Finanzierung LV Zinsbindung Unterschrift

Hallo Experte,
folgende Situation:
Meine Frau und ich haben uns für eine Finanzierung über eine LV entschlossen. Mittlerweile ist die Ehe kaputt. Im Grundbuch steht leider nur sie (Blauäugigkeit damals als alles O.K war) Für die Finanzierung über die LV habe ich allerdings an erster Stelle mit unterschrieben.
Bringt es mir wohl was wenn ich am Ende der Zinsbindung die Unterschrift für eine neue verweigere? Käme ich so irgendwie aus den Schulden raus oder könnte einen Grundbucheintrag erzwingen? Oder gibt es da sonst noch andere Tricks wie ich aus dieser Misere herauskomme?
Wir leben noch unter einem Dach in dem halbwegs gemeinsamen Haus (habe das Dachgeschoß ausgebaut) Es klappt ganz gut, hänge auch sehr an dem Haus, aber wer weiß was ihr irgendwann mal durch den Kopf geht???
Daß wir uns ausbezahlen könnten geht nicht weil keiner von uns das nötige Geld hat und ein gegenseitiges ruinieren auch nicht schön ist. Verkaufen bringt auch nicht viel ein weil im Erdgeschoß noch ein Wohnrecht eingetragen ist.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

MfG

Bringt es mir wohl was wenn ich am Ende der Zinsbindung die
Unterschrift für eine neue verweigere?

Nein, dann müßte das Darlehen in kurzfristig zurückgezahlt werden, was wohl nicht geht.

Käme ich so irgendwie aus den Schulden raus

Eher nicht.

oder könnte einen Grundbucheintrag erzwingen?

Das müßte ein Rechtsanwalt beantworten können.

Daß wir uns ausbezahlen könnten geht nicht weil keiner von uns
das nötige Geld hat und ein gegenseitiges ruinieren auch nicht
schön ist. Verkaufen bringt auch nicht viel

Dann werdet Ihr wohl beide in dem Haus wohnen bleiben müssen. Wie Ihr die Aufteilung macht, sollte ein Anwalt klären.

Wer bezahlt die LV?

Im Grunde ist es eine Sache der Beweislast. Auch wenn Du nicht eingetragen bist kannst Du evtl. glaubhaft machen, dass Du einen wesentlichen Teil der Finanzierung trägst und deshalb auch Anspruch hast etc… ist eine Sache die Ihr untereinander kären müsst … oder per Anwalt…

Haus in 2 Wohneinheien aufteilen und im Grundbuch verankern.