Leasinggegber, die Verträge sind in der Laufzeit nicht kündbar. Nach der Leasingzeit kaufen ist so eine Sache und hinterläßt immer einen bitteren Beigeschmack.
Wie Du schon sagtest: Leasing ist nicht Dein Kerngeschäft. Es geht viel mehr, als Du glaubst.
Gruß
Stefan
Hallo Fennchurch!
Hallo Stefan,
ich glaub, wir haben ein klein wenig aneinander vorbeigeschrieben 
Auch bei Kilometerverträgen gibt es einen kalkulatorischen
Restwert…
Den aber nur der Leasinggeber weiß oder interessiert, mir als
Leasingnehmer ist das vollkommen wurscht.
– Entscheidend ist das, was im Vertrag steht. Wenn DU als Leasingnehmer auf keinerlei Restwert Rücksicht nehmen musst, ist das natürlich ein Pluspunkt (das hängt dann natürlich vom „Kilometerpreis“ ab)
Mit Kilometerverträgen kommt man idR gut weg, wenn man die
Fahrleistung gut einschätzen kann – hier sollte man dicht
dran sein an der vertraglichen Laufleistung…
Nein warum?
Es kommt darauf an, was man möchte…
- Ich kann die Laufleistung während der Laufzeit anpassen.
Das ist sehr gut! Muss man für diese Flexibilität zahlen?
- Bei Minderkilometern bekomme ich Geld wieder
ja!
- Bei Mehrkilometer zahle ich nach
ja! (ist dies die gleich Summe, die Du bekommen würdest, wenn Du weniger Kilomter gefahren wärst?)
Für jemanden, der die absolute kalkulatorische Sicherheit haben möchte und nicht einschätzen kann, wieviel er tatsächlich fährt, kann ein reiner Kilomtervertrag auch die schlechtere Wahl sein…
Wie so oft: Es kommt darauf an, was man möchte…
In meinem Vertrag wird nirgens ein Restwert auch nur erwähnt.
okay.
Wenn
du allerdings meinst, das jedes Gerät einen Restwert hat, dann
hast
du recht. Nur was interessiert mich der Restwert meines
Toasters?
*lach* Nein, der interessiert mich auch nicht…
Gruß
Stefan
Gruß von Fennchurch
Wie Du schon sagtest: Leasing ist nicht Dein Kerngeschäft. Es
geht viel mehr, als Du glaubst.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
da sträuben sich mir die Nackenhaare!
Dein Kerngeschäft kann es auch nicht sein. Was geht oder nicht, bestimmen die gesetzlichen Vorgaben oder der Buchprüfer in den nächsten Jahren.
Mein Rat: Sei mit Deinen (Leasing-)Tips etwas vorsichtiger!
Gruß
Friedrich
Wie Du schon sagtest: Leasing ist nicht Dein Kerngeschäft. Es
geht viel mehr, als Du glaubst.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
da sträuben sich mir die Nackenhaare!
Mir auch, ich war’s nicht, ich war’s nicht!!!
Die Tips waren von Bonsai.
Gruß
Stefan
Ups, sorry.
Ich hab mich auch noch gewundert, wieso plötzlich aus Bonsai Stefan wurde.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Friedrich,
hi Stefan,
laßt uns mal den Ball flach halten.
Dein Kerngeschäft kann es auch nicht sein. Was geht oder
nicht, bestimmen die gesetzlichen Vorgaben oder der Buchprüfer
in den nächsten Jahren.
Ich rede nicht von der Zukunft. Das kann ich genausowenig vorhersehen wie ihr. Aber in der Vergangenheit habe ich das selbst schon praktiziert. Vom Steuerberater ordnungsgemäß vorbereitet und im Rahmen einer Betriebsprüfung auch sauber vom Prüfer abgenommen.
Mein Rat: Sei mit Deinen (Leasing-)Tips etwas vorsichtiger!
Ich war es nicht, der Tips abgegeben hat. Der ursprüngliche Fragesteller wollte Unterschiede zwischen Leasing und Finanzierung wissen; Stefan hat im späteren Verlauf kategorisch von Restwertverträgen abgeraten; ich habe dort eingehakt und versucht, dies zu relativieren, weil der Restwertvertrag imho nicht nur Nachteile mit sich bringt, wie Stefan das darzustellen versuchte.
Gruß
Bonsai
Hallo Fennchurch!
ich glaub, wir haben ein klein wenig aneinander
vorbeigeschrieben 
Jup!
- Ich kann die Laufleistung während der Laufzeit anpassen.
Das ist sehr gut! Muss man für diese Flexibilität zahlen?
Nein, zumindest nichts extra.
- Bei Minderkilometern bekomme ich Geld wieder
ja!
- Bei Mehrkilometer zahle ich nach
ja! (ist dies die gleich Summe, die Du bekommen würdest, wenn
Du weniger Kilomter gefahren wärst?)
Nein, von irgendwas muß der arme Leasinggeber doch auch leben. 
Es ist aber im akzeptablen Bereich finde ich, bei mir 5,06 Cent
bei Minderkilometern und 7,58 Cent bei Mehrkilometern, ±2000km
gibt es nix und kostet es nichts.
Gruß
Stefan